Zieht bei starkem beschleunigen nach rechts - Druckversion
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Zieht bei starkem beschleunigen nach rechts -
votre - 12.12.2013
thehubi schrieb:Hast du Runflat-Reifen?
Yep!
Zieht bei starkem beschleunigen nach rechts -
Markus_und_Johny - 12.12.2013
Hi,
wenn der Luftdruck passt und das Reifenbild sauber ist dann liegt es nur daran,das du in nem Mini sitzt

Das wäre dann normal!

Hast vorher mal nen Mini gefahren?
Also meiner reist auch immer herum ( Serienfahrwerk )
Wenn du non Runflat fährst wird das Reissen der Lenkung weniger.
Gruß

.
P.S. gratulation zum Mini
Zieht bei starkem beschleunigen nach rechts -
Asali - 12.12.2013
Nobody schrieb:Das wäre mir neu
hab so ein Protokoll noch nie gebraucht - weder beim Eintragen noch beim normalen TÜV.
Es wurde immer nur auf korrekten Einbau und Freigängigkeit geachtet seitens des TÜV Prüfers.
Sieht man mal wieder - TÜV ist nicht gleich TÜV 
Absolut unglaubwürdig in Absolut jedem Gutachten seien es Federn oder Fahrwerk wird bei der Eintragung ein Protokoll über eine Achsvermessung verlangt zumindest hier in D.
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Nobody - 12.12.2013
Asali schrieb:Absolut unglaubwürdig in Absolut jedem Gutachten seien es Federn oder Fahrwerk wird bei der Eintragung ein Protokoll über eine Achsvermessung verlangt zumindest hier in D.
Aha dann bin ich also ein Lügner und du hast schon bei jedem TÜV in D ein Fahrwerk eintragen lassen - is klar
Fakt is - Ich hab bisher in jedem meiner Autos (8 an der Zahl) ein Fahrwerk bzw Federn verbaut und hab das noch nie gebraucht.
Es wurde immer nur ein Gutachten verlangt, der korrekte Einbau kontrolliert und eine Probefahrt gemacht und selbst die, nicht bei allen Fahrzeugen.
Aber ich wiederhol es gerne nochmal für dich - nicht jeder TÜV ist gleich.
Zieht bei starkem beschleunigen nach rechts -
Asali - 12.12.2013
Nobody schrieb:Aha dann bin ich also ein Lügner und du hast schon bei jedem TÜV in D ein Fahrwerk eintragen lassen - is klar 
Fakt is - Ich hab bisher in jedem meiner Autos (8 an der Zahl) ein Fahrwerk bzw Federn verbaut und hab das noch nie gebraucht.
Es wurde immer nur ein Gutachten verlangt, der korrekte Einbau kontrolliert und eine Probefahrt gemacht und selbst die, nicht bei allen Fahrzeugen.
Aber ich wiederhol es gerne nochmal für dich - nicht jeder TÜV ist gleich.
Es liegt mir fern dich als Lügner zu bezeichnen. Selbstverständlich war ich nicht bei jedem TÜV in diesem Land. Ich freue mich für dich das du im Bundes Land der Glückseligen wohnst.
Der TÜV oder jede andere Prüforganisation prüft ob die Auflagen im Gutachten erfüllt sind oder nicht,und dazu gehört nunmal der Nachweis einer Achsvermessung.
Zieht bei starkem beschleunigen nach rechts -
Tomm230 - 12.12.2013
Ich hab in den letzten Jahrzehnten bei schon mind. 10 Fahrzeugen eine Änderungsabnahme nach $ 19(3) bei div. Prüforganisationen (TÜV, Dekra, KÜS) durchführen lassen. Noch nie musste ich ein Vermessungsprotokoll bei der Eintragung vorlegen, auch nicht bei den Eintragungen, in denen stand, dass ein Vermessungsprotokoll bei der Eintragung vorliegen muss (z.B. KW Var. 3).
In machen Teilegutachten steht, dass bei der Änderungsabnahme ein solches Vermessungsprotokoll vorgelegt werden muss, in anderen Teilegutachten steht nur, dass nach dem Einbau des FW eine Vermessung erfolgen muss (also nichts davon, dass das Vermessungsprotokoll bei der Änderungsabnahme vorgelegt werden muss).
Da sich ein FW meisten nach ein paar hundert KM noch setzt macht eine Vermessung direkt nach dem Einbau auch wenig Sinn.
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Nobody - 12.12.2013
Asali schrieb:Es liegt mir fern dich als Lügner zu bezeichnen. Selbstverständlich war ich nicht bei jedem TÜV in diesem Land. Ich freue mich für dich das du im Bundes Land der Glückseligen wohnst.
Der TÜV oder jede andere Prüforganisation prüft ob die Auflagen im Gutachten erfüllt sind oder nicht,und dazu gehört nunmal der Nachweis einer Achsvermessung.
Lies doch bitte mal den Post von Tomm230 - denke damit dürfte alles geklärt sein und wir können zurück zum eigtl Thema.
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Asali - 12.12.2013
Tomm230 schrieb:Ich hab in den letzten Jahrzehnten bei schon mind. 10 Fahrzeugen eine Änderungsabnahme nach $ 19(3) bei div. Prüforganisationen (TÜV, Dekra, KÜS) durchführen lassen. Noch nie musste ich ein Vermessungsprotokoll bei der Eintragung vorlegen, auch nicht bei den Eintragungen, in denen stand, dass ein Vermessungsprotokoll bei der Eintragung vorliegen muss (z.B. KW Var. 3).
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Sollte es wirklich so sein wie du schreibst dann gute Nacht.