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Saisonkennzeichen - Cruise Missile - 04.11.2012

Hallo zusammen!

Folgendes ... Mein Kleiner wird dieses Jahr zum ersten Mal nicht im Winter gefahren. Seit 1 Woche steht er in der Garage, nun fahre ich mit Mum ihren Wagen durch die Gegend.

Der Wagen müsste im Dezember zum TÜV. Nun müssen vorab noch ein paar Dinge gemacht werden. Die Felgen, die ich jetzt drauf habe und noch nicht eingetragen sind, möchte ich doch nicht mehr haben, andere sollen her. Die Poles müssen eingetragen werden, Spur noch vermessen-, Fehlerspeicher gelöscht werden etc. pp.

Wenn ich ihn jetzt normal angemeldet lassen und erst im März/April wieder damit fahre, bin ich 3 bzw. 4 Monate beim TÜV überfällig. Demnach kostet das wieder Strafe etc.
Melde ich ihn aber jetzt als Saisonfahrzeug um, ist er ab 12/12 ja im Grunde abgemeldet.

Wie sieht das dann nächstes Jahr mit dem TÜV aus? MUSS ich jetzt vorher noch zum TÜV um einer Spende in die Staatskasse (oder wohin auch immer) zu entgehen, oder ist die Angelegenheit für den Zeitraum erstmal auf Eis?


Grüße
Andreas


Saisonkennzeichen - PuristenFerkel - 04.11.2012

Für den direkten Weg zum TÜV gibt es keine Strafe.


Saisonkennzeichen - Bloemche - 04.11.2012

PuristenFerkel schrieb:Für den direkten Weg zum TÜV gibt es keine Strafe.
plus, wenn du erst wieder im Frühling zum TÜV fährst, gilt der TÜV ab z.B. April 2013 (bis April 2015) und wird nicht mehr auf Dezember zurück gerechnet Top


Saisonkennzeichen - stangerous - 04.11.2012

Es gibt auch noch die Möglichkeit den Mini vorübergehen stillzulegen. So habe ich das gemacht. Kostet bei der Abmeldung 5€ und bei der Wiederanmeldung ca. 10-15€. Dein Fahrzeug ist bis zu 18 Monate weiterhin versichert und du kannst auch dein Kennzeichen behalten. Im Frühjahr kannst du dann auch auf direktem Weg zum TÜV fahren und dir dann deine neue Plakette abholen.


Saisonkennzeichen - Fahrspass - 05.11.2012

PuristenFerkel schrieb:Für den direkten Weg zum TÜV gibt es keine Strafe.

Bloemche schrieb:plus, wenn du erst wieder im Frühling zum TÜV fährst, gilt der TÜV ab z.B. April 2013 (bis April 2015) und wird nicht mehr auf Dezember zurück gerechnet Top

Das würde ich beides so nicht stehen lassen wollen ... Nein

Zum Einen beginnt bei einer verspäteten Hauptuntersuchung die zweijährige Laufzeit im eigentlich fälligen Monat, so das man damit keine Zeit mehr rauschinden kann, zum Anderen erheben die Prüfungsgesellschaften einen 20%igen Zuschlag, wenn der ursprüngliche Prüftermin um zwei Monate überschritten wurde ...

Man kann darüber streiten, ob das alles so richtig ist, aber das scheint Fakt zu sein ... Schulter zucken

http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/verschaerfte-regeln-seit-1-juli-tuev-termin-verpennt-das-wird-teuer_aid_775836.html


Saisonkennzeichen - Wirzwei - 05.11.2012

Fahrspass schrieb:Das würde ich beides so nicht stehen lassen wollen ... Nein

Zum Einen beginnt bei einer verspäteten Hauptuntersuchung die zweijährige Laufzeit im eigentlich fälligen Monat, so das man damit keine Zeit mehr rauschinden kann, zum Anderen erheben die Prüfungsgesellschaften einen 20%igen Zuschlag, wenn der ursprüngliche Prüftermin um zwei Monate überschritten wurde ...

Man kann darüber streiten, ob das alles so richtig ist, aber das scheint Fakt zu sein ... Schulter zucken

http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/verschaerfte-regeln-seit-1-juli-tuev-termin-verpennt-das-wird-teuer_aid_775836.html
genau so ist es


Saisonkennzeichen - Bloemche - 05.11.2012

Fahrspass schrieb:Zum Einen beginnt bei einer verspäteten Hauptuntersuchung die zweijährige Laufzeit im eigentlich fälligen Monat, so das man damit keine Zeit mehr rauschinden kann, zum Anderen erheben die Prüfungsgesellschaften einen 20%igen Zuschlag, wenn der ursprüngliche Prüftermin um zwei Monate überschritten wurde ...

Man kann darüber streiten, ob das alles so richtig ist, aber das scheint Fakt zu sein ... Schulter zucken

http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/verschaerfte-regeln-seit-1-juli-tuev-termin-verpennt-das-wird-teuer_aid_775836.html

Wirzwei schrieb:genau so ist es
Sorry, da muss ich widersprechen Nicken Die Rückdatierung der TÜV-Gültigkeit ist, wenn du bis zu zwei Monate über deinem eigentlichen Termin bist, entfallen.

Hatte ich selbst bei meinem R50. Da war TÜV immer im November fällig. Zuletzt zwei Monate bis in den Januar hinein überzogen und der neue TÜV galt ab Januar für volle zwei Jahre Mr. Electric

gleicher Link schrieb:Wer bislang sein Auto etwa im Juli zur Hauptuntersuchung (HU) brachte, obwohl es eigentlich schon im Mai dran gewesen wäre, hätte nur TÜV bis zum Mai in zwei Jahren bekommen. Das war die so genannte Rückdatierung. Ab sofort richtet sich der Termin für die nächste HU am tatsächlichen HU-Termin, es gibt die neue Plakette also für volle zwei Jahre....



Saisonkennzeichen - Fahrspass - 05.11.2012

Bloemche schrieb:Hatte ich selbst bei meinem R50. Da war TÜV immer im November fällig. Zuletzt zwei Monate bis in den Januar hinein überzogen und der neue TÜV galt ab Januar für volle zwei Jahre Mr. Electric

Zuletzt war demnach im vergangenen Jahr, oder? Zwinkern
Die Regelung gilt seit 01.07.2012 ... Pfeifen


Saisonkennzeichen - Scotty - 05.11.2012

Also ich hab im Oktober noch für 2 Jahre bekommen, obwohl ich 2 1/2 Monate zu spät dran war Achselzucken

Der Zuschlag wegen der Terminüberziehung stimmt Traurig nicken


Aber ja, ich würde auch zu einer vorübergehenden Stilllegung plädieren Nicken


Saisonkennzeichen - Bloemche - 05.11.2012

Fahrspass schrieb:Zuletzt war demnach im vergangenen Jahr, oder? Zwinkern
Nicken

Zitat:Die Regelung gilt seit 01.07.2012 ... Pfeifen
Nicken Seit dem 01.07.2012 bundeseinheitlich harmonisiert Pfeiff In Hessen ist die Rückdatierung bereits 2010 gekippt worden Top

Siehe vorletzte Unterüberschrift Zwinkern

http://www.tuev-hessen.de/content/news__events/aktuelles/aktuelles_2012/hauptuntersuchung_ab_1_juli_2012__die_wichtigsten_neuerungen/index_ger.html