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Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Druckversion

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+--- Thema: Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" (/showthread.php?tid=45795)

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Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Ayita - 20.12.2012

Anatol schrieb:Also dann dürfte man gar kein Auto nehmen, wenn ich mir so überlege, was man in diversen Videos zu sehen bekommt. Da werden ja schon noch auf dem Band Macken markiert und ausgebügelt. Pfeifen

Tja, dann hatte ich wohl Glück, denn meiner war sauber! Zwinkern
Und bei einem Transportschaden handelt es in der Regel um mehr als nur einen kleinen Lackschaden, da ist meist ein wenig mehr dran. Und einen 'Unfallwagen' muss ich nicht neu bestellen. Schulter zucken Meine Meinung. Zwinkern


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Anatol - 20.12.2012

Ayita schrieb:Tja, dann hatte ich wohl Glück, denn meiner war sauber! Zwinkern
Und bei einem Transportschaden handelt es in der Regel um mehr als nur einen kleinen Lackschaden, da ist meist ein wenig mehr dran. Und einen 'Unfallwagen' muss ich nicht neu bestellen. Schulter zucken Meine Meinung. Zwinkern

Also ich halte auch durchaus einen Kratzer für möglich, da muss sich nur der dicke Trucker etwas unglücklich am Auto vorbei quetschen auf der Laderampe. Allerdings gebe ich dir recht, einen "Unfallwagen" mit dicker Beule würde ich auch nicht übernehmen, selbst wenn es vorher fachgerecht beseitigt wurde.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Ayita - 20.12.2012

Anatol schrieb:Also ich halte auch durchaus einen Kratzer für möglich, da muss sich nur der dicke Trucker etwas unglücklich am Auto vorbei quetschen auf der Laderampe. Allerdings gebe ich dir recht, einen "Unfallwagen" mit dicker Beule würde ich auch nicht übernehmen, selbst wenn es vorher fachgerecht beseitigt wurde.

Ist leider meistens mehr! Augenrollen Das da mal ein Steinschlag sein kann oder der Gleichen ist ärgerlich, kommt aber vor! Schulter zucken
Würde mir in diesem Fall einen Gutachter schnappen und den Schaden genau unter die Lupe nehmen und dann entscheiden. Confused


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Crizz Carter - 20.12.2012

krass was hier für vorstellungen in den raum geworfen werden...

10% der Schadenssumme als Wiedergutmachung.

Sonst würde ich als Händler selber sagen "dann kommt er in die Ausstellung"

Die Lackierung übernimmt der Transporteur und die "Wiedergutmachung" (Wertminderung) auch. In Höhe von 10% der Schadenssumme.

500 € Lackierung mach 50 € Gutschrift (in der Theorie). Ich würde mich als Verkäufer dafür eisetzen, dass der erste Service gutgeschrieben wird und dann ist es gut.
Als wenn ein nachlackierter Kratzer mit dem 21.12.12 gleich zu setzen ist... Devil!


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - omufflon - 20.12.2012

Also bei einem Leasingfahrzeug würde mich eine nachlackierte Tür auch nicht stören. Aber wenn du ein Fahrzeug kaufst und dann wieder verkaufst, kommst du beim möglichen Käufer immer im Erklärungsnot!!!
Und ich weiß nicht...die Geschichte hängt doch vorn und hinten...zuerst die vielen Verzögerungen, Aussagen über Abgasuntersuchungen usw. und dann hat ausgerechnet DAS Auto einen Transportschaden. Da wär bei mir Schluss mit lustig.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Crizz Carter - 20.12.2012

omufflon schrieb:Also bei einem Leasingfahrzeug würde mich eine nachlackierte Tür auch nicht stören. Aber wenn du ein Fahrzeug kaufst und dann wieder verkaufst, kommst du beim möglichen Käufer immer im Erklärungsnot!!!
Und ich weiß nicht...die Geschichte hängt doch vorn und hinten...zuerst die vielen Verzögerungen, Aussagen über Abgasuntersuchungen usw. und dann hat ausgerechnet DAS Auto einen Transportschaden. Da wär bei mir Schluss mit lustig.

Hey du Schaaf ;o)

Durch ein Schreiben des ausliefernden Händlers ist es doch erklärt.
Kopie und Fotos von der Schadensaufnahme dabei und man hat alles zusammen. (Würde ich nach fragen!!!)


