MINI² - Die ComMINIty
Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - Druckversion

+- MINI² - Die ComMINIty (https://www.mini2.info)
+-- Forum: MINI² info (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Forum: MINI² MINI-talk (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=37)
+--- Thema: Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? (/showthread.php?tid=26582)



Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - Dreizylinder - 21.08.2008

Hallo Zusammen,

wie ist es eigentlich, wenn man Garantieleistungen ausführen lässt und man über die erbrachte Leistung einen Beleg haben möchte, welche Arbeiten in welchem Umfang erbracht wurden (inkl. Material etc.)?

Der Händler sagt, dass das intern sei und ja sowieso alles im Computer und bei BMW registriert und man das nicht rausgibt.

Hatte den Fall bei meinem VW und da hatte ich damals eine (interne) Rechnung erhalten über die erbrachten Leistungen.

Danke schonmal.

Gruß


Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - Scotty - 21.08.2008

Wenn du deinen MINI in die Werkstatt bringst, bekommst du eine Auftragsbestätigung auf der steht, was du bemängelst.

Wenn alle Arbeiten auf Kulanz oder Gewährleistung abgewickelt werden, ist die Auftragsbestätigung das einzige Schriftstück was du bekommst.
Wenn du an den Teilen oder Arbeitskostenbeteiligt wirst, bekommst du darüber eine Rechnung.

Eine Werkstatt mit MINI Service Vertrag kann jederzeit sehen, was an deinem MINI gemacht wurde und dementsprechend auch die Reparaturen, die mit der MINI Zentrale verrechnet wurden.

Wenn du einen guten Draht zum Händler hast, druckt er dir die Historie bzw. die Abrechnung aus, aber der Normalfall ist es nicht.


Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - Dreizylinder - 21.08.2008

Danke für die Infos.

Unterschreiben mussten wir etwas, haben das aber nicht mitbekommen (ich war leider auch nicht dabei).


Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - Scotty - 21.08.2008

Dreizylinder schrieb:Danke für die Infos.

Unterschreiben mussten wir etwas, haben das aber nicht mitbekommen (ich war leider auch nicht dabei).

Dann frag doch nochmal nach, ob sie dir nicht nachträglich noch eine Auftragsbestätigung für deine Unterlagen ausdrucken können.

Weil die brauchst du um Gewährleitungs- oder Kulanz-"Ansprüche" geltend zu machen, solltest du jetzt noch in der Gewährleistung sein und ein Problem monieren, dass jetzt nicht behoben wurde, aber später nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zum massiven Problem wird. (Wenn du verstehst was ich meine.)

Aber normalerweise bekommst du immer eine Auftragsbestätigung als "Abholschein" mit. Wie sollst du sonst dein Auto aus der Werkstatt wieder abholen?


Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - Dreizylinder - 21.08.2008

Scotty schrieb:Aber normalerweise bekommst du immer eine Auftragsbestätigung als "Abholschein" mit. Wie sollst du sonst dein Auto aus der Werkstatt wieder abholen?
Der Abholschein ist unser Gesicht. Sie kennen uns bestens und wahrscheinlich schlagen sie jedesmal 3 Kreuze, wenn wir aus dem Laden wieder verschwinden. Wir haben den Mini erst seit ca. 4 Wochen und er war/ist schon das zweite Mal in der Werkstatt. Verschlimmbesserung bzw. mangelnde Qualitätskontrolle vor Auslieferung und nach Nachbesserung!

Vielleicht sind wir zu kleinlichHead Scratch


Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - cram - 21.08.2008

Dreizylinder schrieb:Hatte den Fall bei meinem VW und da hatte ich damals eine (interne) Rechnung erhalten über die erbrachten Leistungen.
Auf besonderen 'Wunsch' dürfen sie bei VW rausgegeben werden Zwinkern