13.05.2021, 17:41
(13.05.2021, 12:55)ZaphodBeeblebrox2 schrieb: Hallo zusammen,
ich besitze einen Clubman Cooper S Bj 2013. Es ist ein Reimport aus USA. Zur Zulassung hat es eine Einzelabnahme erfordert, was der Vorbesitzer/Händler erledigt hat.
Mir fällt dazu noch was ein:
Für diesen MINI dürfte von BMW/MINI mit/zur Auslieferung an den Kunden (in dem Fall in USA) noch nie eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt worden sein. Diese Papiere werden ja nur in der BRD (ggf. EU) vom Hersteller mitgeliefert.
Bei dem Gebrauchten aus USA müßte zur Zulassung in der BRD bei BMW/MINI (oder ggf. der Zulassungsbehörde) erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 angefordert worden sein.
Käme diese von MINI, wäre es doch praktischer und naheliegender, wenn das weisse COC-Dokument auch dabei gewesen wäre. Vielleicht fragst Du mal beim Vorbesitzer/Händler nach, der die Formalitäten für Dich erledigt hat.
Und ist es so, wie schon zuvor geschrieben wurde, daß in der Zulassungsbescheinigung nur die kleinste freigegebene Rädergröße vermerkt ist. Eine Verkehrskontrolle hat entweder eine Glaskugel oder muß Daten vom KBA abfragen.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"