Kennt sich jemand mit Markenrecht aus, an alle juristischen MINI-Fahrer!!! -
Lion-S - 15.06.2010

Kennt sich jemand mit Markenrecht aus
an die juristischen MINI-Fahrer!!!
Es geht darum das eine (oder mehrere) Wortmarke eingetragen ist beim DPMA (Deutsches Patent und Markenamt)
als Beispiel: MARKENRECHT ; komplett in Großschrift
ist dann automatisch auch die Großkleinschrift und die Kleinschrift mit geschützt, also so --> Markenrecht, markenrecht oder ist nur die Großschrift geschützt.
im Merkblatt für eine Anmeldung steht:
Mit jedem Antrag kann nur eine Marke angemeldet
werden.
Nach Einreichung des Antrags beim DPMA kann die
angemeldete Marke nicht mehr abgeändert werden.
Im Antrag ist deshalb die Marke, für die Schutz begehrt
wird,genau in der Weise wiederzugeben, in der sie
künftig geschützt werden soll.
ich bin von einem Anwalt abgemahnt worden, nur der schreibt die geschützte Wortmarke in Großkleinschrift in seinen Schreiben, also meiner Meinung nach falsch!
kann mir jemand weider helfen!

Danke
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butzvarruckt - 15.06.2010
Hallo Lion-S,
bin zwar kein Anwalt, dafür habe ich mich betrieblich öfter schon mit Markenschutz und Patentrecht beschäftigen dürfen können müssen

.
Also: Das ganze Marken- wie auch das Urheberrecht ist eine ziemlich komplexe Materie, bei der normale Anwälte wie auch Normalbürger, zu denen ich mich zähle (meistens) überfordert sind.
Irgendwelche Äusserungen von Un-Profis können ziemlich schnell ziemlich teuer werden. Spezialisierte Marken- oder Patentanwälte helfen Dir sicher weiter. Leider sind - wie überall - Spezialisten natürlich teurer.
Deine Abmahnung: Hast Du schon im www gesucht, ob das Anwaltsbüro eines von denen ist, die das zu Hunderten/Tausenden hinausschicken und darauf hoffen, dass die zu Unrecht Eingeschüchterten schnell und brav zahlen ?
Falls es wirklich eine definitive Markenrechtsverletzung ist, versuche bei einer Anwaltskammer oder einem Amt eine erste Gratis-Rechtsberatung von einem Fachmann zu bekommen.
Good Luck and Nerves of Steel
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butzvarruckt - 15.06.2010
...übrigens, falls Dein angegebenes Alter wirklich stimmt, zieh unbedingt Deine Eltern bei.
Die Beträge übersteigen sicher dein Taschengeld um das x-fache...
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La Tatü - 16.06.2010
markenrecht ist mein arbeitsgebiet
was die groß-/kleinschreibung angeht:
kommt drauf an, ob eine wortmarke, eine bildmarke oder eine wort/bildmarke angemeldet wurde. wurde eine wortmarke eingereicht, ist egal, wie man es schreibt, es besteht generell verwechslungsgefahr und es kann dir vorgeworfen werden, dass du dich mit fremden federn schmückst. bei bildmarke ist es nicht so einfach...
aber es geht nicht nur um die wiedergabe der marke an sich, sondern auch um das waren- und dienstleistungsverzeichnis. dieses wird bei anmeldung der marke in mehreren waren- und dienstleistungsklassen angegeben.
z.b. wenn du die marke MARKENRECHT für die waren kleidung, sportbekleidung, laufkleidung im speziellen usw. angemeldet hast, ein anderer mit der marke nur waren für z.b. medizinische zwecke geschützt hat, kann man über eine abgrenzungsvereinbarung die beiden marken voneinander abgrenzen.
ginge das in deinem fall?
ist jetzt erstmal sehr allgemein - bissl mehr info's wären nicht schlecht. schick' mir also mal 'ne PN, ich schau' dann mal
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Lion-S - 17.06.2010
Danke für die hilfe schon mal
@butzvarruckt, bin so in deinem alter
@Tati, hast gleich PN