01.04.2023, 12:05
Hab übersehen, dass knapp 10.000 km mit der falschen Kerze gefahren wurde.
Dann ist das eine ganz schwere Ausgangssituation. (falls du am ende gewinnst, solltest du gleich Lotto spielen gehen)
"Der Pannendienst ersetzt nicht den Besuch einer Fachwerkstatt." und "Bitte zeitnah eine Fachwerkstatt aufsuchen." sind Sätze die ich schon oft von Pannendiensten gehört bzw. als vermerk auf Rechnungen gesehen habe.
Die Aufgabe des Pannendienstes ist es Hauptsächlich den Wagen soweit gangbar zu machen, dass man damit nach Hause bzw. zur nächsten Werkstatt fahren kann oder diesen abzuschleppen. Da die Mitarbeiter meist unter Zeitdruck stehen, kann keine ausführliche Diagnose durchgeführt werden und details werden übersehen. Aus diesem Grund werden die oberen Aussagen als Absicherung vermerkt. Im Normalfall musst du das sogar unterschreiben.
Wenn der ADAC Mitarbeiter Teile über die VIN bei einem Händler kauft, kann er davon ausgehen dass diese passen. Jeder würde davon ausgehen.
Wenn die Teile dann doch nicht passen, wäre das eben beim zeitnahen Werkstattbesuch aufgefallen, wo man mehr Zeit für eine Diagnose hat.
Ich bin jetzt kein Jurist aber aus meiner Sicht sieht das ziemlich schlecht für dich aus.
Fotos mit der Aufschrift "Verbaut bei xxx km" oder "verbaut von x an Tag y" sind nicht stichfest. Man hätte sich irgendwo gebrauchte Kerzen ausm Müll fischen können und dann sagen die wären verbaut gewesen.
Ein Lichtblick wären nur detaillierte Rechnungen. Hast du eine Rechnung mit Datum und Uhrzeit vom ADAC und hast du die Rechnung vom Teilehändler auf dem die falschen Zündkerzen gelistet sind UND deine Fahrgestellnummer darauf? Auf Rechnungen von Händlern sind Datum und Uhrzeit immer drauf wodurch du dann den Nachweis hättest, dass das die Zündkerzen sind, die vom ADAC verbaut wurden.
Dann könntest du Glück haben und der Händler wäre Haftbar. Selbst da könnte man aber immer noch in den Raum werfen, dass du seit der Panne nicht für eine Nachuntersuchung in einer Werkstatt warst.
Ich wünsch dir trotzdem viel Erfolg.
Dann ist das eine ganz schwere Ausgangssituation. (falls du am ende gewinnst, solltest du gleich Lotto spielen gehen)
"Der Pannendienst ersetzt nicht den Besuch einer Fachwerkstatt." und "Bitte zeitnah eine Fachwerkstatt aufsuchen." sind Sätze die ich schon oft von Pannendiensten gehört bzw. als vermerk auf Rechnungen gesehen habe.
Die Aufgabe des Pannendienstes ist es Hauptsächlich den Wagen soweit gangbar zu machen, dass man damit nach Hause bzw. zur nächsten Werkstatt fahren kann oder diesen abzuschleppen. Da die Mitarbeiter meist unter Zeitdruck stehen, kann keine ausführliche Diagnose durchgeführt werden und details werden übersehen. Aus diesem Grund werden die oberen Aussagen als Absicherung vermerkt. Im Normalfall musst du das sogar unterschreiben.
Wenn der ADAC Mitarbeiter Teile über die VIN bei einem Händler kauft, kann er davon ausgehen dass diese passen. Jeder würde davon ausgehen.
Wenn die Teile dann doch nicht passen, wäre das eben beim zeitnahen Werkstattbesuch aufgefallen, wo man mehr Zeit für eine Diagnose hat.
Ich bin jetzt kein Jurist aber aus meiner Sicht sieht das ziemlich schlecht für dich aus.
Fotos mit der Aufschrift "Verbaut bei xxx km" oder "verbaut von x an Tag y" sind nicht stichfest. Man hätte sich irgendwo gebrauchte Kerzen ausm Müll fischen können und dann sagen die wären verbaut gewesen.
Ein Lichtblick wären nur detaillierte Rechnungen. Hast du eine Rechnung mit Datum und Uhrzeit vom ADAC und hast du die Rechnung vom Teilehändler auf dem die falschen Zündkerzen gelistet sind UND deine Fahrgestellnummer darauf? Auf Rechnungen von Händlern sind Datum und Uhrzeit immer drauf wodurch du dann den Nachweis hättest, dass das die Zündkerzen sind, die vom ADAC verbaut wurden.
Dann könntest du Glück haben und der Händler wäre Haftbar. Selbst da könnte man aber immer noch in den Raum werfen, dass du seit der Panne nicht für eine Nachuntersuchung in einer Werkstatt warst.
Ich wünsch dir trotzdem viel Erfolg.