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Wandlung des Kaufvertrags
#1

Hallo

brauche eure Hilfe..
das Drama mit der Kupplung nimmt ja kein Ende

die Werkstatt hat den Mini zum 4. Mal immer wegen dem selben
Problem...und meine Hoffnung schwindet..

Der Cooper S ist ein 04/2011 als gerade noch im Garantiebereich

Wann kann ich den Vertrag wandeln und mit welchen Abzügen muss
ich rechnen ( knapp 8000 km) in 9 Monaten

gruss thomas

ps der nächste soll dann ein jcw werden...

Mini Cooper S Bj 2011
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#2

Das heißt jetzt Rücktritt und an "Nutzungsentschädigung" für die gefahrenen 8.000 km mußt Du - über den Daumen - mit 0,67% des Neupreises pro gefahrene 1.000 km rechnen, bei Dir also 8x0,67%......Die Zwei-Jahres-Frist läuft übrigens taggenau ab dem Zeitpunkt der Ablieferung des Fahrzeugs!
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#3

Vielen Dank für die Info

Mini Cooper S Bj 2011
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