MINI² - Die ComMINIty
Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Druckversion

+- MINI² - Die ComMINIty (https://www.mini2.info)
+-- Forum: MINI² info (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Forum: MINI² MINI-talk (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=37)
+--- Thema: Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" (/showthread.php?tid=45795)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Clubmann S - 09.12.2012

An so was will man ja nicht denken ! Aber vielleicht ist er beim verladen vom Hänger gefallen MotzenOops!.
Und das andere nur eine Ausrede.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - harley-sven - 09.12.2012

Ich würde auf die Sache erstmal einen Anwalt einschalten und den bei Mini fragen lassen wo das Problem ist ?! Und das die Aussage doch eher unwahrscheinlich ist. Das macht doch schon ein wenig mehr Eindruck auf dem Verkäufer wenn ein Anwalt der Sache nach geht.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Anatol - 09.12.2012

Also ein Anwalt wird dir relativ wenig nutzen, solange sich die Bestellung noch in den vertraglich vereinbarten Lieferfristen befindet. Was ich jedoch machen würde, wäre mir zu jedem Besuch beim Händler jemanden als Zeugen mitzunehmen, damit im Zweifelsfall Aussagen nicht revidiert werden (können).


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - votre - 09.12.2012

Anatol schrieb:Gleich zwei Mal? Dann macht sie definitiv den falschen Job! Pfeifen

warum zwei mal?


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Don_Barto - 09.12.2012

votre schrieb:warum zwei mal?

Meine erste Bestellung ist aufgrund der Umstellung im Bestellsystem und des Urlaubes meiner Verkäuferin zwei Wochen "liegen geblieben" und musste anschließend neu aufgeben werden.

Darum sind wir mit der Bestellung auch rechtlich erst 4 Wochen drüber, auch wenn es faktisch 6 Wochen sind. Eine letzte Frist kann ich aber erst nach rechtlichen 6 Wochen setzen. Also hat Anatol da recht, dass mir ein Anwalt im Moment nichts nützen würde.

Und was das Bestellung "verbasseln" angeht, ich denke da eher an absichtlich neu gestartet und meine Bestellung für anderen Kunden geändert und Nummern getauscht... wäre nicht nett, aber leider durchaus machbar.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - vossi-g60 - 09.12.2012

Sofern Vertragsrechtschutz besteht, wäre eine Erstberatung bei einem Anwalt sicher eine gute Idee. Ohne Kenntnis der konkreten Bestellung, ist das hier nämlich alles Kaffeesatzleserei......


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Ayita - 10.12.2012

Mein Countryman hing auch 2 Wochen fest. Keiner wusste warum. Schulter zucken Ich war fast jeden Tag im Autohaus und habe nach gefragt. Augenrollen Als er dann da war, haben wir erst einmal die Lackschichtdicke überprüft, war aber alles OK. Zwinkern
Bis heute weiß keiner, warum er nicht verladen wurde, er stand halt mal dort rum. Motzen


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Boonzay - 10.12.2012

Don_Barto schrieb:Meine erste Bestellung ist aufgrund der Umstellung im Bestellsystem und des Urlaubes meiner Verkäuferin zwei Wochen "liegen geblieben" und musste anschließend neu aufgeben werden.

Darum sind wir mit der Bestellung auch rechtlich erst 4 Wochen drüber, auch wenn es faktisch 6 Wochen sind. Eine letzte Frist kann ich aber erst nach rechtlichen 6 Wochen setzen. Also hat Anatol da recht, dass mir ein Anwalt im Moment nichts nützen würde.

Und was das Bestellung "verbasseln" angeht, ich denke da eher an absichtlich neu gestartet und meine Bestellung für anderen Kunden geändert und Nummern getauscht... wäre nicht nett, aber leider durchaus machbar.


Wann und hast du überhaupt eine Auftragsbestätigung bekommen ?
sollte 14 Tage nach Bestellung zugehen.
Dein Sonne kann dir den aktuellen Status somit Standort des MINI´s nennen.

Das eine Bestellung im Haus 14 Tage nicht bearbeitet wird kann ich mir gar nicht vorstellen ??!! Ausser man hätte in dem Geschäft irgenwas "verbaut" mit dem die GF nicht einverstanden wäre.

Hast du keinen Kontakt zu deiner Sonnein.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Don_Barto - 10.12.2012

Ayita schrieb:Mein Countryman hing auch 2 Wochen fest. Keiner wusste warum. Schulter zucken Ich war fast jeden Tag im Autohaus und habe nach gefragt. Augenrollen Als er dann da war, haben wir erst einmal die Lackschichtdicke überprüft, war aber alles OK. Zwinkern
Bis heute weiß keiner, warum er nicht verladen wurde, er stand halt mal dort rum. Motzen

Bei mir ist es ja laut Aussage so, dass er nicht "einfach so" rum steht, sondern halt angeblich die - scheinbar intensive -zweiwöchige Abgasuntersuchung erhält.

Ich bin mir noch nicht so sicher, auf was ich alles überprüfen soll, wenn er denn irgendwann mal kommt. Eigentlich müsste ich ja schon fast einen Sachverständigen mitnehmen, der überprüfen kann, was da wirklich getestet wurdeConfused

Boonzay schrieb:[/b]

Wann und hast du überhaupt eine Auftragsbestätigung bekommen ?
sollte 14 Tage nach Bestellung zugehen.
Dein Strahlen kann dir den aktuellen Status somit Standort des MINI´s nennen.

Das eine Bestellung im Haus 14 Tage nicht bearbeitet wird kann ich mir gar nicht vorstellen ??!! Ausser man hätte in dem Geschäft irgenwas "verbaut" mit dem die GF nicht einverstanden wäre.

Hast du keinen Kontakt zu deiner Strahlenin.

Nach der ersten Bestellung leider gar nicht, nach der zweiten Bestellung direkt am folgenden Tag.

Sie nennt mir ja auch fleißig jeden Status, nur braucht mein Mini halt für jeden länger als üblich.

Das mit den 14 Tagen ist wirklich so, das ist die Aussage von der Dispo, als ich 5 Tage nach der Erstbestellung einen Wandel von S auf Works vornehmen wollte. Da hieß es, die Bestellung sei wegen der Systemumstellung nicht rausgegangen und müsste von meiner Verkäuferin neu aufgegeben werden, wenn sie aus dem Urlaub zurück kommt. Ein anderer könnte das nicht machen... warum nicht, ist mir bis heute schleierhaft.

Naja, ich habe heute den Status 160 erhalten, ist also verladen (ich hoffe jetzt einfach mal, dass das auch stimmt) und die Fahrgestellnummer habe ich auch, also gebaut ist er dann doch schon wirklich, zumindest dafür habe ich jetzt einen Nachweis.

Ich habe auch noch darum gebeten, dass ich was schriftliches erhalte, was denn nun genau noch so lange getestet wurde. Mal schauen, ob ich da was erhalte


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Anatol - 10.12.2012

Also ich würde auf jeden Fall auf dem Kilometerstand schauen! Bei mir stand in der AB immer Überführung und Zulassung bis 30km, war allerdings beim Works jetzt nicht mal bei 5km.

160 auf 165 sollte eigentlich innerhalb von 24h wechseln, ab 165 hat es exakt 1 Woche bei mir gedauert, bis meiner auf dem Hof stand. Da du ja wohl etwas weiter im Norden wohnst, könnte es ja vielleicht noch einen Tag schneller gehen. Ich würde da jetzt mal Dampf machen, es lassen sich mit Sicherheit an passender Stelle die entsprechenden Hebel drücken, damit das jetzt mal ohne Verzögerung weiter geht!