Beiträge: 76
Themen: 9
Gefällt mir erhalten: 6 in 4 Beiträgen
Gefällt mir gegeben: 0
Registriert seit: 26.06.2008
Wohnort: Daheim
Hallo Zusammen,
wie ist es eigentlich, wenn man Garantieleistungen ausführen lässt und man über die erbrachte Leistung einen Beleg haben möchte, welche Arbeiten in welchem Umfang erbracht wurden (inkl. Material etc.)?
Der Händler sagt, dass das intern sei und ja sowieso alles im Computer und bei BMW registriert und man das nicht rausgibt.
Hatte den Fall bei meinem VW und da hatte ich damals eine (interne) Rechnung erhalten über die erbrachten Leistungen.
Danke schonmal.
Gruß
•
Beiträge: 35.100
Themen: 716
Gefällt mir erhalten: 97 in 96 Beiträgen
Gefällt mir gegeben: 0
Registriert seit: 24.04.2005
Wohnort: Darmstadt
Wenn du deinen MINI in die Werkstatt bringst, bekommst du eine Auftragsbestätigung auf der steht, was du bemängelst.
Wenn alle Arbeiten auf Kulanz oder Gewährleistung abgewickelt werden, ist die Auftragsbestätigung das einzige Schriftstück was du bekommst.
Wenn du an den Teilen oder Arbeitskostenbeteiligt wirst, bekommst du darüber eine Rechnung.
Eine Werkstatt mit MINI Service Vertrag kann jederzeit sehen, was an deinem MINI gemacht wurde und dementsprechend auch die Reparaturen, die mit der MINI Zentrale verrechnet wurden.
Wenn du einen guten Draht zum Händler hast, druckt er dir die Historie bzw. die Abrechnung aus, aber der Normalfall ist es nicht.
•
Beiträge: 76
Themen: 9
Gefällt mir erhalten: 6 in 4 Beiträgen
Gefällt mir gegeben: 0
Registriert seit: 26.06.2008
Wohnort: Daheim
Danke für die Infos.
Unterschreiben mussten wir etwas, haben das aber nicht mitbekommen (ich war leider auch nicht dabei).
•
Beiträge: 35.100
Themen: 716
Gefällt mir erhalten: 97 in 96 Beiträgen
Gefällt mir gegeben: 0
Registriert seit: 24.04.2005
Wohnort: Darmstadt
Dreizylinder schrieb:Danke für die Infos.
Unterschreiben mussten wir etwas, haben das aber nicht mitbekommen (ich war leider auch nicht dabei).
Dann frag doch nochmal nach, ob sie dir nicht nachträglich noch eine Auftragsbestätigung für deine Unterlagen ausdrucken können.
Weil die brauchst du um Gewährleitungs- oder Kulanz-"Ansprüche" geltend zu machen, solltest du jetzt noch in der Gewährleistung sein und ein Problem monieren, dass jetzt nicht behoben wurde, aber später nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zum massiven Problem wird. (Wenn du verstehst was ich meine.)
Aber normalerweise bekommst du immer eine Auftragsbestätigung als "Abholschein" mit. Wie sollst du sonst dein Auto aus der Werkstatt wieder abholen?
•
Beiträge: 76
Themen: 9
Gefällt mir erhalten: 6 in 4 Beiträgen
Gefällt mir gegeben: 0
Registriert seit: 26.06.2008
Wohnort: Daheim
Scotty schrieb:Aber normalerweise bekommst du immer eine Auftragsbestätigung als "Abholschein" mit. Wie sollst du sonst dein Auto aus der Werkstatt wieder abholen?
Der Abholschein ist unser Gesicht. Sie kennen uns bestens und wahrscheinlich schlagen sie jedesmal 3 Kreuze, wenn wir aus dem Laden wieder verschwinden. Wir haben den Mini erst seit ca. 4 Wochen und er war/ist schon das zweite Mal in der Werkstatt. Verschlimmbesserung bzw. mangelnde Qualitätskontrolle vor Auslieferung und nach Nachbesserung!
Vielleicht sind wir zu kleinlich
•
Beiträge: 16.429
Themen: 45
Gefällt mir erhalten: 1 in 1 Beiträgen
Gefällt mir gegeben: 0
Registriert seit: 17.06.2005
Wohnort: Iwwero
Dreizylinder schrieb:Hatte den Fall bei meinem VW und da hatte ich damals eine (interne) Rechnung erhalten über die erbrachten Leistungen.
Auf besonderen 'Wunsch' dürfen sie bei VW rausgegeben werden
Es kriegt halt jeder das, was er verdient
I have stood here before inside the pouring rain, with the world turning circles running 'round my brain, I guess I'm always hoping that you'll end this reign, but it's my destiny to be the king of pain
•