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Original 17" Felgen und Reifen Kombination nicht eingetragen
#1

Hallo erst einmal und danke für die Aufnahme.  Kaum hier schon ein Problem. Habe mir einen 2011er Cooper S gekauft. Auf diesem sind die Originalen 17 Zoll Mini Felgen mit 205 45 17. Eingetragen sind aber nur die Standart 16 Zoll mit den 195ern. Bei Mini hab ich erfahren  dass das wohl so Standart ist und diese nicht extra eingetragen wurden. Stimmt das   und wenn ja wie erkläre ich das der Rennleitung bei einer Kontrolle? Danke schon einmal für eure Antworten und Hilfe.
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#2

Du hast ein weisses COC-Papier bei den Unterlagen, da sind alle freigegebenen Größen aufgelistet.

Ausserdem auf dem Aufkleber an der linken B-Säule.

Die Blaulichter werden schon eine Online-Datenbank haben oder es glauben müssen. Die können sich ja beim KBA beschweren, daß nicht mehr alle Größen in der Zulassungsbescheinigung stehen.

R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"

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#3

Die COC hab ich leider nicht dabei gehabt. Was für einen Aufkleber meinst du? Den bezüglich des Luftdruck? Kann man die COC Über BMW bzw. Mini bekommen?
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#4

Ja den Aufkleber für den Reifenfülldruck meinte ich.

Vermutlich kann man das COC bei MINI nachbestellen, würde mich aber vorher nach den Kosten erkundigen. Hat es der Verkäufer (Vorbesitzer) noch?

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#5

Leider nicht mehr vorhanden, weder beim Händler von dem ich ihn habe, noch bei dem Vorbesitzer. Aber ich glaube ich frag mal beim TÜV Nord oder bei der DEKRA nach, ob die mal in der Datenbank nachgucken können und mir davon ne Kopie geben könnten. Sollte ja eigentlich reichen.
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#6

(17.01.2021, 19:13)Biff242 schrieb:  ... Aber ich glaube ich frag mal beim TÜV Nord  oder bei der DEKRA nach, ob die mal in der Datenbank nachgucken können und mir davon ne Kopie geben könnten. Sollte ja eigentlich reichen.

Reicht nicht!

Die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) ist fahrzeugbezogen und mit der FIN versehen.
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#7

(17.01.2021, 19:25)chevini schrieb:  
(17.01.2021, 19:13)Biff242 schrieb:  ... Aber ich glaube ich frag mal beim TÜV Nord  oder bei der DEKRA nach, ob die mal in der Datenbank nachgucken können und mir davon ne Kopie geben könnten. Sollte ja eigentlich reichen.

Reicht nicht!

Die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) ist fahrzeugbezogen und mit der FIN versehen.

wollt ich auch grad schreiben...

hat oben außerdem einen silbernen Streifen mit Hologrammen und es wurde außerdem die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II darauf eingetragen.
Es gibt auch noch ein Feld für das zugeteilte Kennzeichen, was wohl je nach Behörde ausgefüllt wurde oder auch nicht.

Also d.h., einfach mal kopieren ist nicht.

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#8

Aber ich bin doch auch nicht verpflichtet die COC mitzuführen. Dann sollte doch eine Bescheinigung vom TÜV oder ähnlichem, wo drinsteht, das die Kombination zugelassen ist, für die Rennleitung reichen. Die müssen ja auch erst einmal beweisen das die nicht freigegeben sind und nicht ich, dass die für das Modell/Fahrzeug freigegeben sind. Oder liege ich da falsch?
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#9

Es kann sein, daß es vor Ort sinnlos ist, ggf. mit den Behördenvertretern diskutieren zu wollen. 
Bei der 17er MINI Felge sehe ich auch kein Problem mit irgendwelchen Zweifeln. 
Mehr Sorge wäre, der MINI liegt deutlich tiefer, ist lauter, da würden die suchen.

Aber richtig, das weisse CNC sollte NICHT im Auto liegen.

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#10

Hi,

ich denke, dass auch ein nahegelegener Mini-Händler das COC besorgen könnte.
Probleme mit den 17"-Felgen gibt es sicher nicht. Die sind sehr verbreitet und die Jungs von der Behörde wissen das bzw. können das checken. Seit den neuen Papieren ist in der Zulassungsbescheinigung immer nur die Grundbereifung eingetragen - also keine Panik. Das ist bei jedem Fabrikat so.

Grüßle aus BW Hut Lupfen

Ralph
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