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Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Druckversion

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Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - big_coop - 14.11.2006

der hintermann MUSS einen sicherheitsabstand einhalten. er muss IMMER in der lage sein rechtzeitig zum stehen zu kommen. von daher ist die sache eindeutig: der drauf fährt hat schuld, es sein denn, dir kann grobe fahrlässigkeit order vorsatz nachgewiesen werden.

das thema betrifft mich auch, da ich auch durch eine recht lange wald-passage fahren muss. gerade abends fahre ich immer langsamer. sollen die idioten hinter mir mich doch ruhig überholen.


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Paddy87 - 14.11.2006

sobald du durch den unfall gefährt werden kannst (nein nicht indem du das lenkrad verreisst) kannst du aussweichen bzw bremsen. also ein ordentlicher hirsch ist es dann schon wert zu bremsen. bei einem 20kg reh bekommste dann sicher ne teilschuld.

ich denk dass es da keine genaue regelung gibt. das muss von fall zu fall entschieden werden. großer hirsch - kleiner hirsch großer geländewagen oder fiat uno.

greetz Patrick


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Miniholic - 14.11.2006

Alle MUSS'es waren richtig... allerdings hab ich gelernt, dass man auch auf das Tier auffahren MUSS!!!... und zwar so frontal wie möglich Achselzucken.

Damit verreißt man nämlich aus Tierliebe nicht versehentlich das Lenkrad und bringt sich und andere Menschen unnötig in Gefahr (bitte alle Tierliebhaber mich nicht zu hauen, ich kann nix dafür Bitte nicht hauen!)

Also 1. Bremsen und 2. Draufhalten!

Außerdem, und jetzt kommt Versicherungsdeutsch... muß es sich für den Eintritt einer Teilkasko-Versicherung um Haarwild handeln. Es müssen also minimun ein paar Haare/Borsten übrig sein und am Auto kleben (sofern es das Tier doch noch in den rettenden Wald schafft und nur gestreift wurde) heißt im Umkehrschluß... für ein erfolgriech geflüchtetes aber Schaden hinterlassendes zu ordentlich rasiertes Reh oder Wildschwein zahlt die Teilkasko-Versicherung im Zweifel nix ...

So geschehen vor ein paar Jahren Traurig nicken(aber nicht mitm MINI Schwitzen)


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - big_coop - 14.11.2006

ich habe auch schon gehört, dass man lieber "draufhalten" soll, aber wer macht das bitte schön in solch einer extrem situation. wir versuchen natürlich reflexartig das hinderniss zu umfahren.

wollen wir hoffen, dass uns dies nie passieren wird. Anbeten


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Gina - 14.11.2006

Und was ist nun, wenn das Tier es wirklich schaffen sollte, ohne irgendwelche Verletzung und ich nur den Hintermann hinten drauf habe?

Wie kann ich denn beweisen, dass ich wegen einem Hirsch gebremst habe und nicht um dem Hintermann eins auszuwischen? Head Scratch


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Fahrspass - 14.11.2006

Gina schrieb:Und was ist nun, wenn das Tier es wirklich schaffen sollte, ohne irgendwelche Verletzung und ich nur den Hintermann hinten drauf habe?

Wie kann ich denn beweisen, dass ich wegen einem Hirsch gebremst habe und nicht um dem Hintermann eins auszuwischen? Head Scratch
Gar nicht ... Recht haben und Recht bekommen war schon immer etwas Unterschiedliches ...


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Gina - 14.11.2006

Fahrspass schrieb:Gar nicht ... Recht haben und Recht bekommen war schon immer etwas Unterschiedliches ...
Ich glaub dann fahr ich zukünftig mit der Bahn In Ohnmacht fallen


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Fahrspass - 14.11.2006

Gina schrieb:Ich glaub dann fahr ich zukünftig mit der Bahn In Ohnmacht fallen
Nu mach Dir mal keinen Streß, so ein Schild steht da nicht aus Spaß. Deine Behauptung, daß da ein großes Tier über die STraße gelaufen ist, ist sicherlich nachvollziehbarer, als die Behaupptung daß ein 21-jähriges Mädel im Dunkeln alleine auf ner Landstraße im Wald ne Vollbremsung macht, damit Ihr der Hintermann auffährt ...

So ein Richter ist ja im Normalfall nicht auf den Kopf gefallen ...


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - Paddy87 - 14.11.2006

dann musst du hoffen dass du in dem moment zu zweit unterwegs bist. dann hast nen zeugen. andernfalls haste pech


Wildwechsel (rechtliche Lage im Falle eines Unfalles) - dreggsagg - 14.11.2006

Gina schrieb:Und was ist nun, wenn das Tier es wirklich schaffen sollte, ohne irgendwelche Verletzung und ich nur den Hintermann hinten drauf habe?

Wie kann ich denn beweisen, dass ich wegen einem Hirsch gebremst habe und nicht um dem Hintermann eins auszuwischen? Head Scratch

DU musst nichts beweisen.
Er müsste dann beweisen, dass du ihm eins auswischen wolltest, was er aber meines Erachtens nicht kann.
Die Beweislast liegt in dem Fall beim Auffahrenden, da er grundsätzlich mal schuld ist.