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Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Druckversion

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+--- Thema: Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? (/showthread.php?tid=12800)

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Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Olli - 19.11.2005

Hiho,

habe da mal ne Frage zum Thema Eintragung einer Leistungssteigerung (z. B. Digi-Tec oder HARTGE/HiTec).

Erfolgt diese nur im Fahrzeugschein, oder auch im Brief?

Ist im Falle eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs der Leasing- bzw. Finanzierungsgeber über die Leistungssteigerung in Kenntnis zu setzen?

Gruß

Olli


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - lindiman - 19.11.2005

Grundsätzlich werden Leistungssteigerungen in den Brief eingetragen und das wird dabei in den Fahrzeugschein übernommen.
Evtl. bekommst Du beim TüV eine Abnahmebestätigung (wenn der Brief nicht vorliegt...) welche dann "umgehend in den Brief einzutragen ist".
Das ist dann die Grauzone die Einige nutzen, um zu einem späteren Zeitpunkt spurlos Zurückrüsten zu können.
Laut DigiTec ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit 10 Euro Bußgeld geahndet wird falls es jemandem auffällt. Keine Ahnung ob das wirklich so gahandelt wird... Head Scratch
Fakt ist, mein TüV hätte weder das Puley geschweige denn die Software festgestellt wenns nicht im Schein gestanden hätte.


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Dombi - 19.11.2005

Olli schrieb:Hiho,

habe da mal ne Frage zum Thema Eintragung einer Leistungssteigerung (z. B. Digi-Tec oder HARTGE/HiTec).

Erfolgt diese nur im Fahrzeugschein, oder auch im Brief?

Ist im Falle eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs der Leasing- bzw. Finanzierungsgeber über die Leistungssteigerung in Kenntnis zu setzen?

Gruß

Olli
Ich könnte mir vorstellen, dass die Leasing Dir für ein Tuning einen schönen Aufschlag bei der Fahrzeugrückgabe berechnet, da ein Tuning ja einen höheren Fahrzeugverschleiss verursacht.
Wenn Du wirklich was machen willst, dann nimm z.B. MTH und lass es dann rechtzeitig zurücksetzten, so dass es keiner merkt.

Gruss David


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Skullz101 - 19.11.2005

@Lindi:
Yep, so habe ich das auch erlebt Top

Dombi schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass die Leasing Dir für ein Tuning einen schönen Aufschlag bei der Fahrzeugrückgabe berechnet, da ein Tuning ja einen höheren Fahrzeugverschleiss verursacht.
Wenn Du wirklich was machen willst, dann nimm z.B. MTH und lass es dann rechtzeitig zurücksetzten, so dass es keiner merkt.

Mit solchen Tips wäre ich in einem öffentlichen Forum sehr vorsichtig.
Es soll durchaus Mitarbeiter von Leasing-Firmen geben, die hier mitlesen Pfeiff

Bitte alle die Kennzeichen angeben ZwinkernLol


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Dombi - 19.11.2005

dr.konkret schrieb:@Lindi:
Yep, so habe ich das auch erlebt Top



Mit solchen Tips wäre ich in einem öffentlichen Forum sehr vorsichtig.
Es soll durchaus Mitarbeiter von Leasing-Firmen geben, die hier mitlesen Pfeiff

Bitte alle die Kennzeichen angeben ZwinkernLol

Unrecht hast Du nicht, aber hier sind ja alle erwachsen (ausser mir Devil! ) und jeder muss schon für sich selber entscheiden was und wie er es macht.

Gruss David


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - bigagsl - 19.11.2005

@dombi
deinen ansatz (verschleiß) kann man auch in die andere richtung argumentieren. tuning (felgen/reifen, fahrwerke, motor, exterieur, interieur) können ja auch eine wertsteigerung darstellen, die von der leasing bei rückgabe des fahrzeuges nicht berücksichtigt werden -> finanzieller verlust für den leasingnehmer.

mein tipp: mit dem eigenen leasing fachmann sprechen! ich habe bei meinem leasingfahrzeug alles in den brief eintragen lassen und auch geklärt, dass ich das fahrzeug bei leasingende übernehmen kann.

Mr. Orange


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Olli - 19.11.2005

Hiho,

zunächst mal danke für Eure Antworten, wenn die Eintragung auch im Brief erfolgen muss (und das ist ja definitiv der Fall), werde ich die Sache ja direkt mit BMW abklären.

Ich übernehme das Auto ja definitiv, von daher sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Gruß

Olli


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - AlAssmann - 20.11.2005

ist das bei den neuen papieren, die es jetzt gibt, nicht sowieso alles anders?
in den brief, den es jetzt noch gibt, werden doch keine änderungen mehr eingetragen.


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Benji - 20.11.2005

Ja.. Nennt sich jetzt soweit ich weiss:
Fahrzeugbescheinigung (oder Fahrzeugschein) Teil 1
und Fahrzeugbescheinigung (oder Fahrzeugschein) Teil 2

Fahrzeugbrief gibt es nicht mehr, Fahrzeugschein in diesem Sinne auch nicht mehr. Wurde im Zuge der EU geändert.


Eintragung Leistungssteigerung -> in welche Dokumente? - Schoko - 20.11.2005

Olli schrieb:Hiho,

werde ich die Sache ja direkt mit BMW abklären.

der versicherung würde ich es zuallererst melden - die ist in dem fall wichtiger wie jede bank...