04.01.2014, 13:26
Als Indiz dafür, dass es sich hier nicht um Verschleiß sondern um einen Mangel handelt kann auch dieser Fred herangezogen werden.
Bei einem Mangel muss die Sachmängelhaftung des Händlers -nicht Herstellers- haften. Dabei spielt weder das Baujahr noch die Laufleistung die entscheidene Rolle.
Bsp.: Bei einem Ford mit einer Laufleistung von 115.000 km war ein Gertiebeschaden durch defekte Zahnräder ein Sachmangel (OLG Stuttgart Az. 10 U 84/06). Der Gutachter schätzte hier ein, dass diese bis zu 300.000 km halten müssen.
Es gibt hier aber auch negativ Beispiele. Motorschaden bei einem 8 Jahr altem PKW mit ca. 160.00 km. Hier meinte das Gericht ein ausgeschlagenes Wasserpumpenlager sei verschleißbedingt (KG Berlin 25 U 17/04). Hier hätte man ggf. weiterklagen sollen. Wie lange soll denn ein solches Lager halten. Oder ist dies beim Wechselintervall eines Zahnriemens inklusive?
Ein Serienmangel war bei einem Mercedes 400 CDI die vertragswidrige Beschaffenheit der Steuerkettenkomponenten. An dem Fahrzeug zeigten sich frühzeitig bei einer Laufleistung von etwa 70.000 km funktionsbeeinträchtigende Verschleißerscheinungen an dem Kettenspanner, (OLG Düsseldorf,Az. I-1 U 141/07).
Es gibt hierzu eine tolle Liste des ADAC.
Angesichts der offensichtlich laufleistungsunabhängigen Schäden bei den N14 Motoren, welches sich hier dokumentieren lassen, könnte dies ein eindeutiges Indiz für einen Mangel sein.
Bei einem Mangel muss die Sachmängelhaftung des Händlers -nicht Herstellers- haften. Dabei spielt weder das Baujahr noch die Laufleistung die entscheidene Rolle.
Bsp.: Bei einem Ford mit einer Laufleistung von 115.000 km war ein Gertiebeschaden durch defekte Zahnräder ein Sachmangel (OLG Stuttgart Az. 10 U 84/06). Der Gutachter schätzte hier ein, dass diese bis zu 300.000 km halten müssen.
Es gibt hier aber auch negativ Beispiele. Motorschaden bei einem 8 Jahr altem PKW mit ca. 160.00 km. Hier meinte das Gericht ein ausgeschlagenes Wasserpumpenlager sei verschleißbedingt (KG Berlin 25 U 17/04). Hier hätte man ggf. weiterklagen sollen. Wie lange soll denn ein solches Lager halten. Oder ist dies beim Wechselintervall eines Zahnriemens inklusive?
Ein Serienmangel war bei einem Mercedes 400 CDI die vertragswidrige Beschaffenheit der Steuerkettenkomponenten. An dem Fahrzeug zeigten sich frühzeitig bei einer Laufleistung von etwa 70.000 km funktionsbeeinträchtigende Verschleißerscheinungen an dem Kettenspanner, (OLG Düsseldorf,Az. I-1 U 141/07).
Es gibt hierzu eine tolle Liste des ADAC.
Angesichts der offensichtlich laufleistungsunabhängigen Schäden bei den N14 Motoren, welches sich hier dokumentieren lassen, könnte dies ein eindeutiges Indiz für einen Mangel sein.