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feschtag - 26.11.2009
Servus!
Habe dies ja auch extra so geschrieben!
Das bedeutet
indirekt einen Freibrief zum späteren entfernen des VSD
da dieser nicht im TÜV-Bericht angegeben ist.
So muss jeder selber entscheiden, was er später macht.
Carbonium schrieb:Und unabhängig davon is man fällig wenn ein aufmerksamer grüner Weggefährte die Tröte für zu laut erachtet ... Dann wird die Kiste zum nächsten Prüfzentreum geschafft und ein Gutachten erstellt, was einem netterweise dann auch noch in Rechnung gestellt wird - unabhängig von jeglicher Eintragung. Dann kommt dazu noch Bußgeld und Anzeige und die Sache rechnet sich in keinster Weise mehr... Ich würde daher den VSD nicht ausbauen - finde komplett montiert klingt die Anlage auch ned wirklich schlecht und man kann auch längere Strecken zurücklegen ohne Tinitus 
Dies war vielleicht vor 5 Jahren noch der Fall!
Heute bekommst du einen Mängelbericht, der von einem Technischen Überwachungs Verein
nach behebung der Mängel abgezeichnet werden muss und gut ist.
Keine Punkte und auch kein Bußgeldverfahren!
feschtag
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Carbonium - 26.11.2009
Das is ja ein Schmarrn!
Wer den VSD entfernt, oder gar nicht erst verbaut obwohl er zum Umfang der Abgasanlage gehört und diese auch nur so geprüft worden ist (hier mal ungeachtet der Tatsache dass die JCW-Anlage nur mit Kit nen Segen hat) der handelt vorsätzlich und damit dann auch noch grob fahrlässig.
Jedwede Manipulation führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Damit macht man sich strafbar bzgl. Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis was einen Straftatbestand darstellt und auch als solcher geahndet werden kann inkl. aller Konsequenzen.
Dazu gehört mitunter auch das von einem Beamten angeordnete Vorführen vor einem Sachverständigen zur Beweissicherung falls der Vorwurf der Manipulation strittig ist. Ist der Vorsatz evident und wird selbiger nachgewiesen zahlt man das Gutachten.
Anders kann sich die Angelegenheit entwickeln, wenn z.B. durch Verschleiß die Lautstärke einer AGA zunimmt.
Es liegt dann kein Vorsatz durch Manipulation vor und somit auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis, zumindest gibt es diesbzgl. eine Rechtsprechung des OLG Karlsruhe. Hier liegt dann ein technischer Mangel vor der per Mängelbericht dokumentiert wird und zur Abstellung auffordert, verbunden mit der Verpflichtung zur Vorführung beim TÜV oder dergleichen.
Man sollte sich also nicht blind darauf verlassen, dass man mit nem blauen Auge davon kommt, denn es gibt wirklich gut ausgebildete Polizisten die ein Gespür dafür haben wenn was nicht stimmt...
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Lion-S - 26.11.2009
feschtag schrieb:Servus!
Der VSD ist nur im Gutachten vermerkt und wird später im Eintragungstext komplett vergessen!
Das bedeutet indirekt einen Freibrief zum späteren entfernen des VSD
da dieser nicht im TÜV-Bericht angegeben ist.
So muss jeder selber entscheiden, was er später macht.
Bei unserem TÜV können wir die Anlage ohne VSD vorführen und dieser wird dann eingetragen.
feschtag

der VSD wird nicht vergessen, der wird im Eintragungstext im Fzg.-Schein nur als MSD (Mittelschalldämpfer, Forumsbezeichnung VSD)
und der ESD als NSD (Nachschalldämpfer, Endschalldämpfer, Forumsbezeichnung ESD) bezeichnet.

