MINI² - Die ComMINIty
Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Druckversion

+- MINI² - Die ComMINIty (https://www.mini2.info)
+-- Forum: MINI² info (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Forum: MINI² MINI-talk (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=37)
+--- Thema: Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" (/showthread.php?tid=45795)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - mkrimmer - 19.12.2012

scheffi schrieb:miesmachmodus an:

zwischen ankunft beim händler und auslieferung können aber nochmal 1-2 tage vergehenDevil!

miesmachmodusaus

vielleicht klappt es ja. da würde ich jetzt aber jeden tag auf dem hof stehen und gucken, was die damit machen.

Die werden ja hoffentlich die Größe haben und den MINI direkt vom Transporter in die Werkstatt schieben, damit es sich eher um 1-2 Stunden handelt und nicht um Tage Smile


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Don_Barto - 19.12.2012

wollerosekaufe schrieb:Da lassen die dich mit dem Fahrrad fahren? Das ist echt peinlich.
The Stig schrieb:Top Geht gar nicht!!!

Dazu muss ich allerdings fairerweise anmerken, dass sie mir schon angeboten haben, dass ich nach einem Wagen fragen könnte, wenn ich ihn für "Besorgungen oder so" benötige.
Aber nicht in der Form wie bei Streetsurfer, der ja für die komplette Zeit einen Ersatzwagen bekommen hat.
Ich hätte halt anfragen können, ob ich für einen Tag einen Wagen bekomme. Nur was nützt mir das, ich muss ja doch eher los, als die überhaupt öffnen und wohne auch nicht gerade nebenan, also wäre der Aufwand dann wieder größer als der Nutzen gewesen.

scheffi schrieb:miesmachmodus an:

zwischen ankunft beim händler und auslieferung können aber nochmal 1-2 tage vergehenDevil!

....

Hast den Nagel auf den Kopf getroffen...

mkrimmer schrieb:Die werden ja hoffentlich die Größe haben und den MINI direkt vom Transporter in die Werkstatt schieben....

Ja, leider...



Also, mein Wagen ist gestern Abend angekommen - so weit so gut.

und jetzt folgt das große AAAAABEEEER:

Transportschaden

MotzenBöse!Sehr sauerFlop!Arrgh!!!!

und natürlich
TraurigSadCrySehr traurigIch bin so deprimiert warum nur das jetzt auch noch?

Er wird jetzt also auf der Krankenstation versorgt, Übergabe bleibt bei Freitag.

Ist laut meiner Verkäuferin ein Lackschaden an der rechten hinteren Seite, beim Radkasten. Also muss der gesamte hintere Teil neu lackiert werden.
Leider fehlt mir die Zeit, dort hin zu fahren, um das zu begutachten und als sie mich anrief, war er laut ihrer Aussage auch bereits in der Werkstatt.

Ich bekomme natürlich eine schriftliche Bestätigung über den ganzen Ablauf - für den späteren Nachweis, dass die Lackdickenunterschiede nicht von einem Unfall herrühren - und auch einen Nachlass auf den Kaufpreis.

Das ist mein erster Neuwagenkauf, daher kann ich überhaupt nicht beurteilen, wie hoch der ausfallen sollte. Ich verstehe nur Bahnhof

Ihr wisst ja, was ein Works Coupe mit ein wenig Zutaten kosten kann, was würdet ihr da - auch in Anbetracht der komplett unglücklich verlaufenen Bestellung - als angemessen betrachten?

Was die AU angeht, da bekomme ich doch tatsächlich was schriftliches direkt aus Oxford, warum er aufgehalten und was damit genau gemacht wurde... ist ja wenigstens etwas Confused

Aber irgendwie ist bei mir doch wirklich der Wurm drin, was diese Bestellung angeht.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Minimaik - 19.12.2012

eek! das gibts doch echt nicht... aber solange es bei Freitag bleibt, wäre das ja schon mal gar nicht sooo schlecht!


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - hannes - 19.12.2012

Don_Barto schrieb:Wagen ist gestern Abend angekommen - so weit so gut.

und jetzt folgt das große AAAAABEEEER:

Transportschaden

MotzenBöse!Sehr sauerFlop!Arrgh!!!!

und natürlich
TraurigSadCrySehr traurigIch bin so deprimiert warum nur das jetzt auch noch?

Er wird jetzt also auf der Krankenstation versorgt, Übergabe bleibt bei Freitag.

Ist laut meiner Verkäuferin ein Lackschaden an der rechten hinteren Seite, beim Radkasten. Also muss der gesamte hintere Teil neu lackiert werden.
Leider fehlt mir die Zeit, dort hin zu fahren, um das zu begutachten und als sie mich anrief, war er laut ihrer Aussage auch bereits in der Werkstatt.

Ich bekomme natürlich eine schriftliche Bestätigung über den ganzen Ablauf - für den späteren Nachweis, dass die Lackdickenunterschiede nicht von einem Unfall herrühren - und auch einen Nachlass auf den Kaufpreis.

