Versicherung MINI Smile - Auswirkungen auf Schadenfreiheitsrabatt? -
Andice - 23.02.2010
perdi schrieb:Hallo,
der "alte" Vertrag und Mini Smile haben nichts mit einander zu tun. Normalerweise ruht die alte Versicherung und die Bedingungen kann Dir nur Deine Versicherung nennen - ist nämlich von vielen Umständen abhängig. In der ersten Zeit wird er weitergeführt als wäre er aktiv, dann setzt eine Zeitspanne ein, in der sich nichts verändert und dann kann es sein, dass man wieder zurückgestuft wird. Meine Vermutung wäre, dass sich in den drei Jahren nichts ändern wird, ist aber reine Spekulation und wie erwähnt von den Versicherungsbedingungen Deines Versicherers abhängig.
Die besagte Zeitspanne sind 7 Jahre. Wird kein weiteres Auto innerhalb von 7 Jahren auf die alte SF-Klasse angemeldet, verfallen die erfahrenen Prozente einfach. Und das ist nicht vom Versicherer abhängig.
Versicherung MINI Smile - Auswirkungen auf Schadenfreiheitsrabatt? -
omufflon - 23.02.2010
Andice schrieb:Die besagte Zeitspanne sind 7 Jahre. Wird kein weiteres Auto innerhalb von 7 Jahren auf die alte SF-Klasse angemeldet, verfallen die erfahrenen Prozente einfach. Und das ist nicht vom Versicherer abhängig.
Das stimmt nicht ganz...ich dachte dies auch einmal...aber besagte Prozente verfallen nicht mehr

.
Mach dich doch mal bei deinem Versicherer schlau
Ich musste mich auch eines besseren Belehren lassen
Versicherung MINI Smile - Auswirkungen auf Schadenfreiheitsrabatt? -
Andice - 24.02.2010
Okay, ich habe mich dann mal bei mir selbst schlau gemacht

Die meisten Versicherer handhaben es immernoch nach der 7 Jahre-Regel.
Es gibt aber, wie immer, Abweichungen.
Wikipedia hat mir hier die Arbeit abgenommen und alles "wissenswerte" niedergeschrieben.
Zitat:Jedoch für alle Unterbrechungsregelungen interessant: Selbst wenn man bei einem Versicherer war, der z. B. die Rabatte löscht oder zumindest schlechter stellt, kann man eventuell bei einem anderen Versicherer durch Vorlage der Vorversicherungspolice unter Umständen eine bessere Einstufung erreichen.- Versicherungsunterbrechungen von bis zu sechs Monaten werden so behandelt, als wenn sie nicht stattgefunden hätten. Es erfolgt demnach bei Wiederinkraftsetzung eine Einstufung, als hätte keine Unterbrechung stattgefunden.
- Bei mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten führt dies zu einem Stillstand des SF-Rabattes. Bei Wiederinkraftsetzung wird, sofern kein Schaden berücksichtigt werden muss, der Vertrag wieder in den gleichen SF-Rabatt eingestuft.
- Bei mehr als zwölf Monaten bis sieben Jahren gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können. So verschlechtert sich teilweise der SF-Rabatt pro Jahr – andererseits führt dies ebenfalls „nur“ zu einem Stillstand des SF-Rabattes.
- Bei mehr als sieben Jahren ist wiederum vom jeweiligen Versicherer abhängig, ob:
- alle Rabatte gelöscht werden
- der SF-Rabatt „nur“ stillgelegt wird. Die Wiederaufnahme eines stillgelegten SF-Rabattes ist jedoch, in der Regel, nur unter Vorlage folgender Nachweise möglich:
- Die Fahrerlaubnis sollte ununterbrochen bestanden haben
- Eine Vorversicherung muss nachgewiesen werden. (Frühere Versicherungspolice)
Und genau so ist es
Versicherung MINI Smile - Auswirkungen auf Schadenfreiheitsrabatt? -
omufflon - 26.02.2010
Andice schrieb:Okay, ich habe mich dann mal bei mir selbst schlau gemacht 
Die meisten Versicherer handhaben es immernoch nach der 7 Jahre-Regel.
Es gibt aber, wie immer, Abweichungen.
Wikipedia hat mir hier die Arbeit abgenommen und alles "wissenswerte" niedergeschrieben.
Und genau so ist es 
He Danke...
Versicherung MINI Smile - Auswirkungen auf Schadenfreiheitsrabatt? -
Teamwork`s - 03.03.2010
ein paar Infos zum MINI smile:
die schadenfreien Jahre werden am Ende des Leasingvertrages bestätigt.
Wenn man zu Beginn des MINI smile Vertrages nicht seinen Schadenfreiheitsrabatt eingebracht hat, so liegt dieser weiterhin bei der Vorversicherung vor.
Das heist, nach Beändigung des Leasingvertrages, kann der Schadenfreiheitsrabatt bei der Vorversicherung abgerufen werden und mit den bestätigten schadenfreien Jahren aus dem MINI smile Leasingvertrag zusammen geführt werden.
Beispiel: vor MINI smile SF6, dann 3 schadenfreie Jahre aus MINI smile = SF9
es gilt aber zu beachten, das ein Sprung in die nächste SF Einstufung immer zum 1.1. erfolgt.
Der Vorteil daran liegt, sollte ein Unfall werend der Leasingzeit vorgelegen haben, führt man die schadenfreien Jahre nicht zusammen und benutzt wieder seine alte Einstufung aus dem Vorvertrag....und man zahlt weiterhin als unfallfrei (kein risikozuschlag)
Noch einen kleinen Rat zum Schluß:
MINI Smile Verträge bis zum 31.12.09 beinhalten einen "Top Cover" Versicherungsschutz.
Bei "Top Cover" gilt folgendes: nach 3 schadenfreien Jahren erfolgt bei einem Schaden der Verzicht der vereinbarten Selbstbeteiligung bei einem Versicherungsschaden.
Das heist, nach dem MINI Smile Vertrag gleich im Anschluß einen "Top Cover" Vertrag bei der Victoria abschließen und das ruhig mit einer hohen Selbstbeteiligung, da diese ja nicht bei einen Schaden eingefordert wird und dabei richtig Versicherungsbeiträge sparen
Bei den MINI smile Verträgen aus 2010 gilt dies aber nicht, da jetzt die Leistungen von "Basic Cover" dahinter stehen.