25.01.2021, 09:04
(25.01.2021, 08:03)chubv schrieb:Keine Ahnung, wie es in Ö aussieht, aber in D sind solche Ausschlußklauseln zwischen gewerblichem Verkäufer und privatem Käufer nichtig. Das kann er so oft und so groß reinschreiben, wie er will...(24.01.2021, 21:28)daffy_duck schrieb: Langsam...Vermutlich steht dort im Kaufvertrag, dass der Käufer auf die Gewährleitung verzichtet.
Die Gewährleistung ist Gesetz, die kann er weder ausschließen noch Geld dafür verlangen.
Ausschluß der Gewährleistung ist nur inngergewerblich möglich oder wenn beide Parteien Privatpersonen sind.
Aber bei so einem Auto und so einem Verhalten würde ich den auch links liegen lassen. Damit will ich nicht das Auto schlecht machen, sondern nur sagen, dass wir hier ja nicht über 1000 Kopeken Export reden...