Hallo!
Wurde gerade von unseren allseits beliebten Grünen Menschen angehalten und musste doch glatt für die nichtvorhandene ABE des JCW-Flügel auf dem Dach 25 Euro Bußgeld verrichten.
Mir wurde vom Freundlichen und anderen Leuten immer gesagt da es ein Original Anbauteil von MINI ist gäbe es dazu kein Gutachten. Hatte keine Chance dem lieben Mann dieses klar zumachen.
Gibts da jetzt nen Gutachten dafür oder nicht und wenn nicht wie kann ich mich davor schützen das dieses nicht nochmal passiert....( Hab blöderweise das Bußgeld direkt mit der Karte bezahlt
, also das Vergehen sozusagen zugegeben )?????
Vielleicht hat ja jemand grad was zur Hand oder Erfahrungen?
Tschööö
das ja blöd gelaufen
habe bis jetzt noch keine Probleme mit meinem spoiler gehabt.
Habe auch kein Gutachten, weil ich der gleichen Meinung bezüglich Originalteil usw. war/bin.
aber toi toi toi bis jetzt haben die mich noch nie angehalten
Thomas4005 schrieb:Hallo!
Wurde gerade von unseren allseits beliebten Grünen Menschen angehalten und musste doch glatt für die nichtvorhandene ABE des JCW-Flügel auf dem Dach 25 Euro Bußgeld verrichten.
Mir wurde vom Freundlichen und anderen Leuten immer gesagt da es ein Original Anbauteil von MINI ist gäbe es dazu kein Gutachten. Hatte keine Chance dem lieben Mann dieses klar zumachen.
Gibts da jetzt nen Gutachten dafür oder nicht und wenn nicht wie kann ich mich davor schützen das dieses nicht nochmal passiert....( Hab blöderweise das Bußgeld direkt mit der Karte bezahlt, also das Vergehen sozusagen zugegeben )?????
Vielleicht hat ja jemand grad was zur Hand oder Erfahrungen?
Tschööö
Fahr zu MINI und hol dir die ABE die gibt es und dann holst du dir das Geld zurück.
Gibst doch nicht.
Sonst alles gut?
Maui no ka oi schrieb:Fahr zu MINI und hol dir die ABE die gibt es und dann holst du dir das Geld zurück.
Gibst doch nicht.
Sonst alles gut?
Hallo Maui!!
Werd auf jeden Fall mal gleich zum Freundlichen düsen. Das Geld bekomm ich bestimmt nicht mehr zurück, aber denen das sagen werd ich auf jeden Fall....
Jap, sonst is alles Palletti!!
So, war grad beim Freundlichen und jetzt hab ichs auch schriftlich.
Ich zitiere mal aus der Einbauanleitung:
"Durch den nachträglichen Anbau des JCW Dachkantenspoilers erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges
nicht!
Der Dachkantenspoiler ist Bestandteil der Europäischen Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges. Eine Abnahme des Anbaus durch eine technische Überwachungsorganisation sowie ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist
nicht erforderlich."
War schon bei der Polizei gewesen, Schichtbeginn der 2 Kollegen von gestern ist aber erst um 13 Uhr, werde pünktlich sein
. Die Chance besteht das ich das Bußgeld erstattet kriege
Und bei der Polizei war ich nun auch, hab mit den gleichen Beamten gesprochen die mich auch rausgezogen haben. leider bekomme ich das Bußgeld nicht wieder, hätte dieses Schreiben dabei haben müssen....außerdem haben die Kerle ja noch die Rücklichter von mir bemängelt...Blöd
Hallo,
falls jemand das schreiben benötigt hab es als Anhang beigefügt.
falls jemand das Schreiben mit mehr Auflösung braucht bitte PN an mich.
gruß mini-cottbus
Thomas4005 schrieb:So, war grad beim Freundlichen und jetzt hab ichs auch schriftlich.
Ich zitiere mal aus der Einbauanleitung:
"Durch den nachträglichen Anbau des JCW Dachkantenspoilers erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht!
Der Dachkantenspoiler ist Bestandteil der Europäischen Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges. Eine Abnahme des Anbaus durch eine technische Überwachungsorganisation sowie ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."
Thomas4005 schrieb:Und bei der Polizei war ich nun auch, hab mit den gleichen Beamten gesprochen die mich auch rausgezogen haben. leider bekomme ich das Bußgeld nicht wieder, hätte dieses Schreiben dabei haben müssen...
...wenn "
Der Dachkantenspoiler Bestandteil der Europäischen Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges." ist, warum solltest Du dann ein Schreiben mitführen...
Hast ja auch nix mit für die ganzen restlichen
originalen Teile, aus denen Dein Auto so zusammengebaut wird
steht doch im zweiten satz das es beizulegen ist