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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und die Suchfunktion konnte mir leider nicht helfen.
Meine Frau fährt einen R56 und was von Anfang an feststand ist, dass der Kleine nicht original bleiben kann.
http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=77861
Nun haben wir einen Satz Doublespoke R105 in 7x18 gekauft. Die originale Reifengröße hierfür ist ja 205/40. Jetzt zu meiner Frage, muss ich die Felgen eintragen lassen oder gibt es ein Gutachten? Ist auch eine andere Reifendimension z.B. 215/35 machbar oder sinnvoll?
Vielen Dank im Voraus...
Gruß Motion-one
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Ayita schrieb:Eintragen musst du die nicht, da sie ja original von MINI sind. Mit der Reifengröße weiß ich leider nicht. 
So einfach ist es nicht.
Sie muss nur dann nicht eingetragen werden, wenn sie schon für Dein Fahrzeug zugelassen ist. Kann man nachlesen in der COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Falls sie dort nicht drin steht muss sie eingetragen werden.
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Ach du Schande, das hört sich nicht gut an. Ich hab die Felgen gekauft weil der Verkäufer sagte sie müssten nicht eingetragen werden und das Wort "Lenkwegsbegrenzer" höre ich zum ersten Mal.

Normalerweise belesen ich mich vor einem Kauf ausgiebig....nur diesmal hab ich wohl leiten lassen

Jetzt muss ich natürlich das beste aus der Situation machen.
Ist es richtig das ich den Lenkwegsbegrenzer durch spurplatten vermeiden kann? Dann sollte doch eine Eintragung möglich sein, oder?
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Besorge doch erst einmal die COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung von Deinem Fahrzeug, evtl. hat sich dann das Problem schon erledigt.
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Diese Papiere sind aber der Nachweis der erlaubten Größen.
Du kannst auch den TÜV (Dekra, GTÜ oder so) fragen, die können es Dir auch sagen.
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Frank S schrieb:Besorge doch erst einmal die COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung von Deinem Fahrzeug, evtl. hat sich dann das Problem schon erledigt.
Hallo Frank, diese Bescheinigung habe ich, leider ist nur die originale Größe eingetragen.
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