Bussgeldbescheid Telefonieren -
GP965 - 27.09.2007
schraubergott schrieb:... Ausserdem habe ich grade gelesen das telefonieren immer eine vorsätzlicher tatbestand ist greift die Versicherung dort sowieso nicht!
Greetz
Die Aussage ist nur in dem Punkt korrekt als das Telefonieren ein Vorsatzdelikt ist. Die Versicherung zahlt jedoch
nur dann nicht wenn Du auch verurteilt wirst. Solltest Du mit Anwalt da rauskommen, Freispruch oder Verfahrenseinstellung, zahlt die Versicherung sehr wohl.
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schraubergott - 27.09.2007
GP965 schrieb:Die Aussage ist nur in dem Punkt korrekt als das Telefonieren ein Vorsatzdelikt ist. Die Versicherung zahlt jedoch nur dann nicht wenn Du auch verurteilt wirst. Solltest Du mit Anwalt da rauskommen, Freispruch oder Verfahrenseinstellung, zahlt die Versicherung sehr wohl.
richtig! aber ohne zeugen wird das eng wenn es zwei Polizisten gesehen haben wollen.
auf der Rückseite steht nur das geldbußen unter 40€ nicht in das zentralregister eingetragen werden. kein wort von punkten
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MrRed - 27.09.2007
dann beweis doch den Herren in Grün das du nicht telefoniert hast ... z.b.Handy Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis oder im Handy selber die Anruflisten ...
ansonsten müssten sie dir das auch beweisen ...
MrRed
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DN-Mini - 27.09.2007
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Sun & Shine - 27.09.2007
MrRed schrieb:dann beweis doch den Herren in Grün das du nicht telefoniert hast ... z.b.Handy Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis oder im Handy selber die Anruflisten ...
ansonsten müssten sie dir das auch beweisen ...
MrRed 
die sind bei uns blau

und versuch doch mal gegen die staatsmacht das gegenteil zubeweisen, obwohl das mit dem gesprächsnachweis nicht schlecht ist
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DN-Mini - 27.09.2007
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Sun & Shine - 27.09.2007
DN-Mini schrieb:ist aber nur vor Ort, nämlich wenn Du angehalten wirst, eine Option.
Ich hätte, wenn ich tatsächlich nicht telefoniert habe, darauf bestanden das die Telefonnummer des Handys notiert wird und dann einen Einzelverbindungsnachweis nachgereicht. Den gibts übrigens auch auf Nachfrage für eingehende Gespräche und ist meines Wissens nach zusätzlich kostenpflichtig.
Jetzt im nachhinein hast Du fast keine Chance mehr zu beweisen mit welchem Handy du (nicht) telefoniert hast. Kann ja auch ein Firmenhandy etc. gewesen sein.

stimmt
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kaminikaze - 27.09.2007
Das mit den Punkt in Flensburg ist so eine Sache. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du einen dafür bekommst, frage halt nochmal genau nach.
Die machen auch fehler. Bestes Beispiel war letztens bei meinem Vater. Er bekammt eine Bescheid wegen zu schnellen Fahrens und im Bescheid stand, dass er dafür 21 Punkte bekommen sollte.


Da stauten wir nicht schlecht. Bein nachfragen waren es aber dann nur 2 Punkte. Die hatte sich woll vertippt oder so..
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schraubergott - 27.09.2007
kaminikaze schrieb:Das mit den Punkt in Flensburg ist so eine Sache. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du einen dafür bekommst, frage halt nochmal genau nach.
Die machen auch fehler. Bestes Beispiel war letztens bei meinem Vater. Er bekammt eine Bescheid wegen zu schnellen Fahrens und im Bescheid stand, dass er dafür 21 Punkte bekommen sollte.
Da stauten wir nicht schlecht. Bein nachfragen waren es aber dann nur 2 Punkte. Die hatte sich woll vertippt oder so..
mit dem Nachfragen ist so eine Sache. Oh haben wir vergessen und reichen wir nach? Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Hm ich such jetzt mal meinen Bussgeldbescheid vom zuschnellfahren raus. Wie der so aussieht. Da standen meines Wissens die Punkte drauf.
Nur weil Bussgelder über vierzig Euronen im Zentralregister eingetragen werden muss das nach meiner Meinung nicht heissen das Sie automatisch Punkte einragen. Reine Datensammlung würde ich sagen über vierzig Euronen und zusätzlich noch ne Möglichkeit dann nochmal 50% mehr zuverlangen denn die ordnungswiedrigkeiten werden ja glöscht und somit nach bezahlen nicht mehr sichtbar. ein Strafe über vierzig Euro ist bleibt aber als EIntrag erhalten.
Greetz
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Sun & Shine - 27.09.2007
Ich hab mal eben unter Google nachgesehen.
Handy-Verordnung
Tatbestand Geldstrafe (€) 40 Punkte 1 Fahrverbot (Monate) --
Grundsätzliche Regel: Der Fahrer eines Kraftwagens darf das Handy zum Telefonieren während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.
Nur mit Handys oder Autotelefonen, die an eine Freisprecheinrichtung angeschlossen sind, ist das Telefonieren während der Fahrt gestattet. Erlaubt ist auch die Verwendung eines Freisprech-Kopfhörers (so genannte Head-Set), wenn der Fahrzeuglenker dabei das Handy nicht in die Hand nehmen muss.
Telefoniert ein Kraftfahrer während der Fahrt trotzdem mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung:
Dies gilt sowohl, wenn das Auto fährt, als auch im stehenden Fahrzeug, solange der Motor läuft, zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel.
Erst wenn sich das Fahrzeug im absoluten Stillstand befindet und der Motor abgestellt ist, darf der Fahrer mit dem Handy am Ohr telefonieren.
Hier der Bußgeldkatalog