JCW Motorveränderung im September? -
Mr_53 - 07.06.2012
das halt ich für absolutes wunschdenken dass ein new-mini mal irgendwann ein liebhaberfahrzeug wird
Wenn dann wohl am ehesten ein r50
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bonsaiSUV - 07.06.2012
embe schrieb:...
AFAIR gehen die Klappen beim Drücken der Taste bei Porsche nur früher auf, aber immer noch im Rahmen der Bestimmungen.
Sie geht sofort nach dem druecken (schon im standgas) hoerbar auf und der sound verbessert sich deutlich.

Das die zweistufig ist und nach gesetzlichen bestimmungen mehr aufgehen kann falls irgendwas erreicht wird glaube ich eher nicht.
Ich glaube sportknopf und start/stop ist genau die gleiche gesetzliche grundlage. Das auto wird so abgenommen und "muss so sein".
Bis du es aenderst, fast erstaunlich das sie die besseren werte als grundlage fuer die einstufung nehmen.
willy
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bonsaiSUV - 07.06.2012
Mr_53 schrieb:das halt ich für absolutes wunschdenken dass ein new-mini mal irgendwann ein liebhaberfahrzeug wird 
Wenn dann wohl am ehesten ein r50 
Sogar der kaefer hats geschafft, es besteht also hoffnung.
willy
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embe - 07.06.2012
bonsaiSUV schrieb:Sie geht sofort nach dem druecken (schon im standgas) hoerbar auf und der sound verbessert sich deutlich. 
Das die zweistufig ist und nach gesetzlichen bestimmungen mehr aufgehen kann falls irgendwas erreicht wird glaube ich eher nicht.
Ich glaube sportknopf und start/stop ist genau die gleiche gesetzliche grundlage. Das auto wird so abgenommen und "muss so sein".
Nein, da weiß ich zumindest, dass es nicht sein kann: Wenn bei Porsche die Klappen sofort
vollständig aufgehen, bleibt er dabei dann eben dennoch noch unter den Schwellwerten. Die gelten für alle Autos, weshalb die Klappen anderer Hersteller eben erst öffnen, wenn Drehzahl und Geschwindigkeit in einem Bereich liegen, wo die Lautstärke nicht mehr eingehalten werden muss (Audi, Lambo, Ferrari, Corvette, etc.)
Ansonsten könnte die Rennleitung nach angeordneter Lautstärkemessung jedes dieser Autos stilllegen lassen. Die müssen diese Begrenzung, die generell gilt, ebenfalls einhalten und das egal, ob ein Schalter aktiv ist oder nicht, weshalb die meisten legalen Klappenanlagen eben diese automatische Regelung haben.
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PuristenFerkel - 07.06.2012
Raal schrieb:Sorry aber ich würde niemals meinen JCW mit N14 Motor verkaufen und mir dann einen JCW mit N18 Motor zu kaufen. Warum der N18 akustisch lauter ist liegt meiner Meinung nach nicht am Motor sondern am Kat, VSD oder so.
Der soll lauter sein? Der jetzige JCW ist schon knapp an der Grenze auf einem Trackday mit 90db Grenze.
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Kabrüggen - 07.06.2012
embe schrieb:Nein, da weiß ich zumindest, dass es nicht sein kann: Wenn bei Porsche die Klappen sofort vollständig aufgehen, bleibt er dabei dann eben dennoch noch unter den Schwellwerten. Die gelten für alle Autos, weshalb die Klappen anderer Hersteller eben erst öffnen, wenn Drehzahl und Geschwindigkeit in einem Bereich liegen, wo die Lautstärke nicht mehr eingehalten werden muss (Audi, Lambo, Ferrari, Corvette, etc.)
Ansonsten könnte die Rennleitung nach angeordneter Lautstärkemessung jedes dieser Autos stilllegen lassen. Die müssen diese Begrenzung, die generell gilt, ebenfalls einhalten und das egal, ob ein Schalter aktiv ist oder nicht, weshalb die meisten legalen Klappenanlagen eben diese automatische Regelung haben.
Kurz mal OT bitte. Welchen Bereich meinst du genau? Ich hab mich das eh immer gefragt, warum solche Dinger homologiert werden und ich mit einem popeligen 1.6er und VSD-Ersatzrohr illegal unterwegs wäre.
