Anzeige wegen Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr -
Flitzi - 27.01.2006
...meine Rede!
Anzeige wegen Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr -
daniellauxen - 27.01.2006
Karl schrieb:Zu allererst würd ich das hier mal löschen bzw. ein bisschen modifizieren! 
Weisst du überhaupt noch, wer an dem Tag tatsächlich in deinem Auto fuhr? Vielleicht dein Bekannter, der dir doch recht ähnlich sieht?
Wo du mich jetzt so fragst...hm...keine Ahnung!

Ist wirklich ein Ansatz...mal schauen was der Anwalt sagt. Natürlich unterstützt das nicht wirklich meine Glaubwürdigkeit, wenn ich mit sowas anfange...aber beweisen können sie mir garnix. Es war dunkel, der Typ wird mich wohl nicht beschreiben können (also ich kann mich kein Stück an ihn erinnern - hätte auch E.T. sein können der da fährt).
Karl schrieb:Ob das von der Polizei wirklich eine rechtskräftige Vorladung und nicht eine bloße einladung ist, müsste sich feststellen lassen.
Zudem wäre ich sehr vorsichtig damit, diese Sache zuzugeben, du bist Beschuldigter, du musst nichts sagen.
Also ich muss mich bei dem Termin eh stark zusammen reißen, wenn ich da so nen Besserwisser vor der Nase habe der mir mit Unterstellungen kommt...sowas kann ich auf den Tod nicht ausstehen. Das man wegen so einem Unsinn da überhaupt erscheinen muss...als ob man Zeit für so nen Mist hätte.
Karl schrieb:Was du geschildert hast, ist ja wirklich harmlos, da lohnt die Anzeige nicht. Aber oft wird den Beamten dann ja auch einfach eine kleine Geschichte erzählt, die sich während der Fahrt zur Polizei noch veränderte und plötzlich warst du der böse Nötiger. Vielleicht wurde auch gefragt: Naja, wenn der sie nicht bedrängt hat und sie sich nicht eingeschüchtert fühlten, ist das eher sinnlos...und dann kam dabei eine Geschichte raus, für die sich die Anzeige dann doch lohnt.
Wie gesagt, ich hab da nix weg gelassen und so war es. Hab mich an der Ampel eh gefragt wieso der sich so aufregt - eigentlich hätte ich mich aufregen sollen. Aber auf sowas steige ich nicht ein. Nur seine "Zeugin" wird sicher was Anderes sagen und das ist meine Einzige Sorge eigentlich - die ist natürlich geimpft.
Karl schrieb:@benji:
Er schreibt im "Sachverhalt" von Stadtverkehr, da gilt afaik das Rechtsfahrgebot nicht, sondern die freie Wahl der Waff...Fahrspuren. 
Mal im Ernst - gilt das da nicht!?

Scheiße - dann war ich wenn man es genau nimmt ja schon ein wenig im Unrecht, oder? Rein rechtlich betrachtet - natürlich kein Grund, irgendwelche Spuren dicht zu machen.
Karl schrieb:Die Tipps hier sind vielleicht eine erste Hilfe, aber ersetzen nicht die Hilfe des Anwalts denke ich. Ist ja auch unproblematisch, wenn du die Rechtsschutzversicherung hast. Da kannst du bei denen einfach fragen, die machen dann - zumindest kenne ich das so - so gut wie alles weitere.
Da werde ich morgen früh direkt mal anrufen und hören, was die so sagen...
Mal ne andere Frage in dem Zusammenhang. Ich werde ja wegen dem auffälligen Kleinen eh jede Woche einmal von der Polizei angehalten. Meistens gehen sie dann weg und schauen, ob schonmal was vorlag. Weil noch nie was war bisher, durfte ich immer weiter ziehen.
Wird so ne Anzeige eigentlich gespeichert?
Danke für dein Einschätzung KArl!!!
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daniellauxen - 27.01.2006
ZENSIERT
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Flitzi - 27.01.2006
wer weiß das schon, wer da noch alles drin saß! Aber besprech das lieber mit dem Anwalt, falls hier ein Polizist aus Trier mitliest
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Flitzi - 27.01.2006
vielleicht bist du an dem abend auch gar nicht Auto gefahren, sondern hast dein Auto verliehen und warst mit 2 Freunden 3 Bier trinken..
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Paddy87 - 27.01.2006
typisch polizei.
der typ wird des bei denen wohl ziemlich krass dargestellt haben, aber bei so sachen sind die grünen immer sehr schnell dran.
bei uns werden zurzeit ziemlich oft autos beschädigt (wie bei mir) bei so kratzern und so würden sich sicher noch lackrückstände an dem benutzen schlüssel finden und dann einfach mal n tag lang alle kontrollieren die da vorbei laufen (ist ja schulweg). wenn se da einen finden würden sichs wohl alle potentiellen täter nochmal überlegen.
nochmal zum thema:
also entweder du sagst erstmal gar nix und wartest ab was dir genau vorgeworfen wird. klar hast du zwei leute gegen dich aber bei so einer kleinigkeit kann das glaub auch fallengelassen werden.
oder du sagst wies wirklich war und zeigst ihn auch gleich an wegen beleidigung. vllt zieht er seine anzeige dann zurück
mit "ich bin da nicht gefahren" wäre ich vorsichtig. weil die zwei werden dich bei ner gegenüberstellung sicher eindeutig erkennen
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Benji - 27.01.2006
SemtEX schrieb:...aber nicht innerorts 
Gut, dazu sollte man vielleicht genau lesen....
Sry hab ich nämlich nicht, bzw. zu schnell. Dachte er meinte eine Kraftfahrstraße. Dann kannst du natürlich den Fahrstreifen nehmen den du willst. Hat SemtEx natürlich Recht
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Patrice20 - 28.01.2006
@ daniellauxen : du warst allein im MINI ? nein du warst nicht allein....da du hinten getönte scheiben hast konnte der liebe Skoda fahrer ja nicht sehen das du hinten noch zwei beifahrer hast
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JohnWorks76 - 28.01.2006
Patrice20 schrieb:@ daniellauxen : du warst allein im MINI ? nein du warst nicht allein....da du hinten getönte scheiben hast konnte der liebe Skoda fahrer ja nicht sehen das du hinten noch zwei beifahrer hast

Wollte ich auch grad schreiben!!!
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Patrice20 - 28.01.2006
JohnWorks76 schrieb:Wollte ich auch grad schreiben!!! 
gib mir fünf *abklatsch*