Anzeige wegen Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr -
daniellauxen - 30.01.2006
huxley schrieb:Baustelle oder nicht, ist doch egal, solange nach wie vor 2 Fahrspuren zur Verfügung standen. Das innerorts das Rechtsfahrgebot nicht greift, ist auch nicht dein Problem; er hat zwar die freie Fahrspurwahl, entscheiden muss er sich aber. Ich würde auf jeden Fall sofort zum Anwalt, genau dafür hast du deine Versicherung und selbst ohne selbige wäre mir das zu riskant ohne Anwalt.
Leider sind recht haben und recht bekommen immer noch 2 verschiedene Dinge - ich drück dir die Daumen.
Hey huxley!
Zwei Fahrspuren waren es definitiv - soweit konnte ich mich sogar noch daran erinnern.
Vielen Dank fürs Daumen drücken - kann ich gebrauchen!!!
Das Problem ist ja echt das jeder wegen jedem Mist zur Polizei oder vor´s Gericht laufen kann... Jeden Morgen werde ich zusammengehupt, weil es immernoch hunderte Leute gibt, die das Reissverschlussverfahren immernoch nicht gerafft haben.

Trotzdem zeige ich nicht jeden von denen an - wo kämen wir da auch hin.

Naja...Aufregen nutzt nix.
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huxley - 30.01.2006
Schüppe schrieb:Trotzdem: Lichthupe (nicht mehrfach) ist doch mittlerweile bei notorischen Linksfahrern erlaubt, um die Überholabsicht anzudeuten.
Aber auch nur ausserhalb der Ortschaftten.
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daniellauxen - 30.01.2006
Schüppe schrieb:Wenn Dir jetzt nicht noch im Nachhinein einfällt, daß es eigentlich doch einspurig mit nem Mehrzweckstreifen war, Du eventuell doch mal 5 min die Hupe betätigt hast, Deine Magnum aus dem Handschuhfach geholt hast....

Geil...
Werde ich am Donnerstag der Polizei mal erzählen das er froh sein kann, dass ich nicht meine Knarre aus dem Handschuhfach geholt habe...
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Flitzi - 30.01.2006
na dann trete einfach so seriös auf, wie man es in der mündlichen Steuerberaterprüfung auch tut - dann kann ja nix mehr schiefgehen !
(hast du dieses Jahr die schriftliche :frage: )
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daniellauxen - 30.01.2006
Flitzi schrieb:na dann trete einfach so seriös auf, wie man es in der mündlichen Steuerberaterprüfung auch tut - dann kann ja nix mehr schiefgehen !
(hast du dieses Jahr die schriftliche :frage: )
Vielleicht sollte ich mit ner S-Klasse im Armani Anzug vorfahren...

Naja...glaube dann müsste ich selbst
Ich hab noch bißchen bis zur Prüfung...kann erst 2007 machen.
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cremi - 30.01.2006
kurz OT
@Flitzi: würde es dir was ausmachen nicht in blau zu schreiben? das läßt sich im dunklen Style so gut wie überhaupt nicht lesen.
Dankö!
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Flitzi - 30.01.2006
@cremi: kein Problem
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cremi - 30.01.2006
Flitzi schrieb:@cremi: kein Problem
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huxley - 30.01.2006
daniellauxen schrieb:Vielleicht sollte ich mit ner S-Klasse im Armani Anzug vorfahren...

Bürgerlich, aber gut gekleidet und mit nem "normalen" Auto macht sich immer besser. Gerüchten zufolge gibt es auch unter Beamten wie Polizisten und Richtern, gern mal welche die Neid haben oder dich aufgrund des Auftretens "vorverurteilen". So wie z.B. ein Porschefahrer grundsätzlich ein Raser ist und Teilschuld hat...
/edit: Es spricht natürlich nichts dagegen, nach dem Freispruch für dich den Mini mit nem Porsche + Anhänger abzuholen.
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Flitzi - 30.01.2006
daniellauxen schrieb:Vielleicht sollte ich mit ner S-Klasse im Armani Anzug vorfahren...
Naja...glaube dann müsste ich selbst 
Ich hab noch bißchen bis zur Prüfung...kann erst 2007 machen. 
na dann mal "gute Führung" (ich glaube, in U-Haft darf man nicht mitschreiben

) und viel Spass bei der Vorbereitung