01.03.2005, 11:19
Hallo Leute,
ich hatte vor einigen Monaten mal über meine Probleme mit meinem MCS-Fahrwerk nach Tieferlegung berichtet. Wie schon häufig in diesem Forum berichtet, hatte auch ich nach der Tieferlegung Vibrationen beim Beschleunigen und war total unzufrieden damit, so dass ich schließlich die Originalfedern wieder einbauen ließ. Die Kosten für Ein- und Ausbau, für TÜV-Gutachten, Eintragung in den Brief und für das Einstellen der Spur sowie die Kosten für die Federn und Versand belaufen sich auf rund €680. Auf meine telefonische Anfrage hin bot die Firma an, die Federn zu überprüfen. Ich also die Federn zurückgeschickt. Beigelegt hatte ich den Hinweis von zwei Werkstätten (ABC-Autoteile und BMW-Vertragswerkstatt), dass es bei Betrieb mit diesen Federn in meinem Fahrzg. zu Vibrationen kommt und dass diese nach Einbau der Originalfedern wieder verschwinden. Nach einigen Tagen kam das Paket zurück mit dem Hinweis, die Federn seien i.O. und die Reklamation würde nicht anerkannt. Man wollte mir also die Kosten nicht erstatten. Ich bin dann zu meinem Anwalt gegangen und habe ihm die Situation geschildert und angekündigt, dass ich auch einen Rechtsstreit mit der Firma nicht scheuen würde. Nach einigem Schriftverkehr mit dem Anwalt der Gegenseite hatte ich schließlich für letzten Mittwoch einen Termin für einen erneuten Einbau der Federn und für Begutachtung durch einen Sachverständigen – gesonderte Beweisführung nennt sich so was. Zwei Tage vor diesem Termin, im letzten Augenblick also hat die Gegenseite eingelenkt und ist bereit die Kosten für den damaligen Ein- und Ausbau und für die TÜV-Abnahme und die Kosten für die Federn selbst in Höhe von insgesamt €680 zurückzuerstatten, die bisherigen Anwalts- und Gutachterkosten ebenfalls. Cool, oder? Warum nicht gleich so? Warum erst so einen Aufstand machen, zumal ich von Beginn an die schriftliche Bestätigung zweier Fachwerkstätten beigefügt hatte.
Was sagt ihr dazu?
Gruß mmc
ich hatte vor einigen Monaten mal über meine Probleme mit meinem MCS-Fahrwerk nach Tieferlegung berichtet. Wie schon häufig in diesem Forum berichtet, hatte auch ich nach der Tieferlegung Vibrationen beim Beschleunigen und war total unzufrieden damit, so dass ich schließlich die Originalfedern wieder einbauen ließ. Die Kosten für Ein- und Ausbau, für TÜV-Gutachten, Eintragung in den Brief und für das Einstellen der Spur sowie die Kosten für die Federn und Versand belaufen sich auf rund €680. Auf meine telefonische Anfrage hin bot die Firma an, die Federn zu überprüfen. Ich also die Federn zurückgeschickt. Beigelegt hatte ich den Hinweis von zwei Werkstätten (ABC-Autoteile und BMW-Vertragswerkstatt), dass es bei Betrieb mit diesen Federn in meinem Fahrzg. zu Vibrationen kommt und dass diese nach Einbau der Originalfedern wieder verschwinden. Nach einigen Tagen kam das Paket zurück mit dem Hinweis, die Federn seien i.O. und die Reklamation würde nicht anerkannt. Man wollte mir also die Kosten nicht erstatten. Ich bin dann zu meinem Anwalt gegangen und habe ihm die Situation geschildert und angekündigt, dass ich auch einen Rechtsstreit mit der Firma nicht scheuen würde. Nach einigem Schriftverkehr mit dem Anwalt der Gegenseite hatte ich schließlich für letzten Mittwoch einen Termin für einen erneuten Einbau der Federn und für Begutachtung durch einen Sachverständigen – gesonderte Beweisführung nennt sich so was. Zwei Tage vor diesem Termin, im letzten Augenblick also hat die Gegenseite eingelenkt und ist bereit die Kosten für den damaligen Ein- und Ausbau und für die TÜV-Abnahme und die Kosten für die Federn selbst in Höhe von insgesamt €680 zurückzuerstatten, die bisherigen Anwalts- und Gutachterkosten ebenfalls. Cool, oder? Warum nicht gleich so? Warum erst so einen Aufstand machen, zumal ich von Beginn an die schriftliche Bestätigung zweier Fachwerkstätten beigefügt hatte.
Was sagt ihr dazu?
Gruß mmc