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Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Druckversion

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+--- Thema: Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" (/showthread.php?tid=45795)

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Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Anatol - 21.12.2012

Crizz Carter schrieb:Bullshit selber! ;o) (Sowas sagt man auch im Foum nicht^^)

anatol spricht von Rücktritt und du vom Wandeln....

Zwei Paar Schuhe...

Und soweit ich informiert bin, gibt es den Begriff "Wandlung" nicht mehr, es heißt jetzt "Rücktritt"... das wird mir jetzt aber zu heiß hier Feuer ich verbrenne mich nur ungern an Themen, die auf Halbwissen meinerseits beruhen... Zwinkern


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Ayita - 21.12.2012

Crizz Carter schrieb:Bullshit selber! ;o) (Sowas sagt man auch im Foum nicht^^)

anatol spricht von Rücktritt und du vom Wandeln....

Zwei Paar Schuhe...
Hätte der Kunde den Webfehler gleich gesehen, hätte er den Wagen auch nicht abnehmen müssen. So die Info von einem Anwalt!!!!
In diesem Fall, war der Fehler erst später erkannt worden, also Wandlung!
Bullshit, ist eine Redensart! Zwinkern
Es war auch nur ein Beispiel der ganzen Urteile die in diesem Schreiben standen und selbst ich fand dieses schon hart! Zwinkern
Definitiv ist es jedoch so, dass ein Wagen der Mängel aufweist die durch äußere Einwirkung entstanden sind und Karosserieteile betrifft die dann auch noch lackiert werden müssen, nicht angenommen werden muss.
Was jetzt nicht heißt, dass ich den Entschluss, den Wagen trotzdem ab zu nehmen, als falsch sehe! Zwinkern

Anatol schrieb:Und was ist mit dem Recht auf Nachbesserung? Nicht, dass ich jetzt hier Partei für den Verkäufer ergreifen will, aber ganz ohne Rechte ist er nun mal auch nicht. Ich behaupte ja nicht, dass ich hier der Rechtsexperte bin, mich interessiert lediglich der tatsächliche Sachverhalt. Und soweit ich informiert bin, muss man auch als Käufer dem Händler die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben.

Nachbesserung betrifft Teile die nicht richtig funktionieren und nicht Beschädigungen die nachträglich oder durch äußere Einflüsse entstanden sind!

Anatol schrieb:Und soweit ich informiert bin, gibt es den Begriff "Wandlung" nicht mehr, es heißt jetzt "Rücktritt"... das wird mir jetzt aber zu heiß hier Feuer ich verbrenne mich nur ungern an Themen, die auf Halbwissen meinerseits beruhen... Zwinkern

Richtig, ist eigentlich das gleiche! Top

Wandlung wenn der Wagen schon genutzt wurde und Mängel dann festgestellt wurden und Rücktritt, wenn schon bei Auslieferung gravierende Mängel festgestellt werden.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Anatol - 21.12.2012

Ayita schrieb:Bullshit, ist eine Redensart! Zwinkern

Auch Redensarten können auf dein Gegenüber herabsetzend wirken!


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Ayita - 21.12.2012

Anatol schrieb:Auch Redensarten können auf dein Gegenüber herabsetzend wirken!

Jetzt wollen wir mal nicht Kleinlich werden! Peitsche He He


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Crizz Carter - 21.12.2012

ok, friede freude eierkuchen...

wenn ich einen wagen mit automatik bestelle und einen Schalter bekomme, nehm ich ihn nicht ab. Klare Sache.

Aber um das ganze zu entzerren:

Kratzer - neu lackiert - gut gemacht - Sache geklärt - Kunde glücklich... ist doch das Hauptanliegen des Händlers und auch des Kunden der 13 Wochen wartete


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Ayita - 21.12.2012

Crizz Carter schrieb:ok, friede freude eierkuchen...

wenn ich einen wagen mit automatik bestelle und einen Schalter bekomme, nehm ich ihn nicht ab. Klare Sache.

Aber um das ganze zu entzerren:

Kratzer - neu lackiert - gut gemacht - Sache geklärt - Kunde glücklich... ist doch das Hauptanliegen des Händlers und auch des Kunden der 13 Wochen wartete

Top Richtig, sehe ich ja auch so! Zwinkern Habe meinem Händler damals ja auch die Möglichkeit gegeben nach zu bessern. Zwinkern

Solange beide Seiten damit einverstanden sind, ja auch kein Problem. Blumen


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - JumboHH - 21.12.2012

Crizz Carter schrieb:ok, friede freude eierkuchen...

wenn ich einen wagen mit automatik bestelle und einen Schalter bekomme, nehm ich ihn nicht ab. Klare Sache.

Aber um das ganze zu entzerren:

Kratzer - neu lackiert - gut gemacht - Sache geklärt - Kunde glücklich... ist doch das Hauptanliegen des Händlers und auch des Kunden der 13 Wochen wartete

Noch ein kleiner Tip! Wenn irgend etwas nicht in Ordnung ist mit euerm MINI...


... Crizz hat Schuld! Devil!


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Don_Barto - 21.12.2012

Crizz Carter schrieb:Kratzer - neu lackiert - gut gemacht - Sache geklärt - Kunde glücklich... ist doch das Hauptanliegen des Händlers und auch des Kunden der 13 Wochen wartete

So ist es.
Und nun sind die langen Wochen des Wartens auch bei mir endlich vorbei.
Ich konnte ihn heute am frühen Abend in Empfang nehmen und die ersten vorsichtigen Kilometer damit fahren (Straßen sind glatt).

Meine Sonnehat mir auch genau erklärt und gezeigt, was nachbearbeitet werden musste, ein Dekra Gutachten dazu habe ich gleich mitbekommen, Photos werden mir nachgereicht.

Vollgetankt war er auch, Kilometerstand bei 6.

Jo, was soll ich sagen, alle Wartequalen und Querelen der letzten Wochen sind wie weggeblasen, bin nun auch endlich ein strahlender Verstrahlter Yeah!

Zunächst hat er sich noch ganz unschuldig versteckt, aber dann hat er sich doch in seiner ganzen Pracht gezeigt.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - votre - 21.12.2012

YEAH!Yeah!Devil! Sensationell

Hammer geiler JCW! Viel Spaß damit und allzeit sichere Fahrt!

Und immer daran denken, wenn dir ein Mini entgegen kommt: Winke 02


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Minimaik - 21.12.2012

Wie geil!Sabber na endlich, schaut einfach nur super aus, wünsche dir - nach all den Strapazen - viele sorgenfreie und vor allem spaßvolle Kilometer! Sonne