08.04.2022, 10:48
(06.04.2022, 16:21)ichweißeswirklichnicht schrieb: .Das sehe ich auch so, erstes Ausschlusskriterium, käme gar nicht auf die Liste.
- Ein Händler, der versucht, sich mit der uralten Mogeltaktik "Verkauf im Kundenauftrag" vor der
Gewährleistung zu drücken, ist in meinen Augen unseriös.
- Wozu bei einem Händler (zum erhöhten Preis) kaufen, wenn es da noch nicht mal die gesetzliche
Gewährleistung gibt bzw. man seine Ansprüche erst mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht durchsetzen
müsste?
.
Aber da es "nur" ein Anschauungsobjekt sein soll, ob es generell passt, kann man/frau mal schauen. Ich würde aber etwas mehr Geld in die Hand nehmen und zumindest einen R57 in Betracht ziehen. Wobei der natürlich auch Schwächen hat, die man beachten muss, aber zumindest Rost und Bremsschläuche sind dort kein Thema (zumindest bei mir).
Gruß
Alex
Das schönste an einer Weinprobe ist das Bier hinterher.