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Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - Druckversion

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Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - Ayita - 21.06.2013

Cuuper schrieb:Dafür kommt die KFZ-Haftpflicht auf, nicht die Allgemeinheit Wink sicherlich, das ist keine Art und Weiße wie man sich im Straßenverkehr aufführt, dennoch bin ich der Meinung, dass ihr eventuell überreagiert!

Sehe ich nicht so! Du warst nicht dabei und kannst die Situation also auch nicht einschätzen. Die Aggressivität auf den Straßen nimmt immer mehr zu. Meine 2 Cents
Und ja, die Haftpflicht zahlt, und somit alle die in die Versicherung einbezahlen, also die Allgemeinheit. Zwinkern


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - votre - 21.06.2013

Cuuper schrieb:Dafür kommt die KFZ-Haftpflicht auf, nicht die Allgemeinheit Wink sicherlich, das ist keine Art und Weiße wie man sich im Straßenverkehr aufführt, dennoch bin ich der Meinung, dass ihr eventuell überreagiert!

..und wer zahlt in den für die Haftpflicht?Pfeifen


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - Cuuper - 22.06.2013

Nein?! Jeder der ein KFZ zugelassen hat zahlt für seine Kfz Haftpflicht um dritte zu schützen! Es zahlt hier keiner Allgemeinheit irgendwas! Das ist keine Kasse oder kein Top wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Sobald ein Kunde einen Schaden meldet bzw eine Leistung der Versicherung in Anspruch nimmt, wird er im folgenden Jahr üblicherweise zurück gestuft und muss einen höheren Beitrag entrichten @ Rollerstar, die Haftpflicht zahlt auch dann wenn der Typ fährt wie ein bekloppter!! Sie zahlt übrigens genau dann wenn ihn ein Verschulden trifft! Ich habe stark das Gefühl, dass sich die Allgemeinheit hier erstmal mit mit den Bedingungen der Kfz Haftpflicht vertraut machen sollte. Ist nicht böse gemeint, ich möchte nur Klarheit schaffen.


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - votre - 22.06.2013

Woher nimmt denn die Haftpflicht das Geld, um den Schaden zu begleichen? Wenn der Schaden das überschreitet, was eingezahlt wurde von der jeweiligen person.. Das ist doch die Allgemeinheit bzw. der autofahrer, der Geld für die Haftpflicht bezahlt..


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - vmax - 22.06.2013

votre schrieb:Woher nimmt denn die Haftpflicht das Geld, um den Schaden zu begleichen? Wenn der Schaden das überschreitet, was eingezahlt wurde von der jeweiligen person.. Das ist doch die Allgemeinheit bzw. der autofahrer, der Geld für die Haftpflicht bezahlt..

Das Rechen Prinzip von Versicherungen hast du aber verstanden?eek!


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - Rollerstar - 22.06.2013

Cuuper schrieb:Nein?! Jeder der ein KFZ zugelassen hat zahlt für seine Kfz Haftpflicht um dritte zu schützen! Es zahlt hier keiner Allgemeinheit irgendwas! Das ist keine Kasse oder kein Top wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Sobald ein Kunde einen Schaden meldet bzw eine Leistung der Versicherung in Anspruch nimmt, wird er im folgenden Jahr üblicherweise zurück gestuft und muss einen höheren Beitrag entrichten @ Rollerstar, die Haftpflicht zahlt auch dann wenn der Typ fährt wie ein bekloppter!! Sie zahlt übrigens genau dann wenn ihn ein Verschulden trifft! Ich habe stark das Gefühl, dass sich die Allgemeinheit hier erstmal mit mit den Bedingungen der Kfz Haftpflicht vertraut machen sollte. Ist nicht böse gemeint, ich möchte nur Klarheit schaffen.

Also ich weiß nicht was und wo du gelernt hast. Natürlich zahlt die Haftpflicht die Schäden für den anderen aber die zahlt doch nicht den eigen Schaden des Typen um den es da ging. Wenn der sich also abschießt wie es Votre hier schrieb:
"Man mag argumentieren, dass er gerne so fahren kann, solange keine dritte Person zu Schaden kommt. Diese Ansicht ist in meinen Augen kompletter Quatsch, denn wer zahlt dann seine (also dem Irren
seine) gesundheitliche Versorgung nach dem Unfall? Richtig, die Allgemeinheit".

Kannst gern nochmal nachlesen § 115 und folgende im VVG.

Verletzt sich der Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Unfall den er selbst verursacht hat, zahlt zunächst mal nur die Krankenversicherung (und somit die Versichertengemeinschaft der Krankenversicherung) bleibende Schäden könnten dann über eine Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft, wenn es eine Dienstfahrt war, oder die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder ähnliches reguliert werden, aber nicht über die eigene KFZ Haftpflichtversicherung. Nicht mal die Kasko Versicherung zahlt eigene Gesundheitsschäden, hier ist nur das KFZ versichert.

