Wandlung des Kaufvertrags - Druckversion
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Wandlung des Kaufvertrags -
jobuxxy - 02.04.2013
Hallo
brauche eure Hilfe..
das Drama mit der Kupplung nimmt ja kein Ende
die Werkstatt hat den Mini zum 4. Mal immer wegen dem selben
Problem...und meine Hoffnung schwindet..
Der Cooper S ist ein 04/2011 als gerade noch im Garantiebereich
Wann kann ich den Vertrag wandeln und mit welchen Abzügen muss
ich rechnen ( knapp 8000 km) in 9 Monaten
gruss thomas
ps der nächste soll dann ein jcw werden...
Wandlung des Kaufvertrags -
vossi-g60 - 02.04.2013
Das heißt jetzt Rücktritt und an "Nutzungsentschädigung" für die gefahrenen 8.000 km mußt Du - über den Daumen - mit 0,67% des Neupreises pro gefahrene 1.000 km rechnen, bei Dir also 8x0,67%......Die Zwei-Jahres-Frist läuft übrigens taggenau ab dem Zeitpunkt der Ablieferung des Fahrzeugs!
Wandlung des Kaufvertrags -
jobuxxy - 02.04.2013
Vielen Dank für die Info