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![Zwinkern Zwinkern](https://www.mini2.info/images/smilies/icon_wink.gif)
Die StVo beschränkt die Nutzung der Nebelscheinwerfer auf gewisse Witterungsbedingungen
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beim Mini bedeutet "Tagfahrlicht" nur, dass du deinen drehschalter auf Ablendlicht stehen lassen kannst und bei zündung aus das licht komlpett aus geht! => du müsstest also deinen Mini so verkabeln dass auf stellung "Ablendlicht" NUR die Nebelscheinwerfer aktiviert werden...dass macht aber meines erachtens keinen Sinn! und außerdem würdest du so nicht durch den Tüv kommen....
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![Confused Confused](https://www.mini2.info/images/smilies/icon_confused.gif)
: ob in der Position ein legales Beleuchtungselement möglich ist wage ich zu Bezweifeln , die Richtlinien für die Fahrzeugbeleuchtung sind in der letzten Zeit doch sehr eng gefaßt worden
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so am rande, wieso kann dann eignetlich mercedes das abbiegelicht mit den nebenscheinwerfern realisieren
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stimmt! habe dich falsch verstanden...
aber was ist für dich ein "handelsübliches" Tagfahrlicht?
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So ein Blinker muss ja einfach nur blinken und kann niemanden blenden. Für die NSW Sache brauchst du auf jeden Fall die Möglichkeit einer Niveauregulierung. Aber wenn Nebelscheinwerfer bei nasser Straßen schon blenden, dann machen das die Ablendlichter noch um einiges mehr. Denke nicht, dass deine Idee eingetragen werden könnte.
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Nachtrag: laut aktueller STVZO §50,3
"3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für"
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![Roter Teufel Roter Teufel](https://www.mini2.info/images/smilies/icon_reddevil.gif)
Dann muß der Mini so hoch gedreht werden wie ein " Mini-Country" , dann paßt es mit den 500mm zur Unterkante der Scheinwerfer
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