23.03.2015, 18:10
Hallo
Ich habe mir günstig Felgen (siehe Titel) für meinen Countryman gekauft. Die Felgen sind nicht die neuen AR1 mit ET37, sondern die alten mit ET40. Sonst sind beide identisch. Da der Countryman bei dem alten Modell noch nicht im Gutachten aufgeführt ist bin ich heute mit beiden Gutachten (dem neuen ET37 mit Countryman und dem alten ET40 ohne Countryman) zum Tüv.
Der Ingenieur meinte der Eintragung steht absolut nichts im Wege, wenn die Auflagen erfüllt sind. Das Ganze läuft dann aber per 19(3) sprich Einzelabnahme. Theoretisch stehen die alten AR-1 ja auch 3mm weiter im Radkasten als die neuen.
Jetzt habe ich aber wohl beim Lesen des Gutachtens gepennt und die drei Reifenbezogenen Auflagen übersehen.
Das wäre bei meiner Wunschbereifung (225/35/19) einmal K1c, K2c und T88.
Hier mal die Passagen aufgeführt:
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 passt. Nur wie habe ich die anderen beiden zu verstehen. Meiner Meinung nach geht es hier nicht um die Freigängigkeit, sondern um die Reifenabdeckung. Da gibts ja auch entsprechende Vorschriften. Ginge es um die Allgemeine Freigängigkeit, wären die Auflagen ja unter den allgemeinen Auflagen und Hinweisen aufgeführt.
unter einer solchen verstehe ich z.B. sowas hier beim BMW 1er mit 235ern:
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
Trotzdem als Notfallplan: Hat jemand von euch die Kotflügel ziehen lassen? Geht das beim Countryman? Sieht mir alles ziemlich verbaut und unflexibel aus..
Da es für den Countryman abgesehen von den JCW fast nur 19 Zöller mit ET35 und 8-8,5J zu kaufen gibt muss ja jemand Erfahrungen mit Eintragung usw haben. Denke es gibt hier ja einige die Räder aus dem Zubehör fahren.
Vielen Dank
Gruß
Ich habe mir günstig Felgen (siehe Titel) für meinen Countryman gekauft. Die Felgen sind nicht die neuen AR1 mit ET37, sondern die alten mit ET40. Sonst sind beide identisch. Da der Countryman bei dem alten Modell noch nicht im Gutachten aufgeführt ist bin ich heute mit beiden Gutachten (dem neuen ET37 mit Countryman und dem alten ET40 ohne Countryman) zum Tüv.
Der Ingenieur meinte der Eintragung steht absolut nichts im Wege, wenn die Auflagen erfüllt sind. Das Ganze läuft dann aber per 19(3) sprich Einzelabnahme. Theoretisch stehen die alten AR-1 ja auch 3mm weiter im Radkasten als die neuen.
Jetzt habe ich aber wohl beim Lesen des Gutachtens gepennt und die drei Reifenbezogenen Auflagen übersehen.
Das wäre bei meiner Wunschbereifung (225/35/19) einmal K1c, K2c und T88.
Hier mal die Passagen aufgeführt:
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 passt. Nur wie habe ich die anderen beiden zu verstehen. Meiner Meinung nach geht es hier nicht um die Freigängigkeit, sondern um die Reifenabdeckung. Da gibts ja auch entsprechende Vorschriften. Ginge es um die Allgemeine Freigängigkeit, wären die Auflagen ja unter den allgemeinen Auflagen und Hinweisen aufgeführt.
unter einer solchen verstehe ich z.B. sowas hier beim BMW 1er mit 235ern:
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
Trotzdem als Notfallplan: Hat jemand von euch die Kotflügel ziehen lassen? Geht das beim Countryman? Sieht mir alles ziemlich verbaut und unflexibel aus..
Da es für den Countryman abgesehen von den JCW fast nur 19 Zöller mit ET35 und 8-8,5J zu kaufen gibt muss ja jemand Erfahrungen mit Eintragung usw haben. Denke es gibt hier ja einige die Räder aus dem Zubehör fahren.
Vielen Dank
Gruß