MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Kupplungsdefekt direkt nach Gebrauchtkauf
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Ich habe vorhin nochmal mit dem Verkäufer telefoniert. Er zeigte sich plötzlich einsichtig und meinte, er würde den PKW zurück nehmen. An sich gefällt mir ja das Auto.... Das Problem ist nur - ich kann auch keine 450 km mehr mit dem Fahrzeug fahren um es zurück zu bringen. Der Verkäufer meinte auch, dass man es ja vielleicht nicht direkt bei BMW reparieren lassen müsste um Kosten zu sparen, und das wir uns dann schon irgendwie einig werden würden. Er kann sich natürlich nicht vorstellen, dass ein Schaden am Fahrzeug ist - bei ihm war da noch nix *is klar...*
Kann des das Vibrieren beim Anfahren in der Kupplung ein Zeichen für das Zweimassenschwungrad sein?
Die Probefahrt ging nur ca. 5 Minuten innerorts. Von daher konnte ich mir über den Zustand der Kupplung kein großes Bild machen. Ich bin auch keine Mechanikerin, dass ich überhaupt auf die Idee einer defekten Kupplung gekommen wäre. Das Vibrieren ist mir erst beim Heimweg richtig aufgefallen.
Wenn ich lese, dass es ca. 2000 € kosten könnte, wird mir ganz schlecht.
Werde morgen früh zu BMW/Mini fahren und schauen was die sagen. Aber ich befürchte, dass es noch böses Blut geben wird und die Beweislast liegt bei mir Püh!
spg schrieb:Nur die Kupplung ist ein Verschleissteil, da ein gewisser Mangel schon bei der Probefahrt bestand und das Auto trotzdem gekauft wurde...
Ausserdem, wenn man es darauf ankommen lässt ist eine Kupplung innert Minuten verraucht, da glaube ich dass man schlechte Karten hat.

Der Kauf ist aber nur 2 Tage her.

Wenn der Mangel natürlich beim Kauf bekannt war bzw. sogar im Kaufvertrag steht, haftet der Käufer natürlich nicht.
Resi169 schrieb:Ich habe vorhin nochmal mit dem Verkäufer telefoniert. Er zeigte sich plötzlich einsichtig und meinte, er würde den PKW zurück nehmen. An sich gefällt mir ja das Auto.... Das Problem ist nur - ich kann auch keine 450 km mehr mit dem Fahrzeug fahren um es zurück zu bringen. Der Verkäufer meinte auch, dass man es ja vielleicht nicht direkt bei BMW reparieren lassen müsste um Kosten zu sparen, und das wir uns dann schon irgendwie einig werden würden. Er kann sich natürlich nicht vorstellen, dass ein Schaden am Fahrzeug ist - bei ihm war da noch nix *is klar...*
Kann des das Vibrieren beim Anfahren in der Kupplung ein Zeichen für das Zweimassenschwungrad sein?
Die Probefahrt ging nur ca. 5 Minuten innerorts. Von daher konnte ich mir über den Zustand der Kupplung kein großes Bild machen. Ich bin auch keine Mechanikerin, dass ich überhaupt auf die Idee einer defekten Kupplung gekommen wäre. Das Vibrieren ist mir erst beim Heimweg richtig aufgefallen.
Wenn ich lese, dass es ca. 2000 € kosten könnte, wird mir ganz schlecht.
Werde morgen früh zu BMW/Mini fahren und schauen was die sagen. Aber ich befürchte, dass es noch böses Blut geben wird und die Beweislast liegt bei mir Püh!

Lass das Ding zurück gehen. Du hast nur Ärger damit.
Hallo privat haftet niemand!
geisi schrieb:Der Kauf ist aber nur 2 Tage her.

Wenn der Mangel natürlich beim Kauf bekannt war bzw. sogar im Kaufvertrag steht, haftet der Käufer natürlich nicht.

Im Kaufvertrag steht von dem Mangel nichts.
Aber ich kann es mir nicht vorstellen, dass er nichts davon wusste... Wenn schon auf dem Rückweg die Kupplung geruckelt hat. Da hatte ich mir noch nix schlimmes bei gedacht, bin wie gesagt auch keine Technikerin.
Und ich bin mit meinen Eltern zusammen zurück gefahren, meine Eltern fuhren mit einem 50 PS Seat Arosa. Also wir sind konstant 120 km/h gefahren, kein Stück gerast oder ähnliches. Ich denke nicht das davon die Kupplung plötzlich kaputt geht ohne Vorschäden.
Das sind natürlich denkbar schlechte Voraussetzungen, bitte als Lehrgeld das nächste Mal ein Auto bei Dekra oder einem Händler prüfen lassen.
Ein seriöser Verkäufer der nichts zu verbergen hat, stimmt dem problemlos zu.
Ziemlich viel Lehrgeld würde ich sagen.... Ich habe gerade mal etwas gegoogelt. Zur Formulierung "gekauft wie gesehen" hab ich folgendes gefunden:
"Der Verkäufer kann mit dem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ grundsätzlich die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung (zumutbare Untersuchung) der Kaufsache – ohne Zuziehung eines Sachverständigen – auffallen würden."

Die Frage ist jetzt, ob ich als Frau ohne besondere Fachkenntnis einen Kupplungsschaden hätte bemerken können. Wenn es zum Streit kommt werde ich einen Anwalt einschalten und hoffen, dass sich das Blatt zum Guten wendet. Hab mich so über meinen Mini gefreut..... Püh!
Magscrabs schrieb:Hallo privat haftet niemand!

Das stimmt nicht. Als Privater kann man das aber vertraglich ausschließen und das hat er anscheinend nicht. Habe erst jetzt gelesen, dass der Kauf von privat war.

Wenn der Verkäufer den Mangel bei Vertragsschluss aber kannte und ihn dem Käufer nicht mitteilt, könnte ein arglistiges Verschweigen (§ 444 BGB). Das würde dann sogar einen Gewährleistungsausschluss unwirksam machen.

Zudem sollte man immer schauen, ob der Privatmann in Wirklichkeit ein Händler ist, um vorgenannte Haftung zu umgehen. Im geschäftlichen Verkehr handelt auch, wer im gewissen Umfang Privateigentum verkauft, der über das hinausgeht, was sonst üblich ist.
Ich versuche jetzt erstmal RUhe zu bewahren, fahre morgen zur Werkstatt und lass alles abklären. Danach rufe ich den verkäufer nochmal an und kontaktiere danach ggf. einen Rechtsanwalt. Ich halte euch auf dem Laufenden. Vielen Dank schon mal für die Beteiligung an meinem Problem!
Warum einen Rechtsanwalt, wenn der Verkäufer das Auto zurücknehmen möchte?Head Scratch
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