10.11.2022, 07:59
(09.11.2022, 22:08)ichweißeswirklichnicht schrieb: Man sollte den Kit vollständig und sauber verbaut haben, man hat
das Gutachten, und natürlich muss das Auto auch sonst in gutem
Zustand sein. Dann sehe ich kein Problem.
Da wäre ich vorsichtig mit. Steuergerät, Kopf etc. lassen sich nur durch Demontage vom Prüfer in Augenschein nehmen.
Bestandteil war damals eine Anbaubestätigung, die der ausführende Betrieb ausfüllen und stempeln sollte. Ich habe schon Prüfer erlebt, die das ohne eine solche nicht eintragen wollten - eben weil sie nicht überprüfen können, welche Teile verbaut worden sind.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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