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Siegfred - 17.10.2005
Nochmal kurz zu der Verjährung nach 3 Monaten - 1 Tag.
Die Frist gilt nur solange bis man "persönlich" angeschrieben wird. Danach ist die Frist rum.
Zu deiner Sache Minism:
Das Einzige was noch helfen kann, ist Fehler beim Messen. Z.B. das ein weiteres Fahrzeug auf dem Bild ist oder Ähnliches...
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minism - 17.10.2005
Was heißt den persönlich angeschrieben? Meinst du den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid?
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Brad - 18.10.2005
Naja, 76 km (nach Abzug der Toleranz) zu schnell ist ja auch kein Pappenstiel. Das war locker die doppelte Geschwindigkeit.
Aus deiner Schilderung geht ja auch hervor, daß sie dich zurecht geblitzt haben und wenn dein Anwalt schon dazu rät, die Strafe anzutreten, dann bring es schnell hinter dich.
Ich glaube das wird dir so schnell nicht mehr passieren.
ver

Grüße
Brad
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Siegfred - 18.10.2005
@minism
Das bezieht sich auf den Anhörungsbogen.
Da hier noch keine doppelte Geschwindigkeit vorliegt, kann man noch nicht von grob Verkehrswidrig sprechen, wodurch wir immerhin noch nicht im Straftatbereich der §§ 315ff sind. Sondern noch bei einer Ordnungswidrigkeit...
76 zu viel - revolverheld - 18.10.2005
Mmmmh find das auch voll doof! Kommste mit 200 an einem 120 Schild vorbei, paar hundert Meter weiter schießen die ein Foto! Als wenn ich man aus 200 direkt auf die Bremse springt?! An Kindergärten und Schulen finde ich es OK! Auch jemand der mit 120 in der Stadt fährt sollte abgeben, aber manchmal ist es wirklich nur abzockerei!!!
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SemtEX - 18.10.2005
Siegfred schrieb:@minism
Das bezieht sich auf den Anhörungsbogen.
[...]
dazu gehören aber immer noch 2 dinge:
- eine gehörige portion dreistigkeit/coolness und
- einen fahrzeug-halter der ungleich dem fahrer ist (ansonsten gilt der bogen als zugestellt sobald er in deinem briefkasten liegt. ausnahmen: nachweisbarer urlaub im ausland, usw)
und jetzt der teil für den man zutat 1 braucht:
der halter der den anhörungsbogen bekommen hat, hat dann die aufgabe alle fristen bis aufs äusserste auszureizen und den fahrer nicht zu kennen zumimndest sich nicht mehr genau erinnern zu können.
das funktioniert natürlich nicht 3 monate lang, deswegen gibt man versehentlich auch mal nen falschen fahrer an (schlechtes gedächtnis...) oder der mutmassliche fahrer hat das fahrzeug nochmal weiterverliehen, usw...
so kann man THEORETISCH woche für woche rumkriegen, aber ganz blöd sind die jungs von der polizei natürlich auch nicht...
es gibt sogar extra foren die sich auf solche tricks spezialisiert haben.
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hosenscheisser - 18.10.2005
SemtEX schrieb:dazu gehören aber immer noch 2 dinge:
- eine gehörige portion dreistigkeit/coolness und
- einen fahrzeug-halter der ungleich dem fahrer ist (ansonsten gilt der bogen als zugestellt sobald er in deinem briefkasten liegt. ausnahmen: nachweisbarer urlaub im ausland, usw)
und jetzt der teil für den man zutat 1 braucht:
der halter der den anhörungsbogen bekommen hat, hat dann die aufgabe alle fristen bis aufs äusserste auszureizen und den fahrer nicht zu kennen zumimndest sich nicht mehr genau erinnern zu können.
das funktioniert natürlich nicht 3 monate lang, deswegen gibt man versehentlich auch mal nen falschen fahrer an (schlechtes gedächtnis...) oder der mutmassliche fahrer hat das fahrzeug nochmal weiterverliehen, usw...
so kann man THEORETISCH woche für woche rumkriegen, aber ganz blöd sind die jungs von der polizei natürlich auch nicht...
es gibt sogar extra foren die sich auf solche tricks spezialisiert haben.
der trick funtioniert, solange fahrer und halter nicht die selbe person sind! habs schon mal getestet! war ein blitzer da irgendwo zwischen leipzig und dresden! waren auch "nur" 32 zu schnell! aber ich hatte damals noch probezeit! egal, hat funktioniert, da mein chef immer wieder nen anderen kollegen genannt hat und ich jedes mal wenn der trachtenverein im büro aufkreuzte ganz dringend im archiv verschwunden bin!
aber so wie du das schilderst würde ich mir nen anwalt nehmen, der mir nicht dazu rät, die strafe anzutreten! es gibt soviele möglichkeiten, messfehler, bildfehler etc... direkt den kopf in den sand stecken würd ich nicht!
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LosContaminos - 19.10.2005
hosenscheisser schrieb:der trick funtioniert, solange fahrer und halter nicht die selbe person sind! habs schon mal getestet! war ein blitzer da irgendwo zwischen leipzig und dresden! waren auch "nur" 32 zu schnell! aber ich hatte damals noch probezeit! egal, hat funktioniert, da mein chef immer wieder nen anderen kollegen genannt hat und ich jedes mal wenn der trachtenverein im büro aufkreuzte ganz dringend im archiv verschwunden bin!
aber so wie du das schilderst würde ich mir nen anwalt nehmen, der mir nicht dazu rät, die strafe anzutreten! es gibt soviele möglichkeiten, messfehler, bildfehler etc... direkt den kopf in den sand stecken würd ich nicht!
Bei solchen Nummern wird dann aber auch gerne mal der Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs gezwungen. Schätze dein Chef würde das dann nicht mehr so lustig finden...
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hosenscheisser - 19.10.2005
LosContaminos schrieb:Bei solchen Nummern wird dann aber auch gerne mal der Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs gezwungen. Schätze dein Chef würde das dann nicht mehr so lustig finden...
guter einwand
kommt vor! aber nicht immer! aber das wäre natürlich sau unangenehm! nicht nur wegen der arbeit die dahinter steckt! bei nem selbstständigen gibts ja dann noch das problem, das das finanzamt das vielleicht sehen will!
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Dennis77 - 19.10.2005
Beim ersten mal sofort Fahrtenbuch ist doch ein wenig.... unwahrscheinlich. Eventuell beim zwoten, bestimmt aber beim dritten Vorfall in dieser Art bekommt man eins aufgebrummt. Selbst wenn? Mein Gott. Eben immer schön eintragen. Ist auch nicht wild.
PS: Fahrtenbuch "verlieren" gibt nur einen Punkt und eine kleine Gelbuße, wenn ich mich recht erinnere.