MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: AHK nachrüsten Clubman Cooper S, nun doch?
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Hab da angerufen was nun sache ist, wollen sicj drum kümmern.
Kann doch nicht so schwer sein
opel-doc schrieb:Hab da angerufen was nun sache ist, wollen sicj drum kümmern.
Kann doch nicht so schwer sein

Doch, ist es! Pfeifen

Nach meinen Erfahrungen kannst Du solche telefonischen/mündlichen Anfragen, Nachfragen usw. total vergessen. Das wird in den meisten Fällen nichts. Schreib Deinen Wunsch per Post und Du bekommst die Anhängelast bestätigt.
Werde ich mal machen Wink
So schreiben ist heute endlich mal angekommen Wink
GASMAST3R schrieb:So schreiben ist heute endlich mal angekommen Wink

Kannst du bitte posten, was drin steht und von wem es ist?
Hy ist direkt von BMW
Hier hat es schon mal einer gepostet, ist aber auf deine Fahrgestell Nummer begrenzt

Gesendet von meinem XT1572 mit Tapatalk
Ich helf hier mal weiter. Die letzte Freigabe von MINI habe ich 2009 gesehen. Danach hat MINI/BMW keine Freigaben mehr erteilt. Der Cooper S hat also keine Anhängelast und diese kann auch nicht nachgetragen werden. Die Montage der AHZV ist trotzdem möglich und muß vom TüV abgenommen werden. Dies kann als Fahrrad träger verwendet werden.

Grüße!
Stefan
Hy hab meine erst im August erhalten, also das keine mehr ausgestellt wird kann man so nicht sagen

Gesendet von meinem XT1572 mit Tapatalk
So, nun frag ich auch noch mal ganz doof nach.

Kumpel von mir behauptet, ich muss mit der AHK gar nicht zum TÜV wegen der E-Nummer - bedeutet keine Eintragung notwendig.

Macht er baie seinen Fahrzeugen seit Jahren so (kein MINI).

Hab es in einer Regelung nachgelesen, dass mit dre E-Nummer stimmt, also das keine EIntragung notwendig ist.

Und nu?
zett3coupe schrieb:... ich muss mit der AHK gar nicht zum TÜV wegen der E-Nummer - bedeutet keine Eintragung notwendig. ... Und nu?


Generell gilt die Eintragungsfreiheit nicht! Es hängt vom Hersteller ab, ob er für seine AHK die entsprechenden Unterlagen/Papiere hat/mitliefert.

Grundvoraussetzung ist aber immer, dass im Fahrzeugbrief bereits eine Anhängelast eingetragen ist und das ist häufig nicht der Fall!
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