Zulässige Serienbereifung (Nachweis, Liste, Papiere etc.?) -
likeme - 21.03.2022
Hallo, ich habe einen R55 mit 18 Zöllern (CooperWorks), jedes mal muß ich beim TÜV auf die Etiketten an der Fahrerseite hinweisen, damit der Ingenieur glaubt das die zulässig sind. In den Papieren sind nur die kleinsten Größen angegeben. Von VAG Konzern hatte ich mal ein Schreiben mit allen möglichen Radkombinationen an meinem A4 vorliegen, gibt es sowas hochoffizielles auch für den Mini als PDF.
Vielen Dank
Christian
RE: Zulässige Serienbereifung -
alfshumway - 21.03.2022
Die Vorschrift nur der Angabe der kleinsten zulässigen Größe ist in EU-Büros entstanden...
Dazu wurde aber auch das weiße COC-Papier Certificate of Conformity erfunden, in dem alle technischen Daten und auch alle Rädergrößen aufgelistet werden. Das ist Auslieferungsumfang beim Händler und sollte beim Verkauf immer mit allen Papieren weitergegeben werden.
Als pdf gibt's das nicht, weil individuell und Fzg.-bezogen auf die VIN.
Ersatz kann i.d.R. beim

organisiert werden, ggf. auch bei der MINI Telefonhotline nachfragen.
RE: Zulässige Serienbereifung -
chevini - 22.03.2022
(21.03.2022, 19:53)alfshumway schrieb: ...
Ersatz kann i.d.R. beim
organisiert werden
... und muss mit einem 3-stelligen Betrag bezahlt werden!
RE: Zulässige Serienbereifung (Nachweis, Liste, Papiere etc.?) -
alfshumway - 22.03.2022

das ist heftig

- ich kam allerdings noch nie in diese Verlegenheit ..
RE: Zulässige Serienbereifung -
Boonzay - 22.03.2022
(22.03.2022, 00:12)chevini schrieb: (21.03.2022, 19:53)alfshumway schrieb: ...
Ersatz kann i.d.R. beim
organisiert werden
... und muss mit einem 3-stelligen Betrag bezahlt werden!
Es ist ja nun mal ein gültiges ( wenn auch in Deutschland nicht übliches) Fahrzeug Dokument. Wenn eine Zulassungsbescheinigung verloren geht, gibt es den Ersatz ja auch nicht umsonst.
Kann es sein das du das Technsiche Datenblatt meinst, das ist teurer als eine COC Duplikat,
Ich habe jetzt keine aktuellen Zahlen, aber das was ich jetzt auf die schnelle gefunden habe, COC 75,- Euro u. Technisches Daten Blatt ohne COC 350,- Euro.
Wie gesagt kann Stand 2022 auch wieder etwas teurer geworden sein.
RE: Zulässige Serienbereifung -
chevini - 22.03.2022
(22.03.2022, 10:06)Boonzay schrieb: ...
Kann es sein das du das Technsiche Datenblatt meinst, das ist teurer als eine COC Duplikat,
Ich habe jetzt keine aktuellen Zahlen, aber das was ich jetzt auf die schnelle gefunden habe, COC 75,- Euro u. Technisches Daten Blatt ohne COC 350,- Euro. ...
Nein, hier zum Beispiel:
https://www.leebmann24.de/eg-ubereinstimmungsbescheinigung-de-1er-3er-5er-6er-7er-x1-x3-x5-x6-z3-z4-z8-mini-01990038393.html
... und über einen Vermittler doppelt so viel:
https://www.eurococ.eu/de/coc-zertifikat-mini-cooper/
RE: Zulässige Serienbereifung (Nachweis, Liste, Papiere etc.?) -
Boonzay - 22.03.2022
Das würde dann ja mit der, die Preissteigerung passen.

Und Leebman möchte ja vielleicht auch noch 1 Euro verdienen. Ist ja auch kein Sozialhilfe Verein.
RE: Zulässige Serienbereifung (Nachweis, Liste, Papiere etc.?) -
ichweißeswirklichnicht - 22.03.2022
.
Der EWG-Wisch gehört zum Auto (er enthält ja auch die Fahrgestellnummer) und
den lässt man sich beim Kauf aushängigen (und verbummelt ihn dann auch nicht).
Beim Weiterverkauf möchte ihn schließlich der nächste Käufer haben. Wenn man
ihn verbummelt, dann muss man halt in den sauren Apfel beißen und einen neuen
anfordern sowie die Kohle dafür hinlegen. Einige Zulassungsstellen wollen ihn auch
sehen, sonst gibt's keine Ummeldung. Hier bei uns ist das der Fall. Also braucht man
ihn, daran gibt's nichts zu deuteln.
Es sollte aber für die HU kein Problem sein. Jeder SV kann über seine EDV sämtliche
relevante Daten einsehen, selbstverständlich auch zulässige Rad- und Reifenformate.
Vielleicht war er zu faul zu suchen, es wäre nicht das erste Mal. Ich war mal vor rund
15 Jahren mit einem Golf beim TÜV. Montiert waren werksseitige 16-Zoll-Räder mit
205/55 R16 (in Europa
DIE Allerweltsgröße schlechthin). Er musste in sein Büro, um
nachzusehen, ob das so zulässig ist (in der Zulassungsbescheinigung standen natürlich
nur 195/65 R15). Der Mann hat sich noch weitere Dinger geleistet (Gutachten konnte
er auch nicht lesen), aber das ist ein anderes Thema. Seitdem gehe ich woanders hin.
Es gibt auch genügend SV mit Sachverstand.
.
RE: Zulässige Serienbereifung (Nachweis, Liste, Papiere etc.?) -
Coupeler - 23.03.2022
Ich schließe mich hier ichweißeswirklichnicht voll an, bevor du lange mit einem unfähigen SV diskutierst solltest Du dir einen kompetenten SV suchen, ich kenne die Misere leider auch nur zu gut.
RE: Zulässige Serienbereifung (Nachweis, Liste, Papiere etc.?) -
Coupe86c - 23.03.2022
(22.03.2022, 16:37)ichweißeswirklichnicht schrieb: .
Einige Zulassungsstellen wollen ihn auch
sehen, sonst gibt's keine Ummeldung. Hier bei uns ist das der Fall. Also braucht man
ihn, daran gibt's nichts zu deuteln.
Für die Hauptuntersuchung ist es egal, man muss die COC ja nicht mitführen.
Das die Zulassungsstellen das gerne haben stimmt, aber die COC sind in den meisten Fällen keine Pflicht. Streng betrachtet braucht man sie nur zur erstmaligen Anmeldung in einem EU Staat, entweder bei Erstzulassung oder wenn ein Fahrzeug importiert wurde. Innerhalb eines Staates ist es egal, weil die Konformität nun mal vorliegt wenn es schon angemeldet war.
Wenn ich sie habe, nehme ich sie natürlich mit, aber ich habe das auch schon ausdiskutieren dürfen auf dem Strassenverkehrsamt, weil die Dame keinen Bock hatte den Fahrzeugschein abzutippen bei drei Seiten Anhang und gehofft hatte mich mit Verweis auf die COC abwimmeln zu können.
BTW: die obige Diskussion wäre so oder so zu meinen Gunsten ausgegangen, da die meisten meiner Fahrzeuge zu alt sind, als dass es ein COC gegeben hatte - EG Typgenehmigung 😉