Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? - Crazy irish - 06.07.2004
BoMi19 schrieb:Anwalt in den USA einschalten finde ich recht affig. Die deutsche Rechtssprechung ist um längen besser als die dortige, da man hier auch mit kleinem Buget gegen die großen gewinnen kann und das ist in den USA definitiv nicht so.Ich würde mich zunächst mal an die gesetztlichen Abläufe halten und notfalls mal an die Presse gehen. Wenn sich die Vorfälle häufen sollten, wird die Presse irgendwann eh aktiv und vor der hat BMW mehr Angst als vor irgendeinen popligen Urteil, das denen 0,00000001 % des Gesammtumsatzes kostet. Ich würde nur auf jedem Fall dran bleiben und nicht nachgeben.
BoMi19, der Millionenklagen in den USA einfach nur für bescheuert hält.
es sollte auch keine MillionenKlage stattfinden ich hatte die Idee das man damit droht weil genau BMW weiß was da auf einen zukommt wir hatten so einen Fall schon war ein anderes Produkt und wir haben in den USA gewonnen .....
Natürlich solle er erstmal den Deutschen Weg einschlagen ..Aber mich graut es nur davor wie die Deutsche Rechtsphsprechung manchmal zum negativen für den Verbraucher Urteilt

Und vielleicht mal das nächstemal ein anderes Wort als bescheuert verwenden da man das sonst in den falschen Hals bekommen könnte danke

Das dieses ist Deine eigene Meihnung ..Und wir hatten mit kleinem Geld gegen eine große Firma gewonnen und 35tausend Dollar nach Steuern und Anwaltskosten (der die Kosten erst nach dem Fall genommenund berrechnet hat) als Vergleich bekommen zwar keine Million aber der druck hat ausgereicht
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? -
haenno - 06.07.2004
MAW schrieb:Die Idee der automatischen Verriegelung ist mir auch klar. Aber wir leben nicht in Brasilien oder Kolumbien. Im Jahr 2003 gab es in Deutschland 549 registrierte räuberische Angriffe auf Kraftfahrer (nach PKS). Nicht gerade sehr viel, bedenkt die Anzahl der zugelassen PKWs (44 Mil.) in Deutschland. Im übrigen kann man ja den Wagen ja auch noch manuell verriegeln.
Und was ist mit der Entriegelungsfunktion im Falle eines Brandes? Ein Auffahrunfall ist was ganz anderes. Denn dabei wird die Elektronik nicht zerstört bzw. gestört?
MAW
Dann lass sie doch ausschalten! Wo ist das Problem?
Wenn es für dich eins ist, weg damit -- lass es halt ausschalten :confused:
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? -
MAW - 06.07.2004
Crazy irish schrieb:Natürlich solle er erstmal den Deutschen Weg einschlagen ..
Wie soll das gehen? Soll "Manhattan" in Deutschland zunächst nur Schadensersatz hinsichtlich des zerstören MINIs einklagen und anschließend in den USA den behaupteten immateriellen Schaden? Interessante Überlegung, aber vermutlich nur rein akademischer Natur.
Ansonsten ist zu bedenken, daß wenn in den USA bereits eine Klage anhängig wäre, das Rechtsschutzbedürfnis hier entfiele und die Klage somit unzulässig wäre. Oder???? .. ist alles schon ein bißchen her. Vermutlich wird es sich auch entsprechend so in den USA verhalten. Denn ansonsten kann der Kläger beliebig oft klagen und im Falle des Obsiegens mehrfach Schadensersatz verlangen. Kann wohl nicht sein?!
MAW
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? -
MAW - 06.07.2004
haenno schrieb:Dann lass sie doch ausschalten! Wo ist das Problem?
Wenn es für dich eins ist, weg damit -- lass es halt ausschalten
Ich dachte es sei ein Diskussions-Forum.
MAW
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? -
KaJu - 06.07.2004
haenno schrieb:Dann lass sie doch ausschalten! Wo ist das Problem?
Wenn es für dich eins ist, weg damit -- lass es halt ausschalten :confused:
Wie kann man die automatische Verriegelung Ausschalten lassen?
MfG
KaJu
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? -
Plööö - 06.07.2004
Kann dein Dealer machen. Muss nur in der Software eingestellt werden.
Kostet aber in der Regel.
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? -
Dennis77 - 06.07.2004
Die kann man beim Händler aktivieren bzw. deaktivieren lassen.
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? -
KaJu - 06.07.2004
die nehmen wohl für alles geld oder?
mal sehn wie es mir gefällt.
mfg
kaju
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? - Manhattan - 06.07.2004
Bei der Frau in England ist das Fahrzeug wegen fehlendem Strom auch verriegelt. Sie konnte auf grund dessen auch das Fahrzeug nicht öffnen. Ich halte es persönlich für ganz ok wenn das Fahrzeug verschließt, da man nur 3 mal den Türöffner ziehen muß, dann ist das Fahrzeug auch manuell auf.
BMW will das Fahrzeug jetzt separat nochmal von einen eigenen Gutachter besichtigen lassen, jedoch zeigen die sich auf einmal sehr offen für weitere Vorgehensweisen. - Woran das wohl liegen mag !!!!
Ich habe den besagten Kundendienstmann Sch***** auch die links aus diesem Forum und aus den anderen Englischen Forum gepostet, seidem kommt irgendwie Bewegung in die Sache.
Daran sieht man das solche Foren auch für Vorgänge dieser Art ein Druckmittel sein können.
Da BMW leider noch Zeit hat auf unsere Gutachten zu reagieren gibt es ansonsten nichts neues.
Ich habe am WE das Mini Treffen in Neuss angeschaut, dort waren sehr schöne Autos, jedoch verkneife ich mir derzeit einen neuen Mini zu kaufen - ich muß erstmal wieder Vertrauen in das Fahrzeug aufbauen.
Die Frage zum Feuerlöscher: Vergiss es die Fotos spiegeln ein Mini nach ca. 4-5 Min. Brandzeit wieder, außerdem ist es Versicherungstechnisch besser wenn das Fahrzeug komplett abbrennt. Ist leider so in Deutschland
Gruß
Manhattan
Mini One abgebrannt - Ist es ein Einzelfall ? - Crazy irish - 07.07.2004
MAW schrieb:Crazy irish schrieb:Natürlich solle er erstmal den Deutschen Weg einschlagen ..
Wie soll das gehen? Soll "Manhattan" in Deutschland zunächst nur Schadensersatz hinsichtlich des zerstören MINIs einklagen und anschließend in den USA den behaupteten immateriellen Schaden? Interessante Überlegung, aber vermutlich nur rein akademischer Natur.
Ansonsten ist zu bedenken, daß wenn in den USA bereits eine Klage anhängig wäre, das Rechtsschutzbedürfnis hier entfiele und die Klage somit unzulässig wäre. Oder???? .. ist alles schon ein bißchen her. Vermutlich wird es sich auch entsprechend so in den USA verhalten. Denn ansonsten kann der Kläger beliebig oft klagen und im Falle des Obsiegens mehrfach Schadensersatz verlangen. Kann wohl nicht sein?!
MAW
Nee der erste Punkt ist Du mußt feststellen ob das Teil wircklich in den USA hergestellt wird .........
Dann hast Du den Ausgangspunkt ..
Und ich kann mich ganz schwach daran erinern das man auch erst im HeimatLand klagen kann und dann in den uSA siehe das Seilbahn unglück !!!!
Ich stelle mir mit grauen vor wenn ein Kind im Kindersitz hinten gesessen hätte ............