Rechtsfrage: Unfall - Unfallfrei ? - Druckversion
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Rechtsfrage: Unfall - Unfallfrei ? -
schampusbasti - 27.08.2006
scheffe schrieb:eine weitere möglichkeit besteht natürlich darin... und das haben die anderen wohl gemeint... wegen dem fehlen einer zugesicherten eigenschaft gewährleistungsansprüche geltend zu machen (mindern etc..)... dann gelten die gesetzlichen gewährleistungsfristen (2 jahre... bzw. abkürzung auf ein jahr möglich bei gebrauchten sachen....)
die sache mit der anrechnung von gezogenen nutzungen etc. ist dann natürlich ein anders thema
Ja, das war gemeint (siehe post #1), wobei Deine Ausführungen sicherlich rechtlich richtig sind, allerdings nicht gefragt, wobei in der Praxis sicherlich zielführender
Nicht richtig ist, dass in diesem Fall eine 2 Jahresfrist anzunehmen ist. Vielmehr gilt im Falle der Arglist gem 438 III 1 BGB die allgemeine Verjährungsfrist des 195 BGB, d.h. 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt wird... wie oben bereits geschrieben
Viel Spaß bei Hitec und laß Dich nicht von Jago inhalieren
Rechtsfrage: Unfall - Unfallfrei ? -
scheffe - 27.08.2006
schampusbasti schrieb:Ja, das war gemeint (siehe post #1), wobei Deine Ausführungen sicherlich rechtlich richtig sind, allerdings nicht gefragt, wobei in der Praxis sicherlich zielführender
Nicht richtig ist, dass in diesem Fall eine 2 Jahresfrist anzunehmen ist. Vielmehr gilt im Falle der Arglist gem 438 III 1 BGB die allgemeine Verjährungsfrist des 195 BGB, d.h. 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt wird... wie oben bereits geschrieben
Viel Spaß bei Hitec und laß Dich nicht von Jago inhalieren
du hast natürlich recht, was die drei jahre angeht...

... wie ich gesehen habe bist du gerade referendar... und dazu noch in bayern... und somit nach dem ersten examen sicher näher am neuen schuldrecht dran als ich (wobei es bei mir auch noch nicht so lange her ist)....
werde dem "hündchen" die currywurst anbieten und die anderen sollen eh schrauben anstatt zu essen, wa?
Rechtsfrage: Unfall - Unfallfrei ? -
schampusbasti - 28.08.2006
scheffe schrieb:wie ich gesehen habe bist du gerade referendar... und dazu noch in bayern... und somit nach dem ersten examen sicher näher am neuen schuldrecht dran als ich
Das sagen sie hinterher alle
werde dem "hündchen" die currywurst anbieten und die anderen sollen eh schrauben anstatt zu essen, wa? Erzähl das mal dem Alfred