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Vanquish - 07.06.2012
Ich tippe auf "Sondergenehmigung" - mein Maserati ist mit 113dB Standgeräusch angegeben (im Normalmodus, nicht Sport), laut Autohaus dank besagter "Sondergenehmigung".
Das dürfte auch für sämtliche andere (ab Werk) laute Fahrzeuge gelten.
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minti - 08.06.2012
Ich glaube, das ist auch abhängig von der Leistung (oder Hubraum?) je mehr, desto lauter dürfen die.
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Lufti - 08.06.2012
bonsaiSUV schrieb:Mit der klappe hast du recht, der fahrer kann die klappe aber auch selbst gleich beim start oeffnen. (knopf) Nur muss er den knopf halt druecken, genau wie das start/stop.
willy
Nein! Auch wenn Du den Klappenknopf gleich nach Start drückst, regelt die Klappe abhängig von Gang, Drehzahl und Geschwindigkeit. D.h. ab 30 km/h im 1./2. Gang ist sie so gut wie komplett zu bis über 50 km/h und auch bei höheren Geschwindigkeiten in höheren Gängen ist ein großer Unterschied! Deshalb ist der kleine "Extra"-Schalter ja soooo spaßig
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embe - 08.06.2012
Nochmal kurz zum OT zum Auspuffsound bzw. sollte damit alles geklärt sein:
Das Standgeräusch ist gesetzlich nicht limitiert, hier können also auch 100db(A) in den Papieren stehen. Das Standgeräusch wird in der Regel bei der Hälfte der Nennleistungsdrehzahl im Abstand von 50cm im Winkel von 45Grad vom Auspuffende gemessen. Gesetzlich limitiert ist nur das Fahrgeräusch. Dies wurde von "siggibay" auch schon beschrieben. Allerdings bezieht sich diese Fahrgeräuschmessung nur auf eine Beschleunigung von 50Km/h auf einer Strecke von 20m plus Fz-Länge. Fazit: alles was zwischen 0 und 50km/h sowie oberhalb von 60-70km/h an Geräuschen erzeugt wird ist nicht limitiert und damit legal und zulässig. Wie schon beschrieben gibt es für bestimmte Fahrzeuge (weniger der FIAT Punto und VW Polo sondern mehr Porsche und Ferrari) Bypässe in die Schalldämpferanlage, die oberhalb einer gewissen Geschwindigkeit (s.o.) das Abgas und damit den Schall nach dem Kat ins Freie befördern. Das Ganze mit gültigen Gutachten!! Wie gesagt: Alles legal aber laut!
und
Die EU- Vorschrift 70/157/EWG wahlweise ECE- R 51 legt Grenzwerte für das Fahrgeräusch fest. Für Erstzulassungen bis 30.09.1983 galt die Grenze von 84 dB(A)N. Für alle Fzg-Typen und Erstzulassungen für Pkw ab 01.10.1983 gilt ein Grenzwert von 77 dB(A)E, wobei es einen Zuschlag bei Sportwagen mit mehr als 4 Gängen und mehr als 140kW von + 1 dB(A)E gibt. Das heißt, alle Fahrzeuge, die in der EU eine Typgenehmigung erhalten, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung diese Werte einhalten, um eine Zulassung zu erhalten. Ursächlich für das Geräusch ist auch die Auspuffanlage. Deshalb gibt es hierzu auch Prüfvorschriften, wie z.B. für Austauschschalldämpfer. Grundsätzlich aber gilt, der Grenzwert laut Vorschrift darf hierdurch nicht überschritten werden. Ausnahmegenehmigungen für lautere Fahrzeuge darf es nicht geben. Deutschland hält sich daran. Wie es aber in Italien gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch unterliegt auch die italienische Prüfbehörde dem EU-Recht. Fällt also ein Fahrzeug aufgrund lauter Geräuschentwicklung der Polizei auf, so kann diese eine Geräuschprüfung veranlassen. Weicht der höchst zulässige Wert bei der Prüfung ab, so erfolgt eine Anzeige im Punktebereich und die Verwaltungebehörde hätte die Möglichkeit, die Weiterfahrt zu unterbinden. Der Grundsatz lautete deshalb: auch ein Ferrari muss sich an die EU-Richtwerte in Bezug auf Geräusch halten. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.