MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Kennzeichenhalter entfernen...
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@Yachtmaster. Ich werde deine Neuigkeiten gespannt verfolgen!
Ich ärgere mich noch immer. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist mit "Abrundungsradius" die Biegung gemeint, welche 2,5mm nicht unterbieten darf. Ich schätze, das überbietet sie jedoch durch die Befestigung links und rechts aussen Traurig
Ich werde den Zustand mit Halterung jetzt erstmal über den Winter so lassen. Es sei denn es wendet sich für Yachtmaster zum Guten, dann nehme ich das als Referenz mit zu meinem Händler.
Puppetz schrieb:Wenn ich das richtig verstanden habe, ist mit "Abrundungsradius" die Biegung gemeint, welche 2,5mm nicht unterbieten darf. Ich schätze, das überbietet sie jedoch durch die Befestigung links und rechts aussen Traurig

Damit sind nicht nur die vier Ecken gemeint, sondern auch jede Kante entlang der vier Seiten oben, unten, rechts und links. Und davon mal abgesehen, ist das ja "nur" die gesetztliche Vorgabe.
Darüber hinaus gibt es ja noch die Vorgabe von BMW, dass solche Halter undabhängig von der gesetzlichen Vorgabe nicht montiert werden dürfen, weil "durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage in der Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert."
Alleine deshalb könntest Du meines Erachtens nach von Deinem Händler verlangen, dass er den Halter rückstandslos wieder entfernt ...
So es geht weiter, Antwort von BMW Procar:

Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.09.2011.

Bedingt durch die Krankheit von Herrn Marquardt melden wir uns mit Zeitverzug bei Ihnen, wofür wir uns hiermit ausdrücklich entschuldigen.

Auf das von Ihnen genannte Thema „KFZ-Schildhalterung vorne am Fahrzeug“ nehmen wir gerne Stellung. Gemäß der uns vorliegenden Informationen aus dem Hause BMW ist diese Vorgehensweise zulässig und wird im Übrigen von uns bei rund 7.000 Fahrzeugzulassungen pro Jahr so angewendet.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Frau XXX das Fahrzeug mit dieser KFZ-Schildhalterung bei uns im Laden gesehen und schlussendlich ausgewählt hat. Von daher können wir die jetzt vorgebrachte Kritik nicht nachvollziehen.

Sollten Sie die Beseitigung der Bohrlöcher an der Stoßstange wünschen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Bitte informieren Sie uns, wie Sie dazu verfahren wollen

Und jetzt habe ich folgendes Schreiben an den Vorstand der Procar AG geschickt:

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihre Email.

Nachfolgend übersende ich ihnen die Original TIS (Technische Information für Service) der BMW AG, die im Jahr 2000 an ALLE Händler gesendet wurde und Ihnen ja sicherlich bekannt ist:

Auszug TIS BMW aus dem Jahr 2000:
Sachverhalt: Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.
Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.
Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle.[/font]
Vorgehensweise: Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.
Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.
Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.
Teile: Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden


Da Sie mir nun mitteilen, dass diese offizielle Anweisung der BMW AG unrichtig sei, bitten wir um Zusendung einer durch die BMW AG bestätigte Bescheinigung, dass die von Ihrem Unternehmen angebrachten Kennzeichenhalter nicht die Allgemeine Betriebserlaubis des Fahrzeuges gefährden.

Sehr fraglich erscheint mir auch der Umstand, dass interessanterweise diese Anweisung von mehreren von mir befragten BMW-Niederlassungen (Bonn, Berlin, Düsseldorf) strikt befolgt werden, ich hatte dort mit den jeweiligen Geschäftsführern telefoniert, die Aussagen waren einheitlich, dass es verboten sei.

Ich habe meine Anfrage nun auch die Geschäftsleitung der BMW AG nach München weitergeleitet, dort sicherte man mir bis Anfang kommender Woche eine verbindliche Antwort zu.

Im Übrigen gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen:

Es aus Marketingaspekten extrem kontraproduktiv ist, den Kunden zum einen unzählige Möglichkeiten der Individualisierung eines Mini anzubieten und zum anderen den Kunden ungefragt die Anbringung eines Standardkennzeichens samt Werbung für Ihr Unternehmen aufzuzwingen, so weit scheint die Individualität dann noch nicht zu gehen.

Zum anderen müssen wir uns sicherlich nicht darüber streiten, dass aus optischen Aspekten die Anbringung eines minderwertigen taiwanesischen Kennzeichenhalters, der in der Produktion 1,50€ kostet, in keinster Weise zu dem Anspruch einer Premium-Marke wie Mini passt, es wäre ja dasselbe, wenn Louis Vuitton künftig seine Produkte aus Kostengründen mit Plastikgriffen ausstatten würde.

