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		Tag Zusammen, 
ich war mit einem R50 eben beim Tüv und die sagten mir ganz nett und verständnisvoll, die montierten Felgen seien seit 4 Wochen nicht mehr erlaubt, das Gesetz hat sich geändert und ich müsste eine Einzeleintragung dafür machen lassen. Kostet 130 €. 
Kann man das irgendwo im Netz nachlesen, welche Felgen denn auf einmal nicht mehr zugelassen sein sollen? 
Wenn dem so ist, muss ich damit leben, aber ich würde es gern von anderer Seite nochmal überprüft wissen. Oder haben die sich da vertan?
Schon irgendwie merkwürdig, daß der Gesetzgeber mal eben so einen raushaut. 
Die Reifengröße ist 205/40Z/R18 - einen Aufdruck auf der Felge selbst konnte ich leider nicht finden. 
und hier 
https://reifen-groessen.de/size/mini/cooper/2005/ steht zumindest der Reifen als gültig. 
Ich kenn mich so gar nicht aus damit.
	
 
	
	
	
	
	
 
	
 
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		Die erste Frage ist ja schon, um welche Felgen es geht.
Die zweite Frage ist, wenn es Zubehörfelgen sind, ob die bereits eingetragen sind oder eine ABE haben.
	
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ok, 
auf den Felgen ist John Cooper works aufgdruckt, in der Mitte. 
Wo finde ich denn eine Bezeichnung der Felgen? 
Eingetragen sind sie nicht auf dem Fahrzeugschein. Deswegen hat der GTÜ Mann ja heute das Problem erwähnt. 
Ich habe sie vor 2 Jahren mit dem Mini gekauft, die waren drauf und er hatte neu Tüv mit dieser Bereifung bekommen, vor 2 Jahren.
	
	
	
	
	
	
 
	
 
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		Dann mach ein Bild von den Felgen.
	
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hier 
https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteil...g=02&hg=36 
im etk kannst du in der Felgenübersicht erkennen um welche JCW Felge es sich handelt. Ansonsten muss das Rad demontiert werden. Auf der Felgenrückseite kannst du die Teilenummern ablesen. Vorausgesetzt das dein MINI keine Zubehörfelgen hat.
Wenn MINI 18" JCW Felgen montiert sind, müssen zur Eintragung auch Lenkwinkelanschlagbegrenzer verbaut werden.
Nachrüstsatz Lenkanschlag
Hersteller
Original BMW / MINI
Teilenummer
32110303293
	
 
	
	
	
		
		
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2021, 13:43 von 
Schrauber.)
 
 
	 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (05.05.2021, 13:29)verdio schrieb:  Ok, 
auf den Felgen ist John Cooper works aufgdruckt, in der Mitte. 
Wo finde ich denn eine Bezeichnung der Felgen? 
Eingetragen sind sie nicht auf dem Fahrzeugschein. Deswegen hat der GTÜ Mann ja heute das Problem erwähnt. 
Ich habe sie vor 2 Jahren mit dem Mini gekauft, die waren drauf und er hatte neu Tüv mit dieser Bereifung bekommen, vor 2 Jahren.
Das ist wohl nur der Nabendeckel, und der könnte u.U. nachgerüstet / selfmade sein.
Wenn sonst nichts ersichtlich ist: Rad abnehmen, auf der Innenseite der Speichen stehen die Hersteller- und Größenangaben etc.
Orig. MINI Felgen müssen meist nicht eingetragen werden, ausser die Größe steht nicht in der weissen COC - Bescheinigung der Fzg.-Papiere.
 (05.05.2021, 13:37)daffy_duck schrieb:  Dann mach ein Bild von den Felgen.
Wollte ich auch gerade vorschlagen.
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte" - sagte ALF anfangs einer Folge, in deren Verlauf der Küchenherd explodierte  
	 
	
	
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007; 
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung 
"Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur" 
 
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		05.05.2021, 16:06 
		
	 
	
		Ihr seid super, danke für eure Mühe.
Jo, zum Rad abschrauben ist grad nicht das richtige Wetter, aber diese hier könnte es doch sein: 
https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteil...bt=36_0954
   
7JX18ET52 ??? 
Wegen des Anschlags, so schimpfen wir stets über den geringen Wendekreis dieses Fahrzeugs. Als ist der vermutlich schon verbaut. 
Ok, jetzt haben wir die Felge aber noch keinen Blick auf eine Verordnung, die diese seit April 2021 nicht mehr erlaubt. Wie geht es nun weiter?
	
 
	
	
	
	
	
 
	
 
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		WENN es wirklich die R105 ist (nur ein Biick ins Felgeninnere bringt da Gewissheit), dann ist die Bestandteil der Fahrzeug-ABE. Somit wäre die Aussage des Prüfers dann (aber auch nur dann) ins Reich der Fabeln zu verweisen.
Wenn es doch eine Zubehörfelge ist, wäre es nicht das erste Mal, dass ABE oder Gutachten einkassiert werden. Nur bereits eingetragene Sachen haben dann Bestandsschutz.
	
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Bei der Aussage des Prüfers würde mich die Neugierde packen, d.h. falls möglich sollte die Meinung eines Prüfers einer anderen Organisation eingeholt werden.
Falls das gratis als allgemeine Auskunft geht, da kann man ja vorher mal fragen.
	
	
	
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		Hi,
spontan würde ich sagen, dass es eine Zubehörfelge ist. 
Angenommen der Hersteller hat beim KBA die Rücknahme der ABE für den Fahrzeugtyp beantragt (weil zum Beispiel etwas passiert ist), dann hat der TÜV alles richtig gemacht. Ich denke, da gibt's dann auch keinen Bestandsschutz. 
Drück dir die Daumen, dass es noch klappt.
	
	
	
Grüßle aus BW 
Ralph
 
	
		
		
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2021, 16:55 von 
rübo.)
 
 
	 
	
	
 
	
 
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