P.S. ich finde Votre hat das System der Versicherung ganz gut erfasst. Wenn der Typ sag ich mal einen Schaden von 1 Million verursacht hat, dann wird er hochgstuft auch richtig, hat er deswegen die eine Million abbezahlt? Natürlich nicht, er zahlt ja nur ein paar hunderter mehr. Nach zwei Jahren wechselt er die Versicherung (er muss ja nicht zwangsläufig da bleiben), wer bleibt dann auf dem restlichen Schaden sitzen? Natürlich die Versichertengemeinschaft des jeweiligem KFZ Versicherers.
Die Versicherer überprüfen zwar die Schadenquoten von Verträgen. Zahlen, wird aber die Gemeinschaft der Versicherten wenn der Schaden höher ist als die eigenen Zahlungen, deswegen wurden Versicherungen mal erfunden Wink


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - Cuuper - 22.06.2013

Rollerstar schrieb:Also ich weiß nicht was und wo du gelernt hast. Natürlich zahlt die Haftpflicht die Schäden für den anderen aber die zahlt doch nicht den eigen Schaden des Typen um den es da ging. Wenn der sich also abschießt wie es Votre hier schrieb:
"Man mag argumentieren, dass er gerne so fahren kann, solange keine dritte Person zu Schaden kommt. Diese Ansicht ist in meinen Augen kompletter Quatsch, denn wer zahlt dann seine (also dem Irren
seine) gesundheitliche Versorgung nach dem Unfall? Richtig, die Allgemeinheit".

Kannst gern nochmal nachlesen § 115 und folgende im VVG.

Verletzt sich der Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Unfall den er selbst verursacht hat, zahlt zunächst mal nur die Krankenversicherung (und somit die Versichertengemeinschaft der Krankenversicherung) bleibende Schäden könnten dann über eine Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft, wenn es eine Dienstfahrt war, oder die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder ähnliches reguliert werden, aber nicht über die eigene KFZ Haftpflichtversicherung. Nicht mal die Kasko Versicherung zahlt eigene Gesundheitsschäden, hier ist nur das KFZ versichert.

P.S. ich finde Votre hat das System der Versicherung ganz gut erfasst. Wenn der Typ sag ich mal einen Schaden von 1 Million verursacht hat, dann wird er hochgstuft auch richtig, hat er deswegen die eine Million abbezahlt? Natürlich nicht, er zahlt ja nur ein paar hunderter mehr. Nach zwei Jahren wechselt er die Versicherung (er muss ja nicht zwangsläufig da bleiben), wer bleibt dann auf dem restlichen Schaden sitzen? Natürlich die Versichertengemeinschaft des jeweiligem KFZ Versicherers.
Die Versicherer überprüfen zwar die Schadenquoten von Verträgen. Zahlen, wird aber die Gemeinschaft der Versicherten wenn der Schaden höher ist als die eigenen Zahlungen, deswegen wurden Versicherungen mal erfunden Wink

Richtig, ich glaube dann haben wir die ganze zeit an einander vorbei geredet! Ich dachte es ginge hier lediglich um den Schaden am dritten! Vom eigenschaden war nirgends die rede.


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - Rollerstar - 22.06.2013

Cuuper schrieb:Richtig, ich glaube dann haben wir die ganze zeit an einander vorbei geredet! Ich dachte es ginge hier lediglich um den Schaden am dritten! Vom eigenschaden war nirgends die rede.

Das habe ich mir schon gedacht Winke 02


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - votre - 22.06.2013

Cuuper schrieb:Richtig, ich glaube dann haben wir die ganze zeit an einander vorbei geredet! Ich dachte es ginge hier lediglich um den Schaden am dritten! Vom eigenschaden war nirgends die rede.

Ich sprach doch davon, wer "seinen" Schaden, also seine Versorgung übernimmt.( ist vielleicht untergegangen)

@vmax: Das habe ich denke ich! Vielleicht hast du meinen Text nicht verstanden.?


Wahnsinniger auf Autobahn - Anzeigen oder nicht? - Ayita - 22.06.2013

Cuuper schrieb:Richtig, ich glaube dann haben wir die ganze zeit an einander vorbei geredet! Ich dachte es ginge hier lediglich um den Schaden am dritten! Vom eigenschaden war nirgends die rede.

Und auch bei diesen Schäden holt sich die Versicherung das Geld von der Allgemeinheit (bei den Besitzern eines zugelassenen KFZ) wieder. Gehen die Schadenzahlen und Summen nach oben, wird der Verursacher zwar hochgestuft aber auch die Beiträge derer, die keinen Schaden hatten, steigen alle Jahre wieder!!!!! Warum nur! Fieses Grinsen