Das ist mein erster Neuwagenkauf, daher kann ich überhaupt nicht beurteilen, wie hoch der ausfallen sollte. Ich verstehe nur Bahnhof

Ihr wisst ja, was ein Works Coupe mit ein wenig Zutaten kosten kann, was würdet ihr da - auch in Anbetracht der komplett unglücklich verlaufenen Bestellung - als angemessen betrachten?

Was die AU angeht, da bekomme ich doch tatsächlich was schriftliches direkt aus Oxford, warum er aufgehalten und was damit genau gemacht wurde... ist ja wenigstens etwas Confused

Aber irgendwie ist bei mir doch wirklich der Wurm drin, was diese Bestellung angeht.

oh je, da hast du aber wirklich alle Unannehmlichkeiten mitbekommen, die bei ner Neubestellung auftreten können!
Nachlass: Was haben sie denn verlauten lassen? Bei dem ganzen Theater sollten da meiner Meinung nach schon ein paar Scheine oder eine kostenlose Inspektion bei herausspringen


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Don_Barto - 19.12.2012

MC1275 schrieb:eek! das gibts doch echt nicht... aber solange es bei Freitag bleibt, wäre das ja schon mal gar nicht sooo schlecht!

Ja, der Termin ist jetzt eigentlich fix (wobei das andere auch schon waren), aber so denke ich jetzt auch. Ich will ihn jetzt endlich haben, alles andere klärt sich dann (hoffentlich) noch.

hannes schrieb:oh je, da hast du aber wirklich alle Unannehmlichkeiten mitbekommen, die bei ner Neubestellung auftreten können!
Nachlass: Was haben sie denn verlauten lassen? Bei dem ganzen Theater sollten da meiner Meinung nach schon ein paar Scheine oder eine kostenlose Inspektion bei herausspringen

Viel dümmer kann es, glaub ich, wirklich nicht mehr verlaufen, habe ja schon viel bestellt, aber sowas noch nicht erlebt.

Ich wollte eigentlich erst mal ein paar Meinungen hören, was angebracht sei, bevor ich die Zahl nenne, die mir angeboten wurde.Oops!


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - votre - 20.12.2012

Die Verkäuferin kann dir mal einem Gutschein für den ersten Ölwechsel klar machenPfeifen


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Isomeer - 20.12.2012

Don_Barto schrieb:Ist laut meiner Verkäuferin ein Lackschaden an der rechten hinteren Seite, beim Radkasten. Also muss der gesamte hintere Teil neu lackiert werden.....

Was die AU angeht, da bekomme ich doch tatsächlich was schriftliches direkt aus Oxford, warum er aufgehalten und was damit genau gemacht wurde... ist ja wenigstens etwas Confused

Ganz ehrlich: Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie einen ReA "proaktiv" um Rat oder gar Unterstützung bemühen müssen.
Aber meine Schmerzgrenze wäre spätestens mit dem Transportschaden überschritten.
Ich würde eine sportliche Schadenersatzregelung ansprechen (z.B. 2500€Wink und das Auto präventiv nicht abnehmen.

Du kannst 1000 Begründungen für die Nachlackierung vorlegen; jeder Käufer, der eine nicht nachlackierte Alternative hat (und die gibt es immer!), wird auf Nummer sicher gehen.

Mit einer kostenlosen Inspektion (die kostet den Händler praktisch nichts) wäre ich nicht zufrieden; das muß schon zumindest 4stellig werden.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Anatol - 20.12.2012

Wobei ich gar nicht wissen möchte, wie viele ihren Mini entgegen nehmen, an dem schon nachlackiert wurde, ohne das man es weiß. Zumindest ich kenne niemanden, der bei der Übernahme des Neuwagens ein Lackdickenmeßgerät dabei hat und das somit zweifelsfrei feststellen kann.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Ayita - 20.12.2012

Anatol schrieb:Wobei ich gar nicht wissen möchte, wie viele ihren Mini entgegen nehmen, an dem schon nachlackiert wurde, ohne das man es weiß. Zumindest ich kenne niemanden, der bei der Übernahme des Neuwagens ein Lackdickenmeßgerät dabei hat und das somit zweifelsfrei feststellen kann.
Meld! Doch, ich! Zwinkern


Erstens ist der Händler verpflichtet Lackierarbeiten am Fahrzeug anzugeben, Zweitens habe ich es auch durch meinen Mann überprüfen lassen.



Und ich würde ihn nicht nehmen mit einem Schaden! Aber Jeder wie er will! Schulter zucken


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Anatol - 20.12.2012

Also dann dürfte man gar kein Auto nehmen, wenn ich mir so überlege, was man in diversen Videos zu sehen bekommt. Da werden ja schon noch auf dem Band Macken markiert und ausgebügelt. Pfeifen