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Neue Felgen-was muss ich beachten/verändern?
#1

Hab mir die Woche endlich mal schöne Felgen für den Sommer geleistet.
Schmidt Space 8,5*17 teils poliert 215/40/17
Nur passen die ohne Nacharbeiten drunter mit 30mm tieferlegung?
viell. Lenkeinschlag,Federwegbegrenzer...?!
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#2

Ich kenn jamend der hat genau die gleichen Felgen, er hat auch H&R Federn und es mussten Federwegbegrenzer eingebaut werden und der Innenkotflügel musste natürlich auch weichen... 215/35 wär vielleicht besser aber ich denk mit 40er müsste es auch gehen... könnte sogar sein dass du Spurplatten brauchst so wie bei den Maxilite, aber das kommt immer auf die ET an... am besten du fragst einen Mechaniker der sich auskennt und wenns montiert sind sieht mans e sofort obs irgendwo schleift... oder nach einer Probefahrt Devil!

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#3

im Zweifel wird dir der nette Onkel vom TÜV bei der Eintragung schon sagen was du machen mußt.
Normalerweise sollte aber im Gutachten schon einiges drinstehen.

Flo
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#4

Werde mit Tüv keinen Streß bekommen.
wenn ich sie drauf habe,fahr ich zu maxi-tuner und er bearbeitet/verändert den rest.
wollte nur mal wissen was ich machen muss,damit ich in etwa weiß was es mich kostet.
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#5

@cremi


ist zwar etwas ot aber... Wie ist das eigentlich in Deutschland???? Ist das egal wie weit die Felgen aus dem Radhaus schauen solange nix schleift oder wie tief der Wagen ist (a la fresch zb) ???

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#6

naja, soweit ich weiß, muß nur die Lauffläche abgedeckt sein. theoretisch kann also die Felge über die Radabdeckung rausstehen, solange die reine Lauffläche noch drunter bleibt ... auch wenn´s meiner Meinung nach meistens ziemlich bescheuert aussieht Confused

Tieferlegung kann eigentlich so tief sein wie sie will, solange die Freigängigkeit der Räder gewährleistet ist. Normalerweise stellen die Jungs vom TÜV das Auto auf Böcke und verschränken die Achsen. Wenn dann noch genug Platz ist, isses meistens i.O.
Die freigegebene Tieferlegung steht auch schonmal im Gutachten vom Fahrwerk, die tatsächliche Höhe wird dann im Fahrzeugbrief/-schein eingetragen und darf nicht unterschritten werden. Außerdem muss zwischen Fahrbahn und Karosserieunterkante (Frontschürze) ein Mindesmaß eingehalten werden, ebenso gibt´s ne Mindesthöhe für Scheinwerfer und Kennzeichen afaik.

Flo
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#7

cremi schrieb:...ebenso gibt´s ne Mindesthöhe für Scheinwerfer und Kennzeichen afaik.
Flo

Scheinwerfer: keine Ahnung
Kennzeichen vorne: muss nur "erkennbar" sein.
Kennzeichen hinten: Lage und Höhe sind vorgeschrieben. Kann man aber problemlos anders eintragen lassen.

Gruß, Gerhard

Edit: Ich hab' aber noch nie gehört, dass bei einer Tieferlegung jemand gemault hätte. Gilt wohl eher beim Versetzen des Nummernschilds.

Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.
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#8

Hamsterbacke schrieb:Ich hab' aber noch nie gehört, dass bei einer Tieferlegung jemand gemault hätte.


Da kennst aber den österreichischen "TÜV" nicht Sehr sauer

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#9

Hamsterbacke schrieb:Kennzeichen vorne: muss nur "erkennbar" sein.

Das ist so nicht richtig.

StVZO §60 Abs.2:
"Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

arrived
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#10

@fresh

jetz mal im klartext... Ist dein Mini mit dieser Tiefe noch "legal" ???? Also bei uns würdens dir s´Taferl ohne Mucks sofort abschrauben Devil! (sonst wär meiner längst so Sonne )



Deine Bodenfreiheit dürfte so bei 4 cm liegen oder Augenrollen


Passt jetzt zwar nicht ganz zum Thema aber das will ich jetzt schon wissen Zwinkern

Meine Federn wurde gerade noch so eingetragen - Lippe ca. 7,5cm und 11cm feste Teile Guckst du

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