26.04.2010, 17:27
Andice schrieb:Ich muss meine Aussage wohl revidieren.
Ich habe mal mit einem Schaden-Sachbearbeiter gesprochen. Es sieht so aus, dass die Versicherung, sobald sie Kenntnis darüber erlangt, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, nicht direkt an den "Besitzer" des Fahrzeugs regulieren darf. (keine Ahnung ob es überall so ist)
Hier muss sich die Versicherung die Weisung des Leasinggebers einholen, da dieser Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn dieser nun sagt, dass das Auto repariert werden muss, gibt es keine Möglichkeit zur fiktiven Auszahlung.
Es gibt Anscheinend die Möglichkeit, dass, sobald der Gutachter die Fahrgestellnummer zwecks Ausstattungsmerkmalen, etc. in seinen Rechner eingibt, der Leasinggeber eine Meldung darüber bekommt.
War bei mir wie folgt:
Die Leasinggeberin verfasste in einem Schreiben, dass sie Eigentümerin des Fahrzeuges ist und die Wertminderung an sie auszuzahlen ist. Die Reparatursumme sollte jedoch über mich abgewickelt werden, das wurde ausdrücklich so erwähnt.