Offener Luftfilter(Kurztest) und aktuelle Rechtsfragen/Erfahrungen -
Darkman - 26.08.2007
Zitat: kann die Rennleitung da auch nicht mehr viel machen außer mekkern 
Täusch dich nicht, wenn die Rennleitung der Meinung ist dass der Luffi nicht ok ist, dann ist die Eintragung auch nichts mehr wert...

Hab schon oft genug gehört dass ein Auto trotz Eintragung beanstandet oder sogar stillgelegt wurde.
Offener Luftfilter(Kurztest) und aktuelle Rechtsfragen/Erfahrungen - Flo85 - 26.08.2007
Ich hab gedacht offene Luffis werden nicht mehr eingetragen...
Im Endeffekt sind die auch völlig sinnlos, außer krach passiert gar nix. Sogar im Gegenteil, Leistung raubt er auch noch (Stichwort: Warmluft).
Dann lieber mehr Geld für ne gute Auspuffanlage ausgeben, die ist dann auf jeden Fall sein Geld wert
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Darkman - 26.08.2007
Doch, mit dem österreischischen Wisch der die passende Nummer hat und einem Prüfer der damit kein Problem hat bekommst du die schon noch eingetragen
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Scotty - 26.08.2007
Darkman schrieb:Doch, mit dem österreischischen Wisch der die passende Nummer hat und einem Prüfer der damit kein Problem hat bekommst du die schon noch eingetragen
Der österreichische Wisch ist ein zurückgezogenes Gutachten und es ist wirklich Glückssache, wenn du damit den Luftfilter eingetragen bekommst.
Aber wie gesagt, selbst wenn das Teil eingetragen ist, kann dir ein Herr von der Rennleitung bzw. ein Gutachter einer gegnerischen Versicherung einen Strick draus drehen, dass das Gutachten, das dieser Eintragung zu Grunde lag, ungültig ist/war.
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°Leon° - 26.08.2007
Ja hab gehört, wenn die grünen anzweifeln, das der Luffi rechtmäßig eingetragen worden is, können die nochmal von nem anderen tüvler "nachprüfen" können.
Was is eigentlich mit denen, die ihren schon lange vor dem Verbot eingebaut/abnehmen haben lassen? Die dürfen ihren schon drinnen lassen oder?
Allerdings würds mich nicht wundern wenn dem so wäre!
Leon
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Skullz101 - 26.08.2007
Scotty schrieb:kann dir ein Herr von der Rennleitung ... einen Strick draus drehen
Yep, kann evtl. zur Stillegung / Nachprüfung führen!
Scotty schrieb:bzw. ein Gutachter einer gegnerischen Versicherung einen Strick draus drehen, dass das Gutachten, das dieser Eintragung zu Grunde lag, ungültig ist/war.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wenn etwas doch rechtsmäßig
eingetragen wurde, wüßte ich nicht, wie mir der Gutachter einen endgültigen Strich
durch die Rechnung machen könnte?
Er kann es natürlich probieren, aber mein Anwalt dürfte dann nur ein kurzes,
müdes Lächeln zeigen
Letzendlich bin ich ja richtig froh, inzwischen nur noch komplett Serie zu fahren
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educky - 26.08.2007
stimmt was wollen die machen wenn es Eingetragen wurde, wurde es Eingetragen...
da kann dir auch kein Cop was
außerdem wurde das Gutachten für die Aktuellen 57i Kit´s zurückgezogen, die mit der Prüfnummer auf denn FilterPilz sind noch gültig
K&N hat denn Pilz und das Design geändert
Offener Luftfilter(Kurztest) und aktuelle Rechtsfragen/Erfahrungen - Flo85 - 26.08.2007
Naja, die Polizei kann schon was machen sofern sie das überhaupt bemerken

Z.B. ne Mängelkarte, sprich Mangel beheben (normalen Luffi einbauen), danach nochmal vorführen, Punkte kassieren und ein Bußgeld abdrücken.
Trotzdem ist es sehr unwahrscheinlich, ich wurde in jetzt 4 Jahren kein einziges Mal kontrolliert und meine bisherigen Fahrzeuge waren auch "modifiziert"

, also keinesfalls unauffällig.
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Scotty - 26.08.2007
Das Gutachten für alle offenen K&N Luftfilter für den MINI wurde zurückgezogen, auch für die mit der Teilenummer am Pilz.
In der Anweisung an die TÜV-Prüfstellen steht, dass keine Neueintragungen dieser Teile auf Grundlage des widerrufenen Gutachtens erfolgen dürfen.
Wenn also die Eintragung vor dem Rückruf des Gutachtens stattgefunden hat, ist alles okay.
Ansonsten ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis bzw. Versicherungsschutz, auch wenn der TÜV-Prüfer gepennt hat und das Teil bei euch eingetragen hat
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°Leon° - 26.08.2007
Ich glauib ich änder mal den Titel vom thema
in Offener Luftfilter(Kurztest) und aktuelle Rechtsfragen!
Leon