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - wollerosekaufe - 20.12.2012

Man, also solange es kein Totalschaden ist, ist es doch wurscht. Wenn es gut lackiert ist. Ich würde mir nur ein Schreiben vom Händler ausstellen lassen das es kein Unfallschaden ist. Man kann auch übertreiben. Gleich einen Service zu verschenken wegen einem Krazer. Der Händler hat schon eh nichts verdient, nehm ich mal an wenn es ein Coupe`ist. Lol


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Don_Barto - 20.12.2012

Also das genaue Ausmaß des Schadens kenne ich nicht, da ich leider erst informiert wurde, als er bereits in der Werkstatt war und ich ihn somit nicht mehr begutachten konnte.
Laut Aussage meiner Verkäuferin muss der Kunststoffradlauf getauscht werden und der hintere rechte Teil des Wagens neu lackiert werden. Sie sprach "nur" von Lackkratzern.

Somit wäre die Beschädigung für mein Empfinden noch im Rahmen, wenn es fachmännisch repariert wird.

Wenn ich mir im Internet ähnliche Fälle anschaue, dann heißt Neu in der Tat nur unbenutzt, aber es heißt nicht mängelfrei. Also hat der Händler bei leichten Beschädigungen durchaus das Recht nachzubessern.
Bei gröberen Beschädigungen hat der Käufer das Recht zum Kaufrücktritt oder kann mit dem Händler eine Minderung aushandeln.

Stören tut mich das im Moment schon sehr, aber ich werde den Wagen dennoch abnehmen, sofern sich mir bei morgiger Übergabe nicht das Bild ergibt, dass der Schaden doch größer ist als angegeben.
Ich bin jetzt so langsam doch drauf angewiesen und ein Rücktritt und Neubestellung würde ja bei einem Works derzeit wieder, laut Aussagen auch anderer Händler, durchaus 12 Wochen dauern und ich warte ja schon 13.

Die Beschädigung und Nacharbeit wird mir ja auch schriftlich bestätigt, was im eventuellen Weiterverkauf Missverständnisse vermeiden sollte. Nach Schadensbildern frage ich auch, müsste es ja geben, da das Autohaus sich den Schaden ja auch von der Versicherung des Transportunternehmens wiederholen möchte.

Der ganze Bestellablauf wirkt in sich natürlich mittlerweile gar nicht mehr stimmig, aber ich hoffe dann wenigstens, dass ich als Ausgleich von nicht allzu vielen Kinderkrankheiten heimgesucht werde.

Mit sind übrigens 1000 Euro als Minderung angeboten worden. Scheint ja doch recht in Ordnung zu sein. Andererseits könnte das auch wieder auf einen größeren Schaden hindeuten, wenn mir das ohne ausgesprochene Forderung meinerseits angeboten wird.
Aber ich verbuche es jetzt auch als kleine Entschädigung für die lange, nicht angekündigte Wartezeit.
Ich denke - immer vorausgesetzt, ich entdecke morgen nicht verdächtige Spaltmaße oder Verformungen innerhalb des Radkastens - werde ich den Wagen unter Vorbehalt so abnehmen und dann aber in einer unabhängigen Werkstatt überprüfen lassen.


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - JumboHH - 20.12.2012

Mich würden Bilder vom "Transportschaden" interessieren. Lass dir nicht erzählen, dass sie keine gemacht haben, da sonst der Spediteur nicht in Regress genommen werden kann.

Ich verspreche dir, dass der MINI dich für den ganzen Ärger entschädigen wird. Zwinkern


Rechtliche Frage Begriff "Neuwagen" - Don_Barto - 20.12.2012

JumboHH schrieb:Mich würden Bilder vom "Transportschaden" interessieren. Lass dir nicht erzählen, dass sie keine gemacht haben, da sonst der Spediteur nicht in Regress genommen werden kann.

Ich hoffe mal nicht, dass sie mir die verweigern wollen, das würde dann ja leider auf einen etwas größeren Schaden hindeuten. Ich frage einfach mal danach


JumboHH schrieb:Ich verspreche dir, dass der MINI dich für den ganzen Ärger entschädigen wird. Zwinkern

Darauf baue ich und nach den ganzen Querelen der letzten Wochen bin ich im Moment erstaunlich entspannt und freue mich nur darauf, ihn morgen endlich zu erhalten Smile :)