Tagfahrlicht als NSW-Ersatz ? - Mini-Simon - 09.12.2004
Hi,
bin zwar neu hier, aber starte trotzdem direkt mal mit 'ner Frage, hoffe, das ist ok
Soweit ich weiss, gibt es ja Tagfahrlicht, welches man von BMW aktivieren lassen kann, jedoch nicht da, wo ich es haben will, nämlich gaaanz unten. Gefällt mir einfach am Besten.
Ich hatte daher die Idee, ob man nicht die Nebelscheinwerfer, die ich eh nur 2x/Jahr brauche, gegen Tagfahrlicht irgendwie (?) austasuchen kann?
Hat da zufällig jemand von euch Erfahrung oder kann mir Tipps geben? Habe nämlich keine Ahnung, wie ich da ran gehen soll...
Vielen Dank,
Simon
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blackbird - 09.12.2004

Die StVo beschränkt die Nutzung der Nebelscheinwerfer auf gewisse Witterungsbedingungen
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FlasherP - 09.12.2004
beim Mini bedeutet "Tagfahrlicht" nur, dass du deinen drehschalter auf Ablendlicht stehen lassen kannst und bei zündung aus das licht komlpett aus geht! => du müsstest also deinen Mini so verkabeln dass auf stellung "Ablendlicht" NUR die Nebelscheinwerfer aktiviert werden...dass macht aber meines erachtens keinen Sinn! und außerdem würdest du so nicht durch den Tüv kommen....
Tagfahrlicht als NSW-Ersatz ? - Mini-Simon - 09.12.2004
Erstmal danke für die schnellen Antworten!
Aber ich glaube, ich bin falsch verstanden worden:
Ich möchte nicht mit Nebelscheinwerfern rumfahren, sondern die NSW komplett rausnehmen und anstelle der NSW ein richtiges, legales, handelsübliches Tagfahrlicht einbauen!
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blackbird - 10.12.2004

: ob in der Position ein legales Beleuchtungselement möglich ist wage ich zu Bezweifeln , die Richtlinien für die Fahrzeugbeleuchtung sind in der letzten Zeit doch sehr eng gefaßt worden
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Flo - 10.12.2004
so am rande, wieso kann dann eignetlich mercedes das abbiegelicht mit den nebenscheinwerfern realisieren
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FlasherP - 10.12.2004
stimmt! habe dich falsch verstanden...
aber was ist für dich ein "handelsübliches" Tagfahrlicht?
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PeterVonFrosta - 10.12.2004
So ein Blinker muss ja einfach nur blinken und kann niemanden blenden. Für die NSW Sache brauchst du auf jeden Fall die Möglichkeit einer Niveauregulierung. Aber wenn Nebelscheinwerfer bei nasser Straßen schon blenden, dann machen das die Ablendlichter noch um einiges mehr. Denke nicht, dass deine Idee eingetragen werden könnte.
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FlasherP - 10.12.2004
Nachtrag: laut aktueller STVZO §50,3
"3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für"
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blackbird - 10.12.2004

Dann muß der Mini so hoch gedreht werden wie ein " Mini-Country" , dann paßt es mit den 500mm zur Unterkante der Scheinwerfer