29.03.2022, 07:29
Das kann Dir so niemand sagen, Du nennst ja nicht mal den Hersteller der Federn.
In den meisten Gutachten heißt es „Es bestehen keinerlei Bedenken gegen die Verwendung der serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen. Es bestehen weiterhin keinerlei Bedenken gegen die Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen, sofern sie freigegeben sind und die Auflagen aus diesem Gutachten eingehalten werden.“
Auflagen sind IMMER Freigängigkeit (prüfen, ggfs. bearbeiten) und je nach Reifen- und Felgengröße ein Lenkeinschlagsbegrenzer (Felgengutachten).
Also Freigängigkeit prüfen und gut. Wenn es mit 225 schleift, Du die aber unbedingt fahren willst, Freigängigkeit herstellen.
In den meisten Gutachten heißt es „Es bestehen keinerlei Bedenken gegen die Verwendung der serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen. Es bestehen weiterhin keinerlei Bedenken gegen die Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen, sofern sie freigegeben sind und die Auflagen aus diesem Gutachten eingehalten werden.“
Auflagen sind IMMER Freigängigkeit (prüfen, ggfs. bearbeiten) und je nach Reifen- und Felgengröße ein Lenkeinschlagsbegrenzer (Felgengutachten).
Also Freigängigkeit prüfen und gut. Wenn es mit 225 schleift, Du die aber unbedingt fahren willst, Freigängigkeit herstellen.