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Spurverbreiterung welche Radbolzen und Tieferlegung mit TÜV
#6

Ich werfe noch eine Alternative in den Raum...

Laut Leebmann ist der "Austausch"-Artikel eine Febi-Radschraube M14x1.25x23^^

Würde dann eine benötigte M14x1.25x38 machen.

Zur Kombinierbarkeit der Spurplatten mit Federn zitiere ich mal einen Beitrag von mir aus dem Nachbarforum:


Zitat:Naja...

Streng genommen steht das bei Eibach auch nicht drin.

Da steht "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE). Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen."

Das heißt erstmal, dass aus der Abnahme nach §19.3 eben KEINE 19.2 wird, nur weil man ein anderes Fahrwerk drin hat - vorausgesetzt, das Fahrwerk hat ABE oder Gutachten. Bei nicht serienmäßigen Endanschlägen (wie hier beim Gewinde) ist die Eignung zu überorüfen bzw. NACHZUWEISEN - der Nachweis liegt aber durch das Gutachten des Fahrwerks vor.

Da gibt es für einen Prüfer, der sein Handwerk versteht, auch keinen Interpretationsspielraum - nur leider sind viele heute regelrechte Bettnässer.

Am Ende hat XXX recht, mit H&R wird es weniger Diskussionen geben - aber eben nicht, weil Eibach zwingend eine 19.2 vorschreibt, sondern weil die Prüfer nicht mehr denken können oder wollen.


Das alles trifft NUR eine Aussage hinsichtlich der grundsätzlichen Modalitäten einer technischen Abnahme für Federn und Spurplatten von Eibach. Alle von @ichweißeswirklichnicht angeführten Punkte hinsichtlich Freigängigkeit etc. sind selbstverständlich zu beachten und können eine Abnahme erschweren bzw. verhindern. Das Ermessen hierüber obliegt immer dem Prüfingenieur vor Ort.
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