Frage zur Garantie bei Garantieleistungen -
Boonzay - 02.08.2007
Genau, innerhalb der 2 Jahre alles o.K dannach gibt es aber die Möglichkeit der Kulanzanfrage. da hängt es so´n bischen davon ab wie man mit den

steht. Da auch die Umstände des zustande kommens der Anfrage beschrieben werden. Will sagen enstehung des Schadens.
Allerdings muß auch gesagt werden das wenn man merkt das sich ein Fehler (Schaden) wieder auftaucht sollte man umgehend anfragen, nicht erst wieder wenn alles hin ist.
Nicht so wie einige die sich vom "ersten Tag" an beklagen, hach hier und hach da

aber nie zum Service gegangen sind.

Aber mit dem Auto war ich vom ersten Tag an nicht zufrieden.
Frage zur Garantie bei Garantieleistungen -
cram - 02.08.2007
Rohri schrieb:Bist du Händler?
So in etwa
Frage zur Garantie bei Garantieleistungen -
Rohri - 02.08.2007
cram schrieb:So in etwa 
Dann ist es in der CH anders geregelt
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cram - 02.08.2007
Rohri schrieb:Dann ist es in der CH anders geregelt 
Frag doch mal deinen Händler wie er es sieht.
Frage zur Garantie bei Garantieleistungen -
Rohri - 02.08.2007
cram schrieb:Frag doch mal deinen Händler wie er es sieht.
wie schon geschrieben: auf ersatzteile 3 Jahre Garantie
Frage zur Garantie bei Garantieleistungen -
cram - 02.08.2007
Rohri schrieb:wie schon geschrieben: auf ersatzteile 3 Jahre Garantie 
Ich meine ja auch Garantie auf Garantiearbeiten
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Rohri - 02.08.2007
cram schrieb:Ich meine ja auch Garantie auf Garantiearbeiten 
sorry, steh ich auf dem Schlauch?
Wenn was futsch ist, dann gibts ein Ersatzteil auf Garantie.
Das wär dann die Garantiearbeit, oda?
Frage zur Garantie bei Garantieleistungen - Herr der Teile - 02.08.2007
eu recht: 2 jahre gewährleistung

die schweiz gehört ja nich zur eu, vermutlich gibt es da eine landespezifische regelung.
aber es ist auch richtig,wenn du innerhalb der gewährleistung eine reparatur hast,die vom hersteller vollständig übernommen wurde,dann hast du nach der regulären gewährleistung keinen gewährleistungsanspruch mehr,diese verlängert sich nicht.
is mir vor 2 jahren bei nem fernseher so ergangen

danach kann man nur noch auf kulanz hoffen.
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cram - 02.08.2007
Herr der Teile schrieb:aber es ist auch richtig,wenn du innerhalb der gewährleistung eine reparatur hast,die vom hersteller vollständig übernommen wurde,dann hast du nach der regulären gewährleistung keinen gewährleistungsanspruch mehr,diese verlängert sich nicht.
Danke Benito. So meine ich es auch
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Patrick - 02.08.2007
Herr der Teile schrieb:eu recht: 2 jahre gewährleistung
die schweiz gehört ja nich zur eu, vermutlich gibt es da eine landespezifische regelung.
aber es ist auch richtig,wenn du innerhalb der gewährleistung eine reparatur hast,die vom hersteller vollständig übernommen wurde,dann hast du nach der regulären gewährleistung keinen gewährleistungsanspruch mehr,diese verlängert sich nicht.
is mir vor 2 jahren bei nem fernseher so ergangen
danach kann man nur noch auf kulanz hoffen.
OK, dann ist es wohl so wie es mein Händler gesagt hat. Danke für die Bestätigung.
@Boonzay: Darum geht es hier nicht. Ich wollte nur die Rechtslage geklärt habe. Ich beklage mich auch nicht darüber, wollte nur Klarheit. Der Mangel/Schaden ist auch erst in letzter Zeit wieder deutlich zu spüren gewesen. Das Getriebe bzw. die Kupplung waren allerdings noch nie so wie man es sich wünscht, aber das ist wohl nicht nur bei meinem Mini so.
Meine Ansprüche wären demnach übrigens schon wenige Tage nach der Reparatur flöten gewesen, da diese kurz vor Ende der Garantiezeit war. OK, bin mir sicher, dass hier was auf Kulanz zu machen ist, hat ja bei unserem Zweitmini auch immer gut funktioniert.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
Patrick