15.06.2010, 19:42

an die juristischen MINI-Fahrer!!!

Es geht darum das eine (oder mehrere) Wortmarke eingetragen ist beim DPMA (Deutsches Patent und Markenamt)
als Beispiel: MARKENRECHT ; komplett in Großschrift
ist dann automatisch auch die Großkleinschrift und die Kleinschrift mit geschützt, also so --> Markenrecht, markenrecht oder ist nur die Großschrift geschützt.
im Merkblatt für eine Anmeldung steht:
Mit jedem Antrag kann nur eine Marke angemeldet
werden.
Nach Einreichung des Antrags beim DPMA kann die
angemeldete Marke nicht mehr abgeändert werden.
Im Antrag ist deshalb die Marke, für die Schutz begehrt
wird,genau in der Weise wiederzugeben, in der sie
künftig geschützt werden soll.
ich bin von einem Anwalt abgemahnt worden, nur der schreibt die geschützte Wortmarke in Großkleinschrift in seinen Schreiben, also meiner Meinung nach falsch!
kann mir jemand weider helfen!


![[Bild: smilie_tier_129.gif]](http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_129.gif)