Freundliche Grüße aus Köln


Ich habe jetzt parallel den Vorstand der BMW AG angeschrieben mit dem o.a. Sachverhalt, mal sehen was passiert, das Thema ist für mich noch nicht durch Motzen

Ich halte Euch auf dem Laufenden!

Gruß Andreas
Da bin ich aber mal auf die Antwort gespannt. Es wird ihm sicherlich schwer fallen da auszubüchsen ... Pfeifen

yachtmaster69 schrieb:Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Frau XXX das Fahrzeug mit dieser KFZ-Schildhalterung bei uns im Laden gesehen und schlussendlich ausgewählt hat.

Was meint er damit? Stand Euer MINI schon als Aussteller so mit den Kennzeichenhaltern im Laden Ihr ihn gekauft habt? Das würde die Sache dann in der Tat etwas anders aussehen lassen, was aber auch nichts daran ändert, dass der Anweisung von BMW widerspricht ... Confused
Fahrspass schrieb:Was meint er damit? Stand Euer MINI schon als Aussteller so mit den Kennzeichenhaltern im Laden Ihr ihn gekauft habt? Das würde die Sache dann in der Tat etwas anders aussehen lassen, was aber auch nichts daran ändert, dass der Anweisung von BMW widerspricht ... Confused


Genau so sieht es aus, es ist ein Vorführwagen gewesen, ich habe mir erst jetzt die Kennzeichenbefestigung angesehen, da ich davon ausgegangen bin, dass normal denkende Menschen diese Kennzeichenhalter mit 2 Schrauben mittig befestigen (so wie die hinteren Halter) und nicht mit 4 Schrauben jeweils ganz außen.

Wir haben jetzt eben auch ein kürzeres Kennzeichen (410mm statt 520 Standard) und das sieht natürlich verboten aus, wenn man 4 Bohrlöcher sieht.

Die sollen jetzt mal zusehen, wo sie ihre von BMW bestätigte Unbedeklichkeitsbescheinigung herzaubern Pfeifen
Gehört hier nicht ganz rein, zeigt aber mal wie Firmen mit Reklamationen umgehen.
Ich hatte mir ne neue Brille gekauft. Aus Horn - war ziemlich teuer.
Nach ein paar Wochen hat sich das Horn irgendwie gehäutet und überall waren gräuliche Schleier.
Die Brille wurde vom Händler zum Hersteller eingeschickt.

Als Antwort kam das ich wohl "übernatürlich viel am Kopf schwitze und sehr agressiven Schweiß" hätteHead Scratch...

Da bin ich komplett ausgerastet..Motzen
Naja zum Schluss hab ich ne neue Brille bekommen und werde nie wieder von diesem Hersteller auch nur irgendwas kaufen.
PfeifenPfeifenPfeifen

Tralalalala, eben erhielt ich einen Anruf von Frau L., Verkausleiterin von BMW Procar West.

O-TON:" Ich möchte mich in aller Form bei Ihnen entschuldigen, Sie haben Recht und wir Unrecht. Die Anbringung von Kennzeichenhaltern vorne ist unzulässig.
Wir haben bei 7000 Autos diesen Fehler gemacht, weil wir es nicht wussten.
Ihre Freundin kann vorbeikommen und erhält eine neue Frontstoßstange Party 02

Viele Grüße
Andreas
Sehr schön ... Top

Ich hab aber mal den Namen der Dame rausgenommen, der tut hier nix zur Sache ... Zwinkern

Was machst Du jetzt? Den Stoßfänger hast Du doch schon richten lassen ...
@ Fahrspass

Ich würde zu dieser Grundsatzdiskussion vielleicht einen Extra-Thread aufmachen, da dies ja ein Thema ist, das für alle interssant und wichtig ist.

Mein Mini hat schon längst keine Bohrlöcher mehr, es geht hier ja um den Wagen meiner Freundin, sie kriegt jetzt eine neue Stoßstange und kann demnach auch ihr kurzes Kennzeichen verwenden.

Gruß Andreas
So hier jetzt nochmal als OFFIZIELLES Schreiben von Mini:

Guten Tag Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen- Unterlagen.

Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.

Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".

Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie auch gerne unsere Serviceline anrufen: 0180 2 646466 (0,06 EUR/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR/Minute aus deutschen Mobilfunknetzen).

Viele Grüße
Ihre

MINI Kundenbetreuung
80788 München
E-Mail: mailto:MINIKundenbetreuung@MINI.de
Internet: www.mini.de
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