Anzeige wegen Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr -
daniellauxen - 27.01.2006
Hey allerseits!
Wie der Titel schon sagt, hab ich heute einen netten

Brief bekommen von der Polizei - und sowas an meinem Geburtstag.
Stellt sich natürlich für mich jetzt die Frage - was tun!? Anwalt nehmen (hab ne Verkehrsrechtschutz) - keinen nehmen und mal sehen was passiert!?
Hier mal kurz die Story dazu:
Ich fahre gegen neun Uhr Abends auf der 2-spurigen Straße (für eine Fahrtrichtung 2 Spuren

) stadtauswärts.
Vor mir ein Auto (weiß schon gar nicht mehr was es war, glaube ein Skoda), der in der Mitte der beiden Fahrspuren fährt. Gut dachte ich, der wird wohl gleich mal in den Spiegel schauen und sich für eine Seite entscheiden. Übrigens waren sonst keine Autos auf der Spur, die er beispielsweise hätte überholen wollen - vor uns alles leer. Nachdem ich ne ganze Zeit dahinter gefahren bin und nix passierte, hab ich mal Lichthupe gegeben. Wieder nix... Naja...nochmal Lichthupe und halt dicht aufgefahren (im Niedriggeschwindigkeitsbereich - war ja Stadtverkehr; vorher hatte ich viel Abstand), vielleicht pennt er ja. Kein Reaktion. Ne Weile später fährt er dann kurz vor der roten Ampel auf die rechte Spur und ich neben ihn links und Hupe kurz. Er macht das Fenster runter, brüllt wie wild und zeigt mir den Vogel. Ich hab meins oben gelassen, hab den Daumen hoch gemacht

und bin bei grün losgefahren. Soweit zur Geschichte.
Blöd ist, dass der Typ seine Frau mit im Auto hatte...
Also an der Story ist jetzt echt nix verändert - hätte kein Problem damit zu sagen das ich dem den anderen

Finger gezeigt habe oder sonstwas. Wüßte also jetzt nicht wie ich ihn beleidigt haben sollte. Lichthupe und später dichtes Auffahren (wie gesagt, waren langsam unterwegs) kann man mir vorhalten - aber ist das Nötigung, wenn er in der Mitte fährt?
Frage mich jetzt, was ich tun soll - vielleicht könnt ihr mir da was raten. Anwalt nehmen? Keinen Anwalt nehmen, hingehen und einfach erzählen was Sache war? Was könnte mir im Extremfall passieren?
Vielen Dank schonmal...
Daniel
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Benji - 27.01.2006
Also mal zur Nötigung.
Er wird das wahrscheinlich ein bisschen extremer dargestellt haben.
Unser Strafrecht's-Lehrer hat uns nämlich erst vor ca. 3 Wochen erzählt das Nötigung im Straßenverkehr nur sehr schwer möglich ist.
Was Straf- bzw. Bußgeld mäßig auf dich zu kommen kann, könnte ich dir am Sonntag schreiben. Hab mein Gesetz jetzt nicht dabei, liegt in Königsbrunn.
Was du ihm natürlich noch vorhalten kannst:
'Rechtsfahrgebot' - Im Straßenverkehr besteht ja die PFLICHT von mehreren Fahrstreifen die rechte zu benützen.
Gut Nötigung ist da schon ein bisschen extremer, aber wenn es so ist wie du es geschrieben hast (da geh ich mal davon aus) dann ist die Nötigung so schlecht möglich.
Soweit ich es jetzt aus dem Kopf weiss hatte uns unser Strafrechtlehrer gesagt das Nötigung im Straßenverkehr nur möglich ist wenn z.B. Ganz dichtes Auffahren (also unter 1 Fzg-Länge), Lichthupe, links Blinken und das alles über einen längeren Zeitraum. Und derjenige dem aufgefahren wird muss sowas sagen wie 'Ich fühlte mich bedrängt und hatte Angst, usw.'
Wie gesagt ich schau am Sonntag nochmal nach und schreib dir dann noch genaueres.
Anwalt ist aber nie verkehrt in dem Fall.
Benji
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Flitzi - 27.01.2006
was steht denn drin in dem Brief von der Polente? Vorladung? Oder sollst du schriftlich Stellung nehmen?
Wenn Du schon Rechtschutz hast, würd' ich schon einen Anwalt nehmen, damit nix schiefläuft - aus Versehen oder Unwissen.
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daniellauxen - 27.01.2006
Benji schrieb:Also mal zur Nötigung.
Er wird das wahrscheinlich ein bisschen extremer dargestellt haben.
Unser Strafrecht's-Lehrer hat uns nämlich erst vor ca. 3 Wochen erzählt das Nötigung im Straßenverkehr nur sehr schwer möglich ist.
Was Straf- bzw. Bußgeld mäßig auf dich zu kommen kann, könnte ich dir am Sonntag schreiben. Hab mein Gesetz jetzt nicht dabei, liegt in Königsbrunn.
Was du ihm natürlich noch vorhalten kannst:
'Rechtsfahrgebot' - Im Straßenverkehr besteht ja die PFLICHT von mehreren Fahrstreifen die rechte zu benützen.
Gut Nötigung ist da schon ein bisschen extremer, aber wenn es so ist wie du es geschrieben hast (da geh ich mal davon aus) dann ist die Nötigung so schlecht möglich.
Soweit ich es jetzt aus dem Kopf weiss hatte uns unser Strafrechtlehrer gesagt das Nötigung im Straßenverkehr nur möglich ist wenn z.B. Ganz dichtes Auffahren (also unter 1 Fzg-Länge), Lichthupe, links Blinken und das alles über einen längeren Zeitraum. Und derjenige dem aufgefahren wird muss sowas sagen wie 'Ich fühlte mich bedrängt und hatte Angst, usw.'
Wie gesagt ich schau am Sonntag nochmal nach und schreib dir dann noch genaueres.
Anwalt ist aber nie verkehrt in dem Fall.
Benji
Hey Benji!
Danke schonmal für deine Antwort!
Ganz so schlecht hört sich das ja mal nicht an...wenn der Begriff "Nötigung" diese Tatbestände erfordert, sollte dieser nicht erfüllt sein. Bin nur mal gespannt, was er erzählt hat bzw. seine "Zeugin" - oder bekomme ich das garnicht gesagt!?

