Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und die Suchfunktion konnte mir leider nicht helfen.
Meine Frau fährt einen R56 und was von Anfang an feststand ist, dass der Kleine nicht original bleiben kann.
http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=77861
Nun haben wir einen Satz Doublespoke R105 in 7x18 gekauft. Die originale Reifengröße hierfür ist ja 205/40. Jetzt zu meiner Frage, muss ich die Felgen eintragen lassen oder gibt es ein Gutachten? Ist auch eine andere Reifendimension z.B. 215/35 machbar oder sinnvoll?
Vielen Dank im Voraus...
Gruß Motion-one
Eintragen musst du die nicht, da sie ja original von MINI sind. Mit der Reifengröße weiß ich leider nicht.
Die R105 sind 18' dazu brauchst du einen Lenkwegsbegrenzer. Zudem fährt der MINI am besten mit 17' aber da gibt es wie bei allem, verschiedene Meinungen.
Es haben einige von 18' wieder auf 17' gewechselt. Der MINI läuft so schon gerne jeder Spurrinne nach, mit den 18' ist das noch schlimmer
Ayita schrieb:Eintragen musst du die nicht, da sie ja original von MINI sind. Mit der Reifengröße weiß ich leider nicht.
So einfach ist es nicht.
Sie muss nur dann nicht eingetragen werden, wenn sie schon für Dein Fahrzeug zugelassen ist. Kann man nachlesen in der COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Falls sie dort nicht drin steht muss sie eingetragen werden.
Frank S schrieb:So einfach ist es nicht.
Sie muss nur dann nicht eingetragen werden, wenn sie schon für Dein Fahrzeug zugelassen ist. Kann man nachlesen in der COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Falls sie dort nicht drin steht muss sie eingetragen werden.
Dachte ja auch erst an die 17', dass es die 18' sind habe ich eben erst gelesen. Würde auf den MINI, und schon gar nicht den ONE, sowieso keine 18' machen.
Ach du Schande, das hört sich nicht gut an. Ich hab die Felgen gekauft weil der Verkäufer sagte sie müssten nicht eingetragen werden und das Wort "Lenkwegsbegrenzer" höre ich zum ersten Mal.
Normalerweise belesen ich mich vor einem Kauf ausgiebig....nur diesmal hab ich wohl leiten lassen
Jetzt muss ich natürlich das beste aus der Situation machen.
Ist es richtig das ich den Lenkwegsbegrenzer durch spurplatten vermeiden kann? Dann sollte doch eine Eintragung möglich sein, oder?
Besorge doch erst einmal die COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung von Deinem Fahrzeug, evtl. hat sich dann das Problem schon erledigt.
Frank S schrieb:Besorge doch erst einmal die COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung von Deinem Fahrzeug, evtl. hat sich dann das Problem schon erledigt.
Wenn ich nach
diesen Papieren gegangen wäre, hätte ich die Räder/Reifenkombi von meinem Countryman damals eintragen lassen müssen, obwohl er mit diesen ausgeliefert wurde!
Diese Papiere sind aber der Nachweis der erlaubten Größen.
Du kannst auch den TÜV (Dekra, GTÜ oder so) fragen, die können es Dir auch sagen.
Mein Mann ist beim TÜV (KFZ Sachverständiger) und er konnte das auch nicht erklären!
Was ich damit sagen will, Fehler passieren immer auch bei solchen Papieren.
Frank S schrieb:Besorge doch erst einmal die COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung von Deinem Fahrzeug, evtl. hat sich dann das Problem schon erledigt.
Hallo Frank, diese Bescheinigung habe ich, leider ist nur die originale Größe eingetragen.