Also lieber dran lassen, oder einen Tüvler der das übersieht!
ich fahr zwar den R56S hab aber auch den JCW-Kit ESD eingetragen bekommen, aber das nur am rande
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feschtag - 26.11.2009
Servus!
An die Oberlehrer!
Dann sollten wir bitte nicht all diejenigen vergessen, die unerlaubt LED´s in iren MINIs verbaut haben,
mit einer anderen Kompressor Übersetzung die Straßen unsicher machen.
Sowie die der übelsten Sorte, die nicht nur die Umwelt um das zig-fache belasten und ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.
Der Oberhammer, was bei dieser Spezie noch dazukommt,
ist die unverfrohrenheit das Finanzamt und den pflichtbewusten gemeinen Steuerzahler um die KFZ-Steuer zu betrügen!!
Ich habe hier nur geschrieben was möglich ist und nicht was hier der einzelne tun soll!
Gehts noch??
Weiter muss man mir sicherlich nicht erklären was ein VSD oder auch MSD zu bedeuten hat!
Hier einmal der Text, der laut JCW-Gutachten im Brief eingetragen wird!
33 ZU ZIFF. 6,7,30,31:
mit Leistungssteigerung JCW best. aus: geändertem Motorsteuergerät
Kennz. JCW u. Kompressor JCW u. NSD JCW
Zylinderkopf und Zündkerzen, Luftfiltersystem, Einspritzdüsen********
So! Wenn mir jetzt bitte einer mal aufschlüsseln könnte, wo hier ein VSD (bitte um entschuldigung) MSD aufgeführt ist!?
Weiter sollte jedem klar sein, dass die Rennleitung Hoheitsrecht vor dem TÜV hat!
Somit kannst du gerade mal 20m vom Hof deines TÜV-Prüfers gefahren sein, wo du deine neuen Felgen eingetragen hast.
Wenn die Rennleitung dich dann anhält und der Meinung ist, dies ist nicht in Ordnung,
dann ist es nicht in Ordnung, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
TÜV hin oder her egal ob du vor 2min. vom TÜV gekommen bist!
Fakt ist, dass wir alle Verantwortung tragen, aber jeder ist selbst für sein Handeln verantwortlich und nicht auch für das Agieren anderer.
feschtag
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Carbonium - 26.11.2009
Is scho faszienierend dass jedes Mal wenn hier im Forum der Kindergarten ausbricht unser Kollege feschtag Rädelsführer is...
Mensch, Mensch, Mensch...fühl Dich doch ned gleich immer persönlich angegriffen!
Es is ja mittlerweile jedem bekannt dass Du Dich ne ganze Weile mit Autos beschäftigst, aber es gibt auch immer wieder neue hier, die berechtigter oder unberechtigter Weise Fragen stellen und damit auch ein Recht haben diese umfassend beantwortet zu kriegen. Ab und an werden Antworten einfach mal falsch, missverständlich oder eben nicht ausreichend/umfassend beantwortet.
Schließlich geht's ja drum, dass derjenige der Rat sucht nachher nicht aufgrund eines Missverständnisses oder Unwissenheit oder falscher Interpretation von der Rennleitung einkassiert wird und dann vielleicht auch noch blechen muss - wäre ja schade und nicht Sinn und Zweck der Übung...
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feschtag - 26.11.2009
Servus!
Willst du mich jetzt hier verarschen??
Nichts anderes habe ich doch geschrieben!
Weiter sind solche Aussagen:
Zitat: Is scho faszienierend dass jedes Mal wenn hier im Forum der Kindergarten ausbricht unser Kollege feschtag Rädelsführer is...
Sowas von daneben!
Da ich sogut wie in keinem Forum mehr schreibe um mir genau diesem Schwachsin nicht mehr antun zu müssen!
Danke für nichts!
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Carbonium - 26.11.2009
feschtag schrieb:Willst du mich jetzt hier verarschen??
Genau das meinte ich mit "immer gleich persönlich angegriffen fühlen"...
Vielleicht solltest Du auch mal bedenken dass Deine Wortwahl evtl. das ein oder andere Mal eine Reaktion provoziert, die dann von Dir wiederum als persönlicher Angriff gewertet wird, aber was bringt das???
Also zurück zum Thema JCW-Abgasanlage...
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Lion-S - 27.11.2009
ich bin friedlich

und Oberlehrer
den Eintragungstext hab ich vom Gutachten das in der Download-datenbank enthalten ist, wie in Post #5 von Scotty geschrieben
da steht * MSD TA0301 876 / NSD TA 0301 874 o. TA 0301 875,* das hab ich gemeint
hab gedacht das immer die Nummern mit eingetragen werden
gibts da verschiedene Gutachten wo in jedem was anderes drinnen steht
mein Freund hat sich jetzt den JCW Topf mit dem Vorschalldämpfer für den R53 inkl. JCW-Kit Gutachten geholt, bin mal gespannt was da im Gutachten steht
sind wir jetzt alle wieder gut
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feschtag - 27.11.2009
Tja! Falsches und altes Gutachten!
Den im Gutachten steht der Textden der Prüfer verwenden muss genau drinn!
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sofatiger - 04.12.2009
Moin zusammen!
Es hat alles etwas länger gedauert,aber nu war ich bei 3 TÜVlern und alle hatten sie andere gründe warum`s keine Eintragung gab!
Mal war er bei der Phonmessung zu laut (mit VSD!) mal hatten se Angst das er jetzt`n par PS zuviel hat.
Das Gutachten is wirklich kein Allheilmittel.
Gott sei dank is ja bald Winter da wird er eh abgemeldet.
Dann is er auch nicht mehr zu laut wenn er da rumsteht
Gruss Sofatiger