Wegen der "Beleidigung" mache ich mir jetzt eh keine Sorgen...selbst wenn ich ihn wirklich beleidigt hätte verbal oder wie auch immer, dürfte das ja das kleinste Problem werden.
Wäre

wenn du mal nachschauen könntest. Werde dann wohl am Montag mal beim Anwalt vorbei schauen...
Viele Dank Benij!!!
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daniellauxen - 27.01.2006
Flitzi schrieb:was steht denn drin in dem Brief von der Polente? Vorladung? Oder sollst du schriftlich Stellung nehmen?
Wenn Du schon Rechtschutz hast, würd' ich schon einen Anwalt nehmen, damit nix schiefläuft - aus Versehen oder Unwissen.
Das steht groß "VORLADUNG"...
Anlass: Beleidigung, Nötigung...
ZWeck: Beschuldigtenvernehmung; Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr...
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Flitzi - 27.01.2006
na dann ruf am Montag mal deinen Rechtschutz an (vor allem, wenn dein "Gegner" nen Beifahrer/Zeugen im Auto hatte) und lass dir ne Schadensnummer geben und vielleicht auch ne Empfehlung für einen Anwalt. Lieber nix riskieren - bei der Polizei weiss man auch nie, wie der Sachbearbeiter drauf ist (nach dem Motto "Jugendlicher Raser bedrängt ehrwürdigen Bürger und macht obszöne Gesten"

oder so.)
Mein Bruder hatte auch mal so was an der Backe, nur weil er einen Porsche fuhr und noch keine 45 war...
Gruß
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daniellauxen - 27.01.2006
Flitzi schrieb:na dann ruf am Montag mal deinen Rechtschutz an (vor allem, wenn dein "Gegner" nen Beifahrer/Zeugen im Auto hatte) und lass dir ne Schadensnummer geben und vielleicht auch ne Empfehlung für einen Anwalt. Lieber nix riskieren - bei der Polizei weiss man auch nie, wie der Sachbearbeiter drauf ist (nach dem Motto "Jugendlicher Raser bedrängt ehrwürdigen Bürger und macht obszöne Gesten"
oder so.)
Mein Bruder hatte auch mal so was an der Backe, nur weil er einen Porsche fuhr und noch keine 45 war...
Gruß
Hi!
Wollte mich gerade auf die Suche nach nem Anwalt machen - aber gleich die von der Rechtschutzversicherung zu fragen ist natürlich auch keine schlechte Idee.
Bin ja wirklich mal gespannt was dabei rauskommt...und das der überhaupt wegen sowas zur Polizei rennt!? Als ob die Jungs nicht andere Sachen zu tun hätten...
Vielen Dank euch Beiden schonmal!
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SemtEX - 27.01.2006
Benji schrieb:[...]
Was du ihm natürlich noch vorhalten kannst:
'Rechtsfahrgebot' - Im Straßenverkehr besteht ja die PFLICHT von mehreren Fahrstreifen die rechte zu benützen.
[...]
...aber nicht innerorts
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Dennis77 - 27.01.2006
Du hast ne Rechtsschutz; sofort zum Anwalt. Ihm alles so erzählen. Kein Zeuge im Auto ist natürlich übel, dennoch würd ich mal fragen, ob Du gegen den Typen auch Anzeige erstatten kannst. Beleidigung (Vogel zeigen), und daß er Dich bedroht hat. Hat ja rumgebrüllt, etc. Hast Dich eingeschüchtert gefühlt.
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Karl - 27.01.2006
Zu allererst würd ich das hier mal löschen bzw. ein bisschen modifizieren!
Weisst du überhaupt noch, wer an dem Tag tatsächlich in deinem Auto fuhr? Vielleicht dein Bekannter, der dir doch recht ähnlich sieht?
Ob das von der Polizei wirklich eine rechtskräftige Vorladung und nicht eine bloße einladung ist, müsste sich feststellen lassen.
Zudem wäre ich sehr vorsichtig damit, diese Sache zuzugeben, du bist Beschuldigter, du musst nichts sagen.
Was du geschildert hast, ist ja wirklich harmlos, da lohnt die Anzeige nicht. Aber oft wird den Beamten dann ja auch einfach eine kleine Geschichte erzählt, die sich während der Fahrt zur Polizei noch veränderte und plötzlich warst du der böse Nötiger. Vielleicht wurde auch gefragt: Naja, wenn der sie nicht bedrängt hat und sie sich nicht eingeschüchtert fühlten, ist das eher sinnlos...und dann kam dabei eine Geschichte raus, für die sich die Anzeige dann doch lohnt.
@benji:
Er schreibt im "Sachverhalt" von Stadtverkehr, da gilt afaik das Rechtsfahrgebot nicht, sondern die freie Wahl der Waff...Fahrspuren.
Die Tipps hier sind vielleicht eine erste Hilfe, aber ersetzen nicht die Hilfe des Anwalts denke ich. Ist ja auch unproblematisch, wenn du die Rechtsschutzversicherung hast. Da kannst du bei denen einfach fragen, die machen dann - zumindest kenne ich das so - so gut wie